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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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-uodccimale Eintheilung verlassen worden ist, so läßtsich darüber nicht rechten, es war Sache der Nothwendigkeit, indem wir den einmal gangbaren preußischen Münzfuß annehmen mußten. Es hat dies aber auch keinen Schaden gehabt, indem die nicht duo- decimale Eintheilung blos bei der Prägung der Münzen sich zeigt und auf das bürgerliche Leben nicht zurückwirkt. Ein ferneres Bedenken wurde hinsichtlich des Grundsteuersystems eingewen- -et und auf die Umrechnung, die dabei nothwendig würde, be zogen. Auch dieses Bedenken kann ich nicht theilen. Es ist wahr, die Cataster werden umgeschrieben oder umgercchnet wer den müssen, das wird aber ein einfaches Rechnungscxempel sein und das Wesentliche der Cataster bleibt stehen, die Steuereinhei ten bleiben dieselben. Ob das Grundstück, was ich kaufe und das dadurch nicht verändert wird, nach alten oder neuen Ackern bemessen wird, immer wird es dieselben Steuereinheiten behal ten. Eben so werden die Pläne dieselben bleiben, man braucht blos einen andern Maaßstab davon zu machen. So viel von demHerrn Vicepräsidenten.—Ich wrndemich nun zudem Herrn Bürgermeister Hübler, und hier muß ich zunächst dem Einwande begegnen, als ob ich der Deputation einen Widerspruch vorgewor fenhätte. Das habeichnichtgethan, sondern der Kammer habeich den Einwurfgemacht, daß sie in einen Widerspruch fallen werde, indem gerade sie auf einseitige Einführung des Systems angetra- gen hat, und dann den Antrag fallen ließ, während die zweite Kammer -en Antrag wieder aufnimntt, indem sie das Gewichts system annahm und indem das Zollgewicht in Sachsen eingeführt worden ist. Es hat derselbe ferner gesagt, ich hätte auf die Hoff nung hingewiesen, daß einmal der größere Zcheil der Staaten eben dieses System annähme, es sei aber unverantwortlich, wenn diese Hoffnung bestehe, mit großen Kosten ein System einzufüh ren, was man künftig wieder modift'ciren müsse. Nun allerdings, diese Hoffnung habe ich, ihre Erfüllung kann aber noch in einer entfernten Zukunft liegen, und es würde mir wieder unverant wortlich sein, das, was mir zweckmäßig scheint, auf sich beruhen zu lassen, weil man von der Zukunft die Hoffnung hegt, daß in einem großem Kreise die Vereinigung uns lächle. Und für die sen Fall ist nichts verloren. Ich glaube nicht, daß die Kosten verloren sein werden; denn wenn man nur auf dieser Basis die Vereinigung realisiren kann, so ist auch kaum zu denken, daß die Kosten sehr groß sein werddn. Er hat die Basis meiner Aeuße- rungen abgeleugnet, die Mängel, die wir bisher empfunden ha ben. Nun ich glaube, das, was der Herr Staatsminister gesagt hat, was in der zweiten Kammer geäußert worden ist, beweist -och, daß Nachtheile vorhanden sind, und es bedarf dazu nicht, daß das Volk sich in Petitionen äußere, es bedarf dazu nicht, daß der Wunsch im Volke so rege sei. Das Volk erschrickt sehr häufig vor Verbesserungen, wenn sie mit momentanen Veränderungen verbunden sind. Soll man sie deshalb unterlassen? Ich glaube Nicht. Endlich führte er an, die Regierung würde bei ihren Ne gotiationen durch die Zustimmung der Kammern in keine bessere Stellung kommen. Ich glaube, wir können hier der Regierung die Beurtheilung überlassen, was für ihre Stellung besser ist. Wir kennen dieVerhältnissenichtso, wie sie, und sie hat bestimmt erklärt, daß gerade zum Behufe der Negotiationen die Zustim mung der Kammern erwünscht wäre. Ich sollte glauben, es wäre das genug, um diesen Einwand zu beseitigen. Endlich erlaube ich mir noch, auf einen Grund aufmerksam zu machen, den ich gestern vergessen habe, der vielleicht ein schwächerer Grund ist, aber doch zu beachten sein dürfte. In der zweiten Kammer wurde das Gutachten der Minorität, welches mit dem Gutachten unserer Deputation übereinstimmt, beim Anfänge der Berathung mit 35 Stimmen abgeworfen, und zu Ende der Berathung fanden sich 42 Stimmen für den Entwurf. Das beweist doch, daß bei genauer Betrachtung des Entwurfs Viele, welche anfänglich Bedenken gegen denselben hegten, sich mit demselben vereinigt haben, es beweist, daß die nähere Debatte und Beleuchtung der Sache günstig eingewirkt hat, und es scheint doch immer ein günstiges Vorurtheil für das Institut zu bewirken, wenn bei näherer Bekanntschaft mit demselben sich die Zahl der Gegner mindert. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Nach meinem practischen Dafürhalten scheint in Folge des neuen Maaßsyftems eine neue Umrechnung der Flurregister, so wie der Militaircataster durchaus nicht erforderlich zu sein, weil es, wie schon von der Regierung bemerkt worden ist, auf die Steuerverhältniffe nicht Bezug hat. Mir scheint, daß eine Umrechnung oder Angabe eines neuen Maaßes von einem Grundstücke blos dann erforder lich ist, wenn eine Besitzveränderung mit diesem Grundstücke bevorsteht oder eintritt. Referent v. Gross: Hier muß ich die Bemerkung mir erlauben, daß selbst nach der Aeußerung der Herren Regie- rungscommissarien eine Umordnung der Cataster nothwendig wird. Staatsminister v. Falkenstein: Eine Umrechnung der Cataster wird kaum nothwendig sein, sondern blos eine Um rechnung der Flurverzeichnisse. Referent v. Grs ss: Es wird sonach immer nothwendig sein, in den Flurverzeichnissen zu bemerken, wie viel nunmehr jedes verzeichnete Grundstück nach dem neuen Ackermaaße be trage. Mithin werden Umschreibungen und Bemerkungen in den sämmtlichen Flurverzeichnissen nicht erspart werden können. Staatsminister v.Falkenstein: Allerdings, aber das wird immer nur nach und nach bei jeder von Zeit zu Zeit zu veranstaltenden Revision nothwendig werden. Es würde also Schwierigkeiten nicht machen und von jedem Schreiber bewirkt werden können, der nur überhaupt rechnen kann. Es wird aber nicht sofort und nicht auf einmal zu geschehen haben. v. Po lenz: Es möchte aber nicht zu vergessen fein, daß jede einzelneParcelle im Hypothekenbuch eingetragen wird und bei jeder Parcelle eine Umänderung und Umrechnung stattßnden muß; jedes Conto aber 50 — 60 Nummern enthalten kann. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Es kann aber auch dieser Fall nur dann eintreten, wenn eine Besitzverän-
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