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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Bürgermeister Wehner: Der Erklärung trete ich auch bei, nachdem der Herr Referent erklärt hat, daß nicht blos da von die Rede sei, daß der Grundsatz in §. 1 angenommen werde, sondern daß noch Zusätze und Paragraphen hinzuge bracht werden müssen. Ist das der Fall, so wird die Sache viel leichter sich übersehen lassen, wenn eine Vorlage kommt, in der man sieht, daß die Regierung etwas bringen will, oder daß sie gar nichts bringen will, daß man also weiß, was die hohe Staatsregierung außer dem Grundsätze in §. 1 noch an nimmt oder nicht annimmt. König!. Commissar v. Einert: Was den Mangel der Motive betrifft, so bedarf es der Motive durchaus nicht, nachdem man erklärt hat, daß man im Materiellen mit dem Paragraphen einverstanden ist. Die Regierung ist der An sicht, daß etwas Weiteres, als was im Paragraphen enthalten ist, nicht in die Wechselordnung zu kommen hat, und wenn etwas weiter hineinkommcn soll, so ist das ein Amendement dessen, der noch etwas Anderes zu sagen weiß. v. Welck: Wenn der Herr Commissar sagte, daß man sich mit den Paragraphen der hohen Staatsregierung einver standen habe, so kann dies höchstens von der Deputation gel ten, die Kammer hat ihn noch nicht angenommen, und wird es auch nicht können, da sie noch viel weniger Kenntniß von den Regierungsmotiven hat, als die Deputation. Secretair «.Biedermann: Es hat mir geschienen, als hätte der Herr Commissar bereits geäußert, daß es die Staats regierung nicht für nothwendig halte, Motive vorzulegen; will aber die Staatsregierung keine Motive geben, so kann man auch keine fordern. Es schien aber auch, als wäre der Herr Referent mit dem Herrn Commissar darüber einverstanden, daß der Grundsatz, für den sich die Deputation erklärt hat, in die Wechselordnung selbst kommen solle. Ist das nun der Fall, so könnte ich auch nicht absehen, warum Motive gege ben werden sollen; es scheint mir auch gleichviel, ob man diesen Grundsatz, statt in einen, in 3,4 oder 5 brächte. Da wir bei der Berathung der Wechselordnung schon den Fall gehabt haben, daß statt eines Paragraphen des Entwurfs fünf vor geschlagen worden sind, so sehe ich nicht ein, warum nicht auch hier die Eintheilung dieses Paragraphen in mehrere vor genommen werden soll. So habe ich den Herrn Referenten verstanden. Referent Domherr v. Günther: Meine Meinung geht dahin, daß der Paragraph zwar richtig gefaßt, aber nicht voll ständig ist, und daß wir wünschen müssen, die hohe Staats regierung wolle, wenn sie eine anderweite Vorlage giebt, ent weder Mehreres noch hinzusetzen, was im Deputationsberichte als wünschenswerth bezeichnet wird, oder die Güte haben, in den Motiven die Gründe anzugeben, warum sie das nicht thue. Bürgermeister Hübler: Nach der Erklärung des Herrn Commiffars sind die §§. 2, 3 und 4 der Beilage sul» D von der Regierung als zurückgenommen zu betrachten, das Gleiche ist aber auch in Beziehung auf§. b der Fall, da der Herr Regke- rungscommissar sich einverstanden erklärt, daßdieBestimmung dieses Paragraphen salvs reclactione an irgend einer Stelle der Wechselordnung selbst ausgenommen werde; mithin ist Einver- ständniß zwischen der Regierung und der Deputation vorhan den, wenn die Deputation empfiehlt, die Beilage sub D abzu lehnen. Denn die Beilage existirtnach der Regierungserklärung nicht mehr. Wenn es sich unter diesen Umständen jetzt nur noch um eine andere Fassung des §.1 handelt und um den Ort, wo er Aufnahme in dem Gesetze selbst zu finden habe, über den materiellen Inhalt desselben aber die Deputation mit der Re gierung einig ist, so gebe ich anheim, ob nicht der Redactions deputation, die schon so vielfältige Aushülfe uns gewährt hat, auch hier die Fassung und Stellung des Paragraphen über lassen und von dem Anträge einer anderweiten Vorlage ganz abgesehen werden könne. 0. Gross: Der vom Herrn Bürgermeister Hübler aus gesprochenen Ansicht kann ich nicht beistimmen, sondern es scheint mir eine Umgestaltung und anderweite Fassung des I. §. theils formell, theils materiell nothwendig. In materieller Hin sicht hat der Herr Referent schon bemerkt, daß der Paragraph wenigstens nicht vollständig sei, Zusätze bedürfe, auch eine Er läuterung dazu gegeben werden müsse. Zn formeller Hinsicht ist auch von Seiten des König!. Commiffars erwähnt worden, daß der Paragraph an eine andere Stelle zu verweisen sei. In jeder Hinsicht ist eS also wohl angemessen, daß die Staats regierung, in so fern sie nicht ein besonderes Gesetz vorlegen will, einen Antrag an die Ständeversammlung bringt, den Paragraphen in einer abgeänderten Fassung an irgend einer geeigneten Stelle der Wechselordnung einzuschalten. Präsident v. Carlowitz: Wenn cs sich um Einbringung von Gesetzvorlagen Seiten der Staatsregierung handelt, dann sind wir allerdings befugt, Motive zu verlangen; denn es ist eine Vorschrift der Verfaffungsurkunde, daß kein Gesetz ohne Motive an die Kammer gebracht werden darf. König!. Commissar v. Einert: Die Regierung könnte unter allen Umständen eine andere Fassung nicht Vorschlägen, sondern müßte Vorschläge erwarten, um sich darüber zu erklä ren, ob sie sie für überflüssig halte oder nicht. Die Regierung hat in diesem Satze alles das erschöpft, was für das Bedürfniß einer Wechselordnung gehörig erscheint. Präsident v. Carlowitz: Es scheint nichts weiter bemerkt werden zu wollen, und ich werde daher zur Fragstellung über gehen. Bekanntlich habe ich die erste Frage auf das Deputa tionsgutachten zu richten, das Deputationsgutachten aber kommt darauf hinaus, die Regierungsvorlage abzulehnen und eine neue zu beantragen, die aufgewiffe bereits dargelegte Principien gebaut sein soll. Damit gewissermaaßen in Widerspruch steht der Antrag des Herrn Secretairs Ritterstädt, der dahin gerich tet war, daß die Kammer beschließen wolle, den I. Z. der Vor lage an die Deputation mit dem Auftrage zurückgelangen zu lassen, darüber einen besonder« Bericht zu erstatten, worauf die andern Paragraphen im Einverständnis! mit der Staats regierung abgelehnt werden möchten. Wenn ich die erste Frage
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