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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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staaten über Einführung eines gemeinschaftlichen Maaß- und Gewichtssystems unstreitig vielfache Modifikationen in dem jetzt vorgeschlagenen Systeme eintreten würden, da namentlich die Königliche preußische Regierung zufolge der Seite 66 des Hauptberichts abgedruckten Verordnung vom 13. Februar 1840 keineswegs geneigt sein dürste, das metrische System unbedingt und unverändert in den gemeinen Verkehr einzuführen, mithin die Modifikationen des Gesetzes immer wieder eine neue stän dische Berathung erfordern würden, dagegen aber, wenn eine Uebereinkunft unter denReaierungen der Zollvereinsstaaten nicht erreicht worden wäre, die künftige Ständeversammlung in ihrer Wirksamkeit bloß auf die Bestimmung des Zeitpunkts der Ein führung beschränkt wäre, ohne die ihr vielleicht beigehenden materiellen Bedenken darlegen zu können. Die Deputation kann sich daher nicht veranlaßt finden, ihre in dem von ihr erstatteten Hauptberichte dargelegte Ansicht über den vorliegenden Gegen stand aufzugeben, muß vielmehr unter Hinweisung auf die in demselben unter 1 bis 7 aufgestellten Motive den Seite 71 ersichtlichen Antrag wiederholen, daß die verehrte Kammer der Einführung eines neuen Maaßsystems, mithin auch dem vorgelegten Gesetzent würfe ihre Zustimmung so lange versagen möge, als nicht die gesammten Zollvereinsstaaten oder wenigstens die benachbarten und namentlich das Königreich Preu ßen die Annahme desselben Systems beschlossen haben werden; wobei sie jedoch zugleich den Beitritt zu dem von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse, die Staatsregierung zn ersuchen, die Verhandlungen mit den übrigen Zollvereinsstaaten zu Einführung eines ge meinsamen Maaß- und Gewichtssystems fortzusetzen, um dem 14. Artikel des Zoüvertrags vom 30. März 1833 baldthunlichst Kettling zu verschaffen, . , angelegentlichst anempsiehlt. Präsident v. Carlowitz: Ich würde nunmehr die allge meine Dehatte eröffnen. Se. König!. Hoheit haben zuerst das Wort. Prinz Johann: Der Gegenstand, der uns heute be schäftigt, ist kein solcher, wo man mit den großen Worten Con- servatismus und Liberalismus und allen Schibolethen des Tages um sich werfen kann , sondern es ist das Materielle des Volkes, und es scheint, daß hier und da in einer ständischen Versammlung — ich will nicht sagen in der sächsischen — diese materielle Wahl gegen mehr theoretische Fragen hintan gesetzt werde. Sicheres und gleichmäßiges Maaß ist eine Wohlthat für ein Land, ein wahres Nationalcapital. Es werden dadurch eine Menge Kräfte, die mit der Abrechnung beschäftigt sind, gleichsam frei gemacht, und dem Producenten deren Anwendung ermöglicht, auch abgesehen von den Hem mungen des Verkehrs, die durch ein verschiedenes Maaß und Gewicht hineingebracht werden. Die Regierung hat dem Sünde diese Wohlthat durch den Gesetzentwurf zugedacht. Die zweite Kammer hat den Gesetzentwurf angenommen und blos zwei Anträge daran geknüpft, erstens daß die Verhandlungen mit fremden Staaten fortgesetzt werden möchten, um eine grö- Me BevMgung zu Stande zu bringen, zweiknr die Birte I.4S. damit verbunden, -aß der Gesetzentwurf nicht eher erlassen werde, bis man sich über die Zeit der Einführung und die yö- thigen Modifikationen mit der künftigen Srandeversammlung werde vereinbart haben. Unsere Deputation dagegen schlägt vor, den Gesetzentwurf zurückzuweisen und uns blos in der Bitte mit der zweiten Kammer zu vereinigen, daß die Ver handlungen mit fremden Staaten fortgesetzt werden möchten. Es ist daher Pflicht, die Gründe, welche die Deputation zu diesem Anträge bewogen haben, genau in's Auge zu fassen. Ich halte es von meiner persönlichen Stellung aus für meine Pflicht, meine abweichende Meinung von dem Deputations gutachten näher auszuführen, da ich vielleicht auf dem vor letzten Landtage als Referent die Hauptveranlaffung gewesen bin, daß die Vereinbarung über das Maaßgesetz ausgesetzt worden ist. Ich kann mich nur für den Beitritt zu dem An träge der jenseitigen Kammer und in der Hauptsache zum Ent würfe aussprechen, und werde mir erlauben, die Gründe, welche mich dazu bewogen haben, auseinanderzusetzen und der Kam mer zur Erwägung zu empfehlen. Wenn man die Frage, waS in dieser Angelegenheit zu thun sei, genau erwägen will, so muß man sich zunächst auf den Standpunkt stellen, daß man von den Verhandlungen mit dem Auslande abstrahirt. Man muß sich fragen, was zu thun sei, wenn von diesen Verhand lungen keine Rede wäre, oder, was dasselbe ist, wenn sie schei terten. In diesem Falle wir- man sich die Frage zu stellen haben: Liegt ein Bedürfniß zur Regulirung des MaaßsystemS im Lande vor? ' Auf diese Frage kann die Antwort nur be- jahend ausfallen. Es ist in der jenseitigen Kammer so viel Über die große Verschiedenheit, die kn diesem Bezüge in Sach sen herrscht, gesprochen worden, daß man nicht zweifeln kann, es sei hier eine Abhülfe wirklich nöthig. Mir diesem Satze wird auch dieDeputation einverstanden sein. Es läßt sich nun das Bedürfniß auf eine doppelte Art befriedigen. Man kann entweder blos, wie früher von der Commission vorgeschlagen worden ist, die vorhandenen Maaße reguliren, damit die ein zelnen Verschiedenheiten wegfallen, oder ein neues, auf eine wissenschaftliche Basis gegründetes System aufstellen, mit Rücksicht auf die vorhandenen Verhältnisse, wie cs der Gesetzentwurf thut. Die Deputation hat mancherlei Gründe gegen den Entwurf vorgebracht, die in's Auge zu fassen sein würden. . Ich muß im Allgemeinen dagegen bemerken, daß sie sich nur auf transitorische Verhältnisse stützen und die Zweckmäßigkeit des Systems an sich nicht angreifen; die De putation glaubt, es würden die Schwierigkeiten in der Aus führung zu groß sein. Ein anderer Grund, der dagegen spricht, ist der, daß die Gründe der Deputation gegen eine allgemeine Regulirung nach dem frühern Systeme oder einem andern eben so gut gelten müßten, als gegen den Entwurf. In beiden Fäl len werden wir an vielen Orten des Landes große Verän derungen im Maaß und Gewicht Herstellen. Endlich muß ich gestehen, daß die Gründe der Deputation, einzeln betrachtet, unS nicht so gewichtig erscheinen, wie Mim ersten Augenblicke scheinen dürsten. Der erste Gitinih den man angeführt hat/ 2
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