VS9 der Gesammtregierung der Schönburgischen Lande, an welche der Beschwerdeführer sich zu wenden hat, wenn er anders etwas zu erlangen glaubt. Bürgermeister Wehn er: Es handeltsich nur darum, wer die Entschädigung geben soll? Das scheint doch klar und aufder Hand zu liegen, daß, wenn Entschädigung zu geben ist, sie nur diejenigen Behörden zu geben haben, welche die Recrutirung besorgten, und eine Entschädigung aus unfern Staatscassen kann auf keine Weise von den Ständen bevorwortet werden. Er hat gelebt und auch seine Ansprüche nicht quantisicirt, und unsere Re gierung hat sich damals nicht in die Angelegenheiten der Schön burgischen Regierung gemischt. Bürgermeister Bernhard!: Als eine Antwort auf die Anfrage des Herrn Vicepräsident kann vielleicht das Factische dienen, was ich jetzt erwähnen will, nämlich der Umstand, daß bis zum Jahre 1831 Seiten der Schönburgischen Receßherr- schaften jederzeit eine Weigerung stattgefunden hat, ihr Contin- gent zum sächsischenMilitair zu stellen, worin derBeweis dessen liegt, daß man Schönburgischer Seits eine Verpflichtung zur Militairgestellung an Sachsen nicht anerkannt hat. Bei jeder Recrutirung wurde die Weigerung wiederholt, von Seiten Sachsens wurde jedesmal ein Executionscommando auSgeschickt, welches bis an die Schönburgische Grenze ging, und dann wurde jenseits erklärt: der Gewalt wird nachgegeben, und das bestimmte Contingent wurde dann geliefert. Präsident v.Carlowitz: Das Gutachten der Deputation kommt also darauf hinaus, die Beschwerde als unbegründet zu rückzuweisen, jedenfalls aber noch an die zweite Kammer gelan gen zu lassen. Auf dieses Gutachten habe ich also die Frage zu richten und frage: ob die Kammer dem Gutachten ihrer Depu tation beitritt? — Ei nsti mmi g Ia. Präsident v. Carlowitz: Um den Deputationen Zeit zum Arbeiten und insbesondere auch den Mitgliedern Zeit zu lassen, sich auf den Gegenstand zu präpariren, den ich auf die nächste Tagesordnung bringen will, beraume ich die nächste Sitzung erst auf Montag 10 Uhr an und bringe den Bericht der außer ordentlichen Deputation über die Reform der protestantischen Kirche auf die Tagesordnung. Schluß der Sitzung ^3 Uhr. Mit der Redaction beauftragt: U. Gretschel. Druck und Papier von D. G. Teubner in Druden. I.4L. 4