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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Comse der sächsischen dreiprocentigen Staatspapiere andererseits eben nicht befremden kann. Die Staatsregierung beansprucht nun in dem Allerhöchsten Dekrete die einverständliche Erklärung der Stände darüber, daß der bei der Grundsteuerentschädigungscasse nach Abzug des Be trags für die obgedachten noch rückständigen Grundsteuerentschä digungen künftig sich ergebende Bestand zur Hauptstaatscaffe abgeliefert und mit den Beständen der letztem vereinigt werde. Die zweite Kammer hat sich mit dem Decrete und dessen Beilage vollständig confirmirt und daher nicht nur a) mit der in der Decretsbeilage gewährten Aufstellung, sondern auch b) damit, daß der nach Leistung aller Grundsteuerentschädi gungen verbleibende Betrag seiner Zeit der Hauptstaats- casse überwiesen und mit den Beständen der letztem ver einigt werden möge, sich einverstanden erklärt, rücksichtlich dieses Restbetrags aber in dem an die Staatsregierung zu richtenden Gesuche sich ver einigt: v) über die Ende August d. I. in der Grundsteuerentschädi- gungscasse verbliebenen 177,194 Lhlr. 28 Ngr. —, nach dem Erfolge der noch rückständigen Zahlungen, der näch sten Ständeversammlung weitere Mittheilung zu machen. Auch der unterzeichneten Deputation sind gegen die von der Regierung in der Beilage 6. ertheilten Nachweise so wenig, als gegen die im Decrete beantragte künftige Gebahrung mit der nach vollständiger Befriedigung aller Berechtigten verbliebenen Bestandssumme Bedenken beigegangen und sie vermag daher den Beitritt zu den unter s., b. und c. bemerkten Beschlüssen der jenseitigen Kammer nur zu empfehlen. Präsident v. Carlowitz: Ich habe zu erwarten, ob Je mand darüber zu sprechen die Absicht hat. Vicepräsident v. Fri esen: Ich bitte um das Wort. Eine Sache, die mir nie ganz hat einleuchten wollen und über die ich wohl eine Aufklärung zu erhalten wünschte, ist die Ansammlung von Beständen an zinsbaren Staatspapieren in der Hauptstaats caffe, da es doch am natürlichsten wäre, daß man solche Staats papiere, hinsichtlich welcher der Staat Gläubiger und Schuldner zugleich ist, sobald sie in die Staatscasse zurückkehren, vernichtete und amortisirte, um dadurch die Staatsschuld desto schneller zu vermindern. Indessen finde ich es begreiflich, daß man bei einer so großenVerwaltung, wie die des Staats, auf gewisseBestände von zinsbaren Staatspapieren halten könne und müsse, um zu Zeiten, wo man baares Geld braucht, durch Verkauf einige hun derttausend Thaler oder eine Million erlangen zu können, obwohl bekanntlich ein mit 3K zinsbares Papier jetzt keine sehr gesuchte und beliebte Waare ist. Wenigstens scheint diese Operation bei der gewöhnlichen Staatsschuld Manches für sich zu haben. Allein ganz anders erscheint das Verhältniß bei der Anleihe, die am vorigen Landtage mit ungefähr 4 Millionen contrahirt wurde, und von der heute die Rede ist. Diese Anleihe wurde zu einem ganz besondern und vorübergehenden Zwecke contrahirt, und mit Bezahlung der Steuerentschädigungen, für welche sie creirt wurde, war eigentlich ihr Zweck vollständig erfüllt. Ich sollte also glauben, wenn dieses Geschäft abgewickelt ist, wiewohl es in diesem Augenblicke noch nicht völlig abgewickelt ist, könnte und sollte man den ganzen Bestand vernichten, welcher in dieStaats- caffe zurückkehrt, und so die Amortisation beschleunigen. Hat die Hauptstaatscaffe die Entschädigung größtenteils mit baarem Gelds und mitWiedereinlösung der ausgegebenen Schuldscheine bewirkt, so beträgt eigentlich jetzt die ganze Anleihe nur noch 1,343,050 Thlr., und soviel als von den 177,194 Thlr. 28 Ngr. etwa noch bezahlt werden muß. Ich hätte geglaubt, es würde zweckmäßig sein, wenn man ohne weiteres die wieder eingelöste Summe vernichtete, und dadurch einen großen Th eil dieser Staatsschuld vertilgte, obgleich ursprünglich für die Amortisation derselben nur 1 Procent jährlich bestimmt war. Denn ich kann mir unmöglich denken, daß der Staat sich dadurch Geldmittel verschaffen will, daß er diese wieder eingelösten Staatspapiere wieder von neuem ausgiebt. Dem Deputationsantrage zu widersprechen, liegt nicht in meiner Absicht, allein eine Aufklä rung würde mir erwünscht sein. Referent Bürgermeister Hüb ler: Der geehrte Sprecher hat am Schluffe seiner Rede schon den Punkt berührt, um den es sich bei Beantwortung seiner Anfrage handelt: den Punkt des Bedarfs bedeutender Mittel für Staatszwecke, die in nächster Zeit zur Sprache kommen werden. Die Ansicht der Regierung ist allerdings wohl, für jene Zwecke Gebrauch von den Papieren zu machen, und es würde daher für den Augenblick nicht an der Zeit sein, an eine Aenderung der planmäßigen Tilgung dieses Theils der Staatsschuld zu denken. Staatsminister v. Ze sch au: Ich behalte mir vor, dem Herrn Vicepräsidenten auf die Frage an das Ministerium zu antworten, sobald ein an die zweite Kammer abgegebenes Decret über finanzielle Zustände im Allgemeinen in geheimer Sitzung hier zur Berathung gelangen wird. Präsident v.Carlowitz: Es scheint, als wenn nichts wei ter bemerkt werden wollte. So würdeich denn die Fragen stellen, deren drei sind und zwar unter a., b., c. Ich werde also fragen: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation mit der in der Decretsbeilage gewährten Aufstellung sich einverstanden erklären will? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v.Carlowitz: Zweitens frage ich: ob nach An rathen der Deputation die Kammer damit einverstanden sein will, daß der nach Leistung aller Grundsteuerentschädigungen verbleibende Betrag seiner Zeit der Hauptstaatscaffe überwiesen und mit den Beständen der letztem vereinigt werden möge? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und endlich stelle ich die Frage: ob man nach Anrathen der Deputation und dem Vorgänge der zweiten Kammer gemäß an die Staatsregierung das Gesuch richten wolle: „über die Ende August d. I. in der Grundsteuer- entschadkgungscasse verbliebenen 177,194 Lhlr. 28 Ngr.—, nach dem Erfolge der noch rückständigen Zahlungen, der nächsten Ständeversammlung weitere Mittheilung zu machen." Ist die Kammer auch damit einverstanden? — Einstimmig Ja.
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