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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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nannt werden. Es ist eine Wahrheit für den Orr, wo es ein geführt ist. Es handelt fich nur um Beseitigung der Ungleich heit in einem und demselben Staate. Nicht sowohl die grie chischen Namen und die Decimaltheilung des Systems werden das Volk unzufrieden machen, sondern die Verluste, die für dasselbe daraus hervorgehen. Wir haben es bei dem Münz- fysteme gesehen. Die Bruchtheile wird sich der Kaufmann zu Nutze machen. Ich kann ferner nicht glauben, daß die Be- rathung des Gesetzes als eine definitive betrachtet werden kann. Gesetzt, es käme eine Vereinbarung zwischen mehrer» Staaten zu Stande auf Grund dieses Systems, so wird es nicht ganz so angenommen werden, wie wir es beschlossen haben, und die Sache wird daher nochmals an die Stände gebracht werden und diese werden sagen, die vorige Ständeversammlung konnte uns nicht vorgreifen, und werden vielleicht Abänderungen be schließen wollen, welchenfalls unsere jetzige Berathung ganz vergebens gewesen sein würde. Wäre man überzeugt, daß die Einführung so lange verschoben werde, bis eine Verein barung mehrerer Staaten zu Stande gekommen ist, ohne daß eine abermalige Vorlegung desselben an die Stände nöthig würde, so würde ich für das Gesetz stimmen; so lange ich aber diese Ueberzeugung nicht habe, halte ich es für gerathener, jetzt nicht auf die weitere Beraihung einzugehen. Serretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich will im All gemeinen sogleich bekennen, daß ich in der Hauptsache und in dem Hauptergebnisse mich dem anschließe, was von Sr. König!. Hoheit uns vorgetragen worden ist. Das metrische System an sich scheint mir nach der geringen Kenntniß, welche ich von diesen Dingen habe, dasjenige zu sein, welches vor jedem an dern Maaßsysteme den Vorzug verdient, und besonders zwei Punkte empfehlen mir den Gesetzentwurf, welcher es cingeführt sehen will; 1) daß die dermaligen Maaße auf eine leichte und mit geringen Unannehmlichkeiten verbundene Weise sich an denselben anschließen werden, und 2) die Nachlassung der Lrivialmaaße. Dazu kommt, daß, wenigstens wenn der Vorschlag der zweiten Kammer durchgeht, die Benennun gen der neuen Maaße im Volke keinen Widerwillen bewirken werden. Wenn man aber überzeugt ist, daß das metrische System einzuführen sei, so scheint es nicht gut gethan, wenn man den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen wollte. In der Beziehung weiche ich zwar einigermaaßen von Sr. Königl. Hoheit ab, daß ich niemals wünschen würde, dasselbe sofort einzusühren, ohne zu berücksichtigen, ob ein größerer Kreis für dasselbe zu gewinnen sei; aber daß dieses geschehe,will ebender Antrag, welchen die zweite Kammer angenommen hat, und dieser scheint mir eine hinreichende Sicherheit dafür zu geben, daß man nicht zur Unzeit mit der Einführung des Gesetzes ver fahren werde. Hat man dabei von Seiten unsererDeputation, wenigstens in Bezug auf das Königreich Preußen den Zweifel gehabt, daß sich kaum werde annehmen lassen, man werde dort auf das metrische System eingehen, so glaube ich, ist man zu weit gegangen. Wenn «ine Verordnung dort dtshalb er ¬ lassen worden ist, so scheint der Zweck derselben nur gewesen zu sein, vor der Hand in dem Gewichte keine Verwirrung eintre ten zu lassen. Wird aber in Sachsen das metrische System angenommen, so darf man wohl die Hoffnung nicht aufgeben, daß auf diesfallsige Unterhandlungen auch Preußen sich für dieses System noch entscheiden könne. Ich vereinige mich mit dem Anträge der zweiten Kammer und bedaure, dem Gutachten unserer Deputation nicht beitreten zu können. Bürgermeister Gottschald: Mir ist das Concept dadurch verrückt worden, daß mir die Mitglieder, welche vor mir ge sprochen, das größtentheils vorn weggenommen haben, war ich zu sagen beabsichtigte. Es bleibt mir nur eine Nachlese übrig und ich schicke gleich das, was der letzte Sprecher hat vernehmen lassen, voraus: ich stimme mit der zweiten Kam mer für die Regierungsvorlage. Die Gründe der Deputa tion haben mich nicht überzeugen können von der Richtigkeit ihres Antrags. Um zu diesem zu gelangen, hat die Deputation zwei Fragen beantwortet: „ob das beabsichtigte neue Maaß- system den Anforderungen entspreche, welche an dasselbe so wohl nach dem Stande der Wissenschaft, als in Hinsicht auf die praktische Anwendung zu machen sind." Diese Frage be antwortet die Deputation mit Ja und ich stimme ihr bei, ja sie stimmt dabei Lobeserhebungen an, denen ich ebenfalls beitrete» Sie sagt nämlich: „So viel diese Frage anlangt, so konnte man die Vorzüglichkeit eines Systems nicht verkennen, welches alle nur zu sehr fühlbaren Ungleichheiten der bisher in den verschie denen LandeStheilen üblichen Maaße aufhebt, auf der BafiS einrs durch die Wissenschaft festgestellten unveränderlichen Ur- maaßrs beruht, für alle eintretenden Verhältnisse bei Ausmes sungen nach Länge, Fläche oder kubischen Inhalt einfache leicht zu berechnende und stets einander corrcspondirende Größenbe stimmungen darbietet, und gleichzeitig in Wechselbeziehung zu den durch das neue Gewichtssystem geregelten Verhältnissen steht." Trotz der bejahenden Antwort auf diese Frage ant wortet sie doch mit Nein auf die zweite Frage: „ob die Ein führung dieses Maaßsystems unter den vorliegenden Verhält nissen als zweckmäßig und nothwendig fich darstelle." Um dieses zu rechtfertigen, schlägt die Deputation den Weg ein, daß sie Schritt vor Schritt die Gründe zu widerlegen sucht, welche die Regierung zur Rechtfertigung der Gesetzvorlage vor gebracht hat; was aber die Deputation dagegen vorgebracht hat, genügt mir nicht. Zunächst bestreitet sie die aus dem ge schichtlichen Hergänge zur Regulirung dieser Verhältnisse an«, geführten Umstände. Die Deputation behauptet, daß die Beschlüsse und Anträge der Stände aus den Jahren 1824 und 1837 nicht die Ausdehnung gehabt hätten, wie die Gesetzvor lage; allein das kann sie doch wohl nicht ableugnen, daß der erste Antrag Seiten der Stände bereits 1805 an die Sraats- regierung gelangt ist, daß diese Anträge in den Jahren 1824 und 1837 wenigstens theilweise wiederholt worden sind, daß schon 1839 die Regierung den Ständen eine diesfallsige Vor lage habe zugehen lassen, daß auf diesem Landtage die zweite
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