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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Erkundigung einzuzrchen. Wenn, was gedruckt dasteht, wahr ist, so würde man vielleicht Bedenken finden müssen, sich über haupt auf diese Petition einzulassen. Der zweite Grund liegt darin, daß man gesagt hat, es wären Landtagsabgeord- nete dabei im Spiel. Mich selbst betrifft die Sache nicht. Ich habe in meinem ganzen Leben Niemanden veranlaßt, eine Petition zu unterschreiben, und werde es auch nicht thun, weil ich es nicht für anständig erachte, daß man Jemanden zur Unter zeichnung einer Petition beredet, wohl aber, daß man Andern mittheilt, es liege da oder dort eine Petition aus, und daß man es dann dem Andern überläßt, ob er sie unterzeichnen will oder nicht; es könnte über doch manchem Mitglied der Ständever- sammlung daran liegen, die Beschuldigungen zu lesen, um sich dagegen zu verwahren, besonders da Bezeichnungen vorhanden zu sein scheinen. Der dritte Grund liegt darin. Ich habe übrigens auch, indem ich die Sache zur Sprache bringe, zu gleich beabsichtigt, die Staatsregierung auf diesen Gegenstand aufmerksam zu machen, indem sie hierin vielleicht eine Veran lassung finden könnte, eine nähere Untersuchung anstellen zu lassen. Ich erlaube mir hierbei mein Glaubensbekenntniß über Petitionen überhaupt und namentlich über solche, welche reli giöse Gegenstände betreffen, hier öffentlich auszusprechen. Glauben kann Jeder, was er will, wenn er mit sich und seinem Gewissen im Reinen ist; allein er muß sich durchaus enthalten, Andere zu verführen, das mit zu glauben, was er selbst glaubt. Jeder bleibe bei seiner Ueberzeugung. Wenn man aber Je manden durch moralische Zwangsmittel dahin bringt, daß er eine Petition unterschreibt, die er nicht kennt und mit der er viel leicht nicht einmal einig ist, so zwingt man ihn eigentlich, ein Bekenntniß zu unterschreiben, daß er ein Heuchler sei. Ich hasse aber Heuchelei, Verführung und damit in Verbindung stehende Unredlichkeit im höchsten Grade. Ich wünsche, daß man sich darüber öfter ausspreche, damitsolcher Petitionsunfug aufhöre. Die Staatsregierung und Stände bekämen dann nur solche Petitionen, in welchen die wahre Ueberzeugung aus gesprochen ist, und das ist doch gewiß höchst wünschenswerth. Ich werde die Schriften/ woraus ich meine Bemerkungen ent nommen, an das Direktorium übergeben und bemerke, daß darin das, was ich angeführt habe, und noch viel mehr und Schlim meres enthalten ist. Präsident v. Carlowitz: Wäre es dem geehrten Mit glieds nicht gefällig, seine Anbringen schriftlich zu überreichend Es ist dies nicht nur der Laydtagsordnung gemäß, sondern auch eine Rücksicht, die wir dem protocollirenden Secretair schuldig sind. Bürgermeister Wehner: Was ich angeführt habe, ist enthalten in den Budissiner Nachrichten Nr. 100, 101, 102 und 103; ferner im „Erzähler an der Spree" Nr. 151 und 152; desgleichen im „Sächsischen Postillon" Nr. 151 und 152, und ich füge hinzu, daß mir diese Blätter unter Umschlag zugekommen sind, ich weiß aber nicht, von wem sie herrühren. Präsident v. Carlowitz: Wie soll der Antrag lauten? Bürgermeister Wehner: Ich werde Ihnen gleich einen geben. (Dies geschieht.) Präsident v. Carlowitz: Es ist folgender zur Unter- iützungsfrage zu bringender Antrag eingegangen: 1) Die angezogenen Blätter — sie liegen bei und sind nam haft gemacht worden — der betreffenden Deputation mitzutheilen; 2) solche sodann auszulegen, und 3) an die zweite Kammer gelangen zu lassen. Punkt 2 und 3 scheinen in Widerspruch mit dem Vorschläge des Di rektoriums zu stehen; über den ersten Punkt könnte aber ein hiervon unabhängiger Beschluß gefaßt werden. Da der Antrag aber als ein Ganzes vorgebracht ist, so werde ich auf alle drei Punkte zugleich die Unterstützungsfrage stellen. Ich frage daher die Kammer: ob sie den Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: Es wird nun darüber ge sprochen werden können. Prinz Johann: Ich erlaube mir hier die einzige Bitte, daß die drei Punkte gespaltet werden. Ich werde Mich für den ersten erklären, für den zweiten und dritten aber sehe ich keinen Grund. Für die Deputation wird es gut sein, wenn sie von den Blattern Einsicht nimmt, obgleich mir überhaupt der Werth einer Petition immer ungewiß zu sein scheint, sie mag nun aus diesem oder jenem Lager kommen. Was nun den zweiten Punkt betrifft, so scheint mir das Auslegen nicht nöthig, da die Blätter Jedermann zugänglich sind. Auch werden sie an die zweite Kammer nicht gut abgegeben werden können. Sollte aber auf die Abgabe etwas gegeben werden, so würde die zweite Kammer zeitig genug Kenntniß davon er langen , wenn sie unser Protokoll bekommt. Ich werde nur für den ersten Antrag stimmen. Vicepräsident v. Friesen: Der Antrag des geehrten Redners besteht, wenn ich ihn recht verstanden habe, darin, daß in einigen öffentlichen Blättern der Vorwurf ausgesprochen worden sei, daß die bekannten Lausitzer Petitionen, für welche sich auch eins unserer Kammermitglieder verwendet hat, durch unrechtmäßige Mittel zu Stande gebracht und die Leute ver leitet worden wären, etwas zu unterschreiben, was fte nicht ge lesen und nicht verstanden hätten. Er trägt daher darauf an, daß die Blätter nicht nur öffentlich ausgelegt, sondern auch der betreffenden Deputation zur Berücksichtigung übergeben werden sollen. Was nun das Letztere anlangt, so will ich mich nicht dagegen erklären, aber einen Nutzen davon kann ich nicht ein sehen . Es liegen uns, oder vielmehr es haben der Staatsre gierung vorgelegen 40 verschiedene Petitionen mit 14000 und einigen hundert Unterschriften, die eine Reform der Kirchen verfassung verlangen. Die Kammern haben erhalten unge fähr 7 Petitionen und zuletzt sind gekommen 15 Petitionen aus der Oberlausitz mit einer großen Anzahl Unterschriften, die ich
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