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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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der Herr Commissar ferner sagte, es befremde ihn, daß die De putation den Begriff der verfälschten Wechsel für schwierig er achtet habe, so muß das auf einem Mißverständnisse beruhen, denn diesen Begriff hat die Deputation nicht für schwierig er achtet, sondern vielmehr die klarste Definition davon gegeben, sie hat gesagt, daß ein falscher Wechsel derlei, wo die Unterschrift falsch, ein verfälschter aber derjenige, wo die Unterschrift ächt, aber der Inhalt betrüglicherweise abgeändert ist. Schließlich bemerke ich noch: die Deputation hat einen Unterschied zwischen falschen und fingirten Wechseln aus guten Gründen im Berichte nicht anerkennen wollen. Die Kellerwechsel kennt die Deputa tion sehr gut, und ich selbst habe deren einmal zwanzig zugleich in der Hand gehabt. Zeder fingirte Wechsel oder Kellerwech sel aber ist zugleich ein falsch er Wechsel; denn wenn „Cajus Julius Cäsar" unterschrieben ist, so hat ihn weder der allbekannte Römer dieses Namens, noch einer unserer Zeitgenossen, der etwa so heißt, unterschrieben, er ist also ein falscher Wechsel, und das ist auch der Grund, warum in England Todesstrafe darauf steht. Dort find nämlich alle falschen Wechsel überhaupt mit der Strafe des Galgens bedroht. Mit dem Herrn Commissar bin ich also im Materiellen darüber einverstanden, daß der im ersten Pa ragraphen enthaltene Satz als Grundlage eines neuen Entwurfs angesehen werde, nicht aber damit, daß ich derKammer «machen sollte, diesen Satz, wie er dasteht, anzunehmen. Doch das ist wohl auch nicht die Absicht des Herrn Commissars, sondern er scheint nur ein Anerkenntniß des materiellen Satzes haben zu wollen, der in diesem Paragraphen enthalten ist. König!. Commissar v. Einert: Wenn das Anerkenntniß der Richtigkeit des Satzes erfolgt ist, so rnöchte doch wohl dieser Satz aufrechterhalten werden, natürlich «al?» revsctioos und daß er an einer andern Steve der Wechselordnung Platz greife, viel leicht in dem Capitcl von der Begriffsbestimmung, oder von der Ausstellung der Wechsel. Es würde aber wohl doch darüber abzustimmen sein, ob dieser Paragraph bleiben soll, wahrend, wie gesagt, die Regierung den zweiten, dritten und ^vierten Pa ragraphen aufgiebt. Referent Domherr 0. Günther: Wie der,;Satz gegen wärtig steht, ohne eine Vervollständigung desselben, kann die Deputation seine Annahme nicht empfehlen. Dagegen erkennt sie nicht nur jetzt an, sondern sie hat es auch schon im Berichte S. 662 anerkannt, daß sie mit dem Inhalte desselben vollkom men einverstanden ist und der Kammer anrathet, unter Anerken nung dieses Inhalts die Staatsregierung um Abfassung einer andern Vorlage zu ersuchen. Präsident v. Carlowitz: Die Sache steht so: Was die Beilage sub (-) anlangt, so hat es die Deputation für angemessen erachtet, uns im Allgemeinen die Ablehnung dieser Beilage an zuempfehlen. Sie ist gar nicht auf das Einzelne eingegangen, hat zu keinem einzelnen Paragraphen ein Gutachten gegeben, erklärt vielmehr in ihrem Berichte, daß, falls ihre Ansicht die der Kammer nicht sein sollte, dieser ihrBericht nur für einen Vorbe richt anzusehen sei. Davon würde die Folge sein, daß wir in diesem Falle einen anderweiten Bericht zu erwarten haben wür den, der die einzelnen Paragraphen zu umfassen hätte. Nun hat die Staatsregierung durch ihren anwesenden Commissar die meisten Paragraphen der Beilage aufgegeben, sich jedoch für sofortige Annahme des ersten Paragraphen jener Beilage ver wendet. Indessen wird von mir auf diesen Paragraphen eine Frage nicht gestellt werden könnens weil jeder Paragraph, der zur Abstimmung gelangt, zuvörderst durch eine Deputation begutach tet worden sein muß, und das hier nicht der FallZ ist. Es bleibt also für jetzt nichts übrig, als die Frage auf das allgemein gehal tene Gutachten der Deputation zu richten. Wird dieses ange nommen, so mag die hohe Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mögederselbevielleichtauch.nur einen einzigen Paragra phen umfassen. Es wird dieser Gesetzentwurf der Begutach tung der Deputation unterliegen, und erst dann wird cs an der Zeit sein, über den Inhalt desselben abzustimmen und nach Be finden jenen einzigen Paragraphen anzunehmen. Sollte jedoch die Kammer sich bewogen finden, daS Deputationsgutachten ab zulehnen, so würde zuvörderst die Deputation uns ein Gutachten über die einzelnen Paragraphen der Beilage D vorzulegen ha ben. Empfiehlt sie uns aber jetzt, die ganze Beilage abzuleh nen, so bin ich auch behindert, die Frage auf Annahme des ersten Paragraphen zu stellen, muß vielmehr das Gutachten der Depu tation zur Abstimmung bringen; denn jetzt kann nur von An nahme des Deputationsgutachtens, oder von Zurückweisung der Sache an die Deputation die Rede sein. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es scheint doch, als hätte sich seit Abfassung des Berichts der Stand der Sache geändert, da heute von dem Herrn Commissar die drei letzter« Paragraphen zurückgenommen worden sind, die Deputation uns dagegen anräth, sämmtliche Paragraphen «ub D abzu lehnen. Ich glaube daher, in Bezug auf die drei letzten Para graphen ist nicht mehr von Ablehnung die Rede, nachdem sie zu rückgenommen worden sind; was jedoch den ersten Paragraphen betrifft, überden materielles Einverständnis, zwischenDeputation und Regierung stattfindet, so wäre zu wünschen, daß derKürze halber dieser Paragraph an die Deputation zurückgewiesen und diese beauftragt würde, unter Zuziehung des Herrn CommiffarS eine Fassung zu suchen, welche beiderseits befriedigen könnte. Ich bin mir nur darüber nicht ganz gewiß, ob es jetzt noch an der Zeit sei, einen solchen Antrag zu stellen, nachdem Seiten des Herrn Präsidenten angefangen worden ist, die Frage auf das Deputationsgutachten zu richten; ist aber dazu noch Zeit, so will ich hiermit diesen Antrag stellen. Präsident v. Carlowitz: Es ist dazu allerdings noch Zeit, ich habe meine Bemerkung nur in Erwiderung auf die Er klärung des Herrn Commissars gemacht. Die jetzt dargelegte Ansicht ändert freilich das Sachverhältniß, und wenn darauf ein Antrag gestellt wird, dieser Unterstützung und Annahme fände, so würde vielleicht in mancher Beziehung nicht nur den Wünschen der hohen Staatsregierung, sondern auch denen der Deputation und der Kammer entsprochen werden. Ich habe indeß zu erwarten, ob ein wirklicher Antrag noch eingebracht wird.
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