sss auf hinwirke, daß noch eine Vereinigung mehrerer Staaten erwartet werden solle, so ist das, was der Herr Commissar be merkte, ganz gegründet, daß, wenn auch das Deputations gutachten darauf hindeutet, dies doch in einer Maaße geschieht, daß damit das neue System wohl sä ea!eo6s8 grsevas ver schoben werden dürfte. Dagegen scheint mir das Gutachten der zweiten Kammer weit zweckmäßiger zu sein. Sie läßt die Bereinigung mit andern Staaten offen, spricht sich aber doch schon bestimmt über die Gesetzvorlage aus. Präsident v. Carlowitz: Sie werden sich selbst beschei den, daß wir den Gegenstand heute nicht zur Endschast brin gen können. Ich schließe daher für heute die Sitzung, nicht aber die Debatte, zumal Herr Bürgermeister Hübler, v. Welck, Se. Könrgl. Hoheit, v. Erdmannsdorf, v. Großmann und Bürgermeister Mirus sich zum Sprechen gemeldet haben. Die Debatte ist also keineswegs geschlossen, ja es würden sich mor gen noch mehrere Sprecher anmelden können. Ich beraume die nächste Sitzung auf morgen um 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des heutigen BerathungS- gegenstandes. Schluß der Sitzung z 3 Uhr. Berichtigung. In Nr. 41 der Mittheilungen S. 924 Sp. 2 müssen in der Rede des Herrn Domherrn v. Günthernach dem aus den Motiven angeführten Satze: „Einer andern Verjährung unterliegt die Regreßklage wider die Indossanten," noch folgende Worte eingeschaltet werden: „Davon ist Art. 165 flg. gehandelt. Da ist nämlich eine Frist zu deren Anstellung (äelai) gesetzt, und der Inhaber wird bei deren Ber- absäumung der Regreßklage wider die Indossanten völlig und unbedingt verlustig Auch die Zieher müssen in diesen Fristen angegriffen werden, sonst ist der Regreßanspruch verloren. Dies tritt jedoch nur dann in Wirksamkeit, wenn der Aussteller sich darüber aus weiset, daß er Anschaffung gemacht habe." — Auf diese letzten Worte nun, daß die Anschaffung nachgewiesen werden müßte, beziehen sich die fernern Worte des Sprechers: „Aber auch dies ist unserm Wechselrechte ganz fremd." Mit der Redactton beauftragt: v. Gretschel, Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.