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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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V7S 11. (Nr. 275.) Eingabe Robert Blum's und Robert Reichens zuLeipzig, die von denselben an dieStändeversammlung eingereichten Petitionen und die Aeußerungen über Petitionen in der Sitzung der ersten Kammer am 5. dieses Monats betr. Präsident v. Carlowitz: Die beiden Unterzeichner dieser Eingabe, Robert Blum und Advocat Reichel, führen im Ganzen dieselbe Beschwerde, wie der Kaufmann Hey, der sich gegen die Aeußerung verwahren zu müssen glaubte, die der Herr Staatsminister v. Könneritz über das Zustandekommen der Leip ziger Petition in der ersten Kammer gethan haben sollte. Sie sagen in dieser Eingabe, sie müßten sich allerdings bescheiden, daß die Mittheilungen über die Verhandlungen in der ersten Kammer die Sache in einem andern Lichte erscheinen ließen, als die Zeitungsberichte; gleichwohl könnten sie dabei nicht Beruhigung fassen, weil die Mittheilungen nicht in alle Hände gelangten, und das von dem Herrn Minister Gesagte sie schwer verdächtige. Sie wollten sich also (sagen sie) gegen solche Be schuldigungen verwahren und könnten erklären, daß, als ihre Petitionen zur Ansicht und Unterzeichnung ausgelegen hätten, solche Ungehörigkeiten nicht vorgekommen wären. Sie sehen einer gerichtlichen Erörterung ruhig entgegen, ja wünschten sie sogar; es müßten diese Beschuldigungen ihre Quelle in einer reinen Verdächtigung haben. Ein eigentliches Petitum ist nicht gestellt, es wird daher diese Eingabe beizulegen sein, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Vorschlag des Direktoriums genehmigt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Dies waren die Gegenstände, -re sich auf der heutigen Registrande befanden, und ich habe nur noch zwei Entschuldigungen zur Kenntniß der Kammer zu bringen. Cs hat sich wegen Gichtschmerzen der Herr Bürger meister Wehner nicht blos für heute, sondern für die folgenden Wage entschuldigt; eben so der Herr v. Miltitz wegen Unwohl seins für die heutige Sitzung. Secretair v. Biedermann: Ich bitte um Erlaubniß, mich eines Auftrags an die Kammer entledigen zu dürfen. Es hat mich der Herr Pfarrer Vergelt zu Königswalda im Namen des zu Unterstützung der dort durch Brand Verunglückten zu sammengetretenen Somit« ersucht, der ersten Kammer für die jenen Verunglückten gewährte namhafte Unterstützung seinen innigsten Dank auszusprechen. Ich thue dies mit Vergnügen und bemerke hierbei nur noch, daß von den damals Beschädig ten acht gestorben sind. Präsident v. Carlowitz: Wir können nunmehr zur Tagesordnung, die Berathung des Berichts der außer ordentlichen Deputation: „den Entwurf des Gesetzes wegen Einführung eines neuen Maaßsystems betreffend", übergehen. Herr Geheimjustizrath v. Gross ist Referent. Referentv. Gross: Das AllerhöchsteDecret: „den Gesetzentwurf wegen Einführung eines neuen Maaßsystems" betreffend, lautet folgendermaaßen: 1.43. Se. Königliche Majestät habenden nach der ständi schen Schrift vom 17. Juli 1843 gewählten und am 27. Januar dieses Jahres zusammengetretenen ständischen Deputationen den Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung eines neuen Maaßsystems mit zugehörigen Erläuterungen und die Grund sätze für die dasselbe weiter ausführende Maaßordnung nebst Motiven zustellen, auch zugleich dem in obgedachter ständi schen Schrift ausgesprochenen Wunsche gemäß, Abdrücke da von sämmtlichen Mitgliedern beider Kammern zugehen lassen. Allerhüchstdieselben lassen nunmehro diese Entwürfe, hin sichtlich deren die genannten ständischen Deputationen die Be richte über ihre unter Zuziehung Königlicher Commissarien ge haltenen Vorberathungen an die betreffende Kammer gelangen lassen werden, den getreuen Ständen vorlegen, um über den Gesetzentwurf deren Erklärung zu vernehmen und hinsichtlich der beabsichtigten Grundsätze der Maaßordnung denselben die Eröffnung etwaniger Anträge anheimzustellen. Indem Se. KöniglicheMajestätnach Maaßgabe der zu erwartenden ständischen Erklärung Sich die Stellung eines geeigneten Postulats wegen der zur Einführung des neuen Maaßsystems erforderlichen Kosten annoch Vorbehalten, verblei ben Allerhüchstdieselben den getreuen Ständen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 19. September 1845. Friedrich August. (1-8.) Johann Paul von Falkenstem, (Die allgemeinen Motive s. in Nr. 11 der Mitthei lungen zweiter Kammer S. 227 flg.) Der Hauptbericht der außerordentlichen Deputation sagt dazu: Durch das Allerhöchste Decret vom 20. December 1839 wurde den damals versammelten Ständen der Entwurf eines Gesetzes, die Einführung eines neuen Maaß- und Gewichts systems betreffend, vorgelegt (Landtagsacten vom Jahre 18D, I. Abth. 1. Bd. S. 473), welchem außer den dazu gehörigen Motiven der bereits im Jahre 1818 ausgearbeitete Entwurf eines Mandats wegen Begründung und Aufrechterhaltung eines allgemeinen Maaß- und Gewichtssystems für das Königreich Sachsen unter ^., eine Darstellung der Grundlage und Grund züge des metrischen Systems unter L., und der Entwurf einer Verordnung zu Ausführung eines hierauf gegründeten Maaß- und Gewichtssystems unter 6. nebst Erläuterungen dazu unter v. beigefügt waren. Nach Berathung der hierüber von der ersten Deputation der zweiten Kammer unter dem 14. Mai 1840 (Landtagsacten Beil. z. III. Abth. 2. Samml. S. 419), so wie von der ersten und zweiten Deputation der ersten Kammer unter dem 11. Juni 1840 (Landtagsacten Beil. z. II. Abth. 2 Samml. S. 253) erstatteten Berichte in den ständischen Kammern verei nigten sich dieselben zu der in der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 (Landtagsaeten I. Abth.2.Bd. S. 435) abgegebenen Erklärung, daß es theils wegen der mindern Dringlichkeit der Regu- lirung des Maaßes, theils wegen der Kürze der den Ständen verbliebenen Zeit zu Erledigung eines so um fänglichen, tief in das gesammte Volksleben eingreifenden Gegenstandes angemessen erscheine, zunächst nur das vor geschlagene neue Gewichtssystem anzunehmen und in 1*
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