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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Dem Allem muß ich noch hinzufügen, daß, wie schon bemerkt wurde, es gerade der ärmere Lheil des Volks ist, es vorzüglich diejenigen find, die unter dem jetzigen traurigen Systeme leiden, welche jedeBedrückung undBevortheilung am härtesten empfin den, und daß allerdings gerade diese durch zweckmäßige Reguli- rung der vorhandenen Maaße vorzugsweise gewinnen werden. Wenn endlich ein Gewicht darauf gelegt wurde, daß die Obrig keiten durch die neue Einrichtung zu sehr beschäftigt und in An spruch genommen würden, so gebe ich das zu. Die Umrechnung der Klurverzeichnisse insbesondere ist eine Angelegenheit, die den Obrigkeiten Veranlassung zu Klagen geben wird. Aber dagegen werden die Obrigkeiten in Folge der Grundsätze, die die Regie rung in der Maaßordnung aufgestellt hat, verhältmßmäßig nur wenig mit der Sache zu thun und nur darauf zu dringen haben, daß wenigstens dem Gesetze Genüge geschehe. Es läßt sich dies bei gcnauerPrüfung der Verordnungsbestimmungen mit Gewiß heit sagen. Ich kann also darauf kein großes Gewicht legen und habe die Ueberzeugung, daß jede Obrigkeit, wenn sie glaubt, daß durch das neue Maaßsystem für den ärmer» Theil des Volks etwas wesentlich Gutes gewirkt wird, diese Geschäfte gern über nehmen werde. König!. Commissar v. Weissenbach: Die Aeußerungen des Herrn Vicrpräsidenten veranlassen auch mich zu der Bitte, mir nur wenige Bemerkungen nach dem Anhalten des Deputa tionsberichts zu gestatten. Es ist zuvörderst im Hauptberichte zu Nr. 1 sowohl, als auch vorhin von den geehrten Rednern darauf hingewiesen worden, es wären die frühern ständischen Wünsche nicht dahin gegangen, die Einführung eines ganzen Systems der Maaße, wie sie jetzt beabsichtigt wird, herbeizu führen, sondern man habe nur die gleichmäßige Feststellung der vorhandenen Maaße und zugleich eine Vereinbarung mit den benachbarten Staaten bezweckt. Ich glaube aber, es geben die bereits angeführten Stellen aus den frühern ständischen Schriften hinreichendes Anhalten, um zu beweisen, daß diese Behauptung nicht ganz mit den frühern ständischen Absichten übereinstimmt. Der Antrag, den man im Jahre 1805 stellte, ist im Deputationsberichte Seite 63 abgcdruckt und lautet da hin: „daß zu Aufhebung der Verschiedenheit in den gang baren Maaßen und Gewichten ein neues, hinlänglich bestimm tes, aber in seiner Grundlage nicht auf konventionellen, son dern auf allgemeinen in der Natur selbst begründeten Bestim mungen beruhendes Maaß- und Gewichtssystem eingesührt werden möge." Im Jahre 1824 ist der Antrag in der stän dischen Schrift gewesen, Se. Majestät zu bitten: „Höchst Sie wollen diese beschwerliche in dem Königreiche Sachsen dermalen anzutreffende Ungleichheit der Maaße und Gewichte aufhören zu lassen, und dagegen ein allgemeines Landesmaaß und Ge wicht des Baldigsten anzuordncn huldreichst geruhen." Diese Stelle drückt zwar weniger bestimmt, als die vorige ständische Schrift, den Wunsch zu Annahme eines neuen Systems aus, obwohl die beispielsweise hmzugefügten einzelnen Vorschläge dem gerade nicht widersprechen; die Aeußerung am Schluffe dieser Schrift beweist aber noch mehr, wclche Ansicht die Stände gehabt haben. Er lautet nämlich folgcndermaaßen: „Wir können aber auch zugleich nicht umhin, um so dringender um die schleunige Realisirung unsers Wunsches submiffest zu bit ten, je entfernter uns die Hoffnung bcdünken will, durch den Beschluß einer hohen deutschen Bundestagsversammlung bal digst dazu zu gelangen, indem schon daraus, daß nur hinsicht lich SachsenS jene vorerwähnte Commission mehrereJahre lang sich mit diesem Gegenstände zu beschäftigen sich genüthigt ge sehen, mit Sicherheit abzunehmen und zu erwarten steht, daß bei der aus Verschiedenheit der Lage, des Handels, der innern Einrichtungen und des Interesse der einzelnen deutschen Bun desländer überhaupt in größerer Maaße hervorgehenden Ver wickelung der darauf Bezug habenden Verhältnisse die Regu- lirung dieser, aufHandel und Gewerbe den entschiedensten Ein fluß habenden Angelegenheit für alle deutsche Bundesstaaten nur nach Ablauf einer sehr geraumen Zeit zu hoffen sei, und daß es daher wohl wünschenswerth erscheine, lieber jetzt schon durch Gleichstellung des Maaßes und Gewichts in dem König reiche Sachsen diesem einen Vortheil zu verschaffen, als letztem von einer ungewissen Zukunft abhängig zu machen, zumalen da aus einer desfallstgen zweckmäßigen Einrichtung, wenn solche gegenwärtig in Sachsen getroffen würde, für dasselbe füglich ein Nachtheil nicht zu befürchten, wohl aber diese Ein richtung, da sie der Wahrnehmung einer hohen deutschen Bun destagsversammlung nicht entgehen dürfte, außer dem für daS Vaterland alsbald zu gewährenden Nutzen, wenn auch nicht als Muster, doch als ein Beispiel der verwirklichten Idee zum Vortheil der gesqmmten deutschen Bundesstaaten beitragen könnte." Diese Schrift hat also sehr bestimmt die Ansicht ausgesprochen, daß man nicht blos eine allgemeine Regulk« rung wünsche, sondern daß auch, im Falle zu einer Verein barung mit den übrigen Regierungen des Zollvereins zu einer gemeinsamen Einführung eines neuen Maaßsystems nicht zu gelangen wäre, für Sachsen allein eine derartige Maaß- regel Platz greifen soll. Es ist schon vorhin erwähnt worden, daß in der ständischen Schrift vom 27. November 1837 der Antrag zwar nur dahin gestellt worden sei, auf Verwirklichung des §. 14 des Zollvereinigungsvertrags hinzuarbeiten, daß aber der Beschluß gerade der ersten Kammer dabei dahin ge gangen war: „in Entstehung einer solchen Vereinigung die Einleitungen zu Herstellung eines allgemeinen Maaß- und Grwichtssystems in Sachsen zu treffen." So bestimmte Aeußerungen haben allerdings die Meinung bei der Negierung ftsthalten müssen, daß es wirklich der Wunsch der Vertreter der Nation sei, nicht blos die Regulirung der alten zeilher be stehenden Maaße im vorhin angedeutetcn beschränkten Sinn« vorzunehmen, sondern daß eine solche durchgreifendere Maaß- regel, wie sie die Regierung jetzt vorgeschlagen hat, Bedürfniß und auszuführen sei, es möge eine Vereinigung mit den Nach barstaaten zu Stande kommen oder nicht. Wenn nun weiter bei Nr. 2 und S im Berichte erwähnt und von dem Herr» Vicepräsidenten ausgeführt worden ist, daß die theoretischen
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