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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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SÜS Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich stelle ihn hier mit, da von dem Herrn Präsiden«» erklärt worden ist, daß da» zu noch Zeit ist. Präsident v. Carlowitz: Es ist also der Antrag gestellt worden, der 1. Z. der Beilage sub D möge an die Deputation zurückgewiesen und von ihr ein specirlles Gutachten erwartet werden. Die Ablehnung der übrigen Paragraphen würde dann vielleicht erst später einzutreten haben, wenn der Antrag wieder aus der Deputation herauskommt. Ich frage also: Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Referent Domherr v. Günther: Ich muß bitten, daß dieser Antrag nicht angenommen wird, und zwar nicht im In teresse der Deputation, sondern der Sache. Es wird jedenfalls weit vorzüglicher sein, wenn uns die hohe Staatsregierung einige neu gefaßte Paragraphen vorlegt, in deren Fassung auf die hier nvthwendig zu berücksichtigenden Umstände, von denen die Deputation die wichtigsten im Berichte erwähnt hat, Rück sicht genommen ist. Sollte die Deputation gegenwärtig die sen einen Paragraphen begutachten, und dieser in das Gesetz kommen, so scheint mir das bedenklich. Vielleicht wird sich noch der Herr Commissar damit vereinigen, daß es zweckmäßi ger sei, wenn er andere Fassungen entwürfe und uns vorlegte. Königl. Commissar v. Einert: Die Deputation erklärt sich einverstanden mit dem Inhalte des Paragraphen, eine an dere Fassung hat die Deputation nicht vorgeschlagen, die Re gierung lehnt es ab, eine andere Fassung zu geben, und in dem Berichte der Deputation ist ein specielles Amendement nicht ge macht, wie die Fassung anders zu nehmen sei. Diesfalls würde es bei der Fassung in der Vorlage zu bewenden haben. Referent Domherr v. Günther: Darauf könnte nichts weiter erfolgen, als daß die Deputation erklärte, wie ihr dieser Paragraph zwar richtig, aber nicht vollständig erscheine, — daß sie die bereits aufgeführten Momente wiederholte, und daß sie abermals darauf antrüge, die hohe Staatsregierung wolle einen andern Entwurf vorlegen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Wenn ich bei mei nem Anträge mit erwähnte, daß er mir zur Kürze beizutragen scheine, so glaube ich noch Einiges bemerken zu müssen. Wenn wir jetzt nämlich die Vorlage sub (7) definitiv ablehnen, so bleibt nichts übrig, als daß die hohe Staatsregierung uns den ersten Paragraphen derselben mittelst besondern Decrets wieder vor legt; wollte man sich dagegen jetzt dahin vereinigen, die Abstim mung über die Vorlage sub D vor der Hand auszusetzen und die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß sie uns den ersten Paragraphen in anderer Fassung vorlege, dann würde nicht erst ein neues Decket erforderlich sein. Secretair v. Biedermann: Ich vermag nicht einzusehen, welches Bedenken die Deputation hat, sich über eine neue Fas sung zu erklären; denn es ist doch oft der Fall gewesen, daß die Deputation eine ganz neue Fassung vorgeschlagen hat. Referent Domherr v. Günther: Nach der Meinung der Deputation treten hier noch manche zu berücksichtigende Um stände ein. Die Deputation kann unmöglich sich anmaaßen l. 42. und von der Kammer nicht beauftragt werden, die Initiative zu ergreifen und ein neues Gesetz zu entwerfen. Die Staatsregie rung würde sich mit Recht darüber beschweren, wenn Seiten der Deputation eine solche Vorlage erfolgte. Uebrigens wird da durch, daß ein neues Dccret gegeben wird, die Sache nicht ver längert, sondern abgekürzt. Denn versteht sich die Staatsregie rung dazu, ein neues Decret zu geben, so wird sie hoffentlich diesem Decrete Gründe beifügen, die sie dem gegenwärtigen nicht beigegeben hat, und dann wird sich die Sache besser übersehen lassen, als jetzt. Läge es der Deputation nur daran, möglichst schnell von der Sache wegzukommen, so hätte sie nur den Antrag des Herrn Commissars zu acceptiren und in wenigen Tagen einen kurzen Bericht über den ersten Paragraphen zu geben, oder zu sagen, daß noch dies und dies zu wünschen wäre, und zu bit ten, daß die hohe Staatsregierung eine andere Fassung uns vor lege. Das will aber die Deputation nicht, sondern sie wünscht, daß der Gegenstand auf das gründlichste erörtert werde, und das wird geschehen, wenn die Regierung uns eine andere Vor lage mit den gehörigen Motiven zukommen läßt. Königl. Commissar v. Einert: Ist die Deputation mit dem Inhalte des Paragraphen einverstanden, so ist der Para graph gerettet, und da kein Amendement dazutritt, so sehe ich nicht ein, warum die Regierung eine andere Vorlage besor gen soll. Referent Domherr v. Günther: Mit dem Inhalte des ausgesprochenen Satzes ist ja, wie schon oft gesagt worden, die Deputation einverstanden. Sie glaubt nur, daß dieser Inhalt nicht ausreicht, sondern daß noch mehrere Sätze hinzukommen müssen. Ob und in welcher Maaße die erwähnten Fälle in 4 Berücksichtigung zu fordern haben, ob es möglich sei, sie in einen Paragraphen zusaürmenzufassen, oder ob mehrere Para graphen deshalb gemacht werden müssen, dies kann ich im Au genblick nicht übersehen, sondern ich wiederhole nur, daß, wenn die Sache so, wie sie vorliegt, an die Deputation zurückgegeben würde, die Deputation sich in der unangenehmen Nothwendig- keit befinden dürste, gewissermaaßen ein neues Gesetz zu entwer fen, was wohl.nicht im Willen der Staatsregiemng und nicht im Wunsche der Kammer liegen kann. v. Welck: Ich habe den Antrag des Herrn Secretairs un terstützt, aber gestehe, daß ich mich doch mehr zu dem Anträge der Deputation hingezogen fühle,' um so mehr, weil, wie es scheint, beide Anträge in der Hauptsache auf Eins hinauslaufen. Nämlich die Deputation hat durch ihren geehrten Herrn Refe renten erklärt, daß sie im Materiellen einverstanden ist mit dem ersten Paragraphen; die beiden folgenden Paragraphen sind von der hohen Staatsregierung selbst zurückgezogen worden, also handelt es sich nur um den Inhalt des ersten Paragraphen, und da Motive dazu zeither von der Regierung nicht gegeben worden sind, so erscheint es doch wünschenswerth, daß diese der Deputa tion noch vorgelegt und reiflich erwogen werden, flnd so glaube ich, daß es zu noch besserm Resultate führen wird, wenn der An trag der Deputation Annahme findet. 3*
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