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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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-enheit zwischen dem, was die diesseitige Deputation vorschlägt, und dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer bei weitem nicht so groß, als er zu sein scheint. DiejenseitigeKammer hat beschlossen, den Gesetzentwurf durchzugehen und anzunehmen, was bereits geschehen ist, jedoch unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß über den Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes die Zustimmung einer später« Ständeversammlung eingeholt werden soll, und die diesseitige Deputation schlägt vor: „daß die geehrte Kammer der Einführung eines neuen Maaßsystems, mithin auch dem vorgelegten Gesetzentwürfe ihre Zustimmung so lange versagen möge, als nicht die gesammten Zollvereinsstaaten oder wenigstens die benachbarten und namentlich das Königreich Preußen die Annahme desselben Systems beschlossen haben werden." Also von einer so ganz entschieden entgegengesetzten Meinung ist gar nicht die Reve. Ich werde mir später erlauben, auf diesen Punkt zurückzukommen, und jetzt nur einige der Ein wendungen beleuchten, die gegen den Deputationsvorschlag ge macht worden sind. Es ist namentlich darauf hingewiesen wor den, daß ein Antrag auf Einführung eines neuen Maaßsystems schon seit 1805 von Seiten der sächsischen Stände gemacht und fort und fort auch wiederholt worden sei, und man hat daraus gefolgert, daß es eine große Jnconsequenz sein würde, nachdem so häufig der Antrag von den Ständen gestellt worden sei, jetzt denselben Gesetzentwurf sä caleiiäas graecss zu verschieben. Allein ich muß in dieser Beziehung darauf aufmerksam machen, daß im Jahre 1805 daß Verhältniß ein ganz anderes war. Da mals, wo das Land mehr als um die Hälfte größer war, wo der Handelsverkehr gar nicht den großen Aufschwung genommen hatte, der heutzutage stattsindet, damals konnte Sachsen ein ab geschlossenes System für sich allein einführen, was jetzt bei dem bedeutend geringer» Umfange des Landes, bei dem bedeutend vermehrten Handelsverkehr, namentlich an den Grenzen, gewiß seine große Schwierigkeithaben und wenigstens zukeinem bessern Verhältnisse führen würde, als wie jetzt schon in diesem Au genblicke stattsindet, wo wir auch isolirt mit unser» Maaßen dastehen. Die wiederholten Anträge, die von Seiten der Stände später gemacht worden sind, bezogen sich doch immer nur auf die „Vorlegung" eines Gesetzes; dasselbe ist vorgelegt worden und es kann doch nur erst das Resultat der speciellen Berathung sein, ob man die Einführung desselben für zweckmäßig halte oder nicht. Also eine Jnconsequenz sehe ich durchaus nicht darin, wenn wir aussprecheni, daß wir für den Augenblick es noch nicht für zweckmäßig halten, das Gesetz mit den Grund lagen und Specialitäten, wie es uns vorgelegt worden ist, in Ausführung zu bringen. Ich glaube auch, daß wir durch Annahme des Deputationsvorschlags keineswegs unsere hohe Staatsregierung in die unangenehme Lage setzen würden, welcher gestern von Seiten der Ministerbank gedacht wurde, nämlich daß die Staatsregierung, wenn sie sich mit andern Staaten in Vereinigungsverhandlungen einlassen wollte, den Einwand zu befürchten haben würde, daß jene auswärtigen Staaten sagten: die sächsischen Stände wollen ja selbst nicht auf den Gesetzentwurf eingehen, wie können wir also eine Bereini gung mit Aussicht auf einen sichern Erfolg mit der sächsischen Regierung treffen? Dieser Einwand aber scheint mir durchaus dadurch beseitigt zu werden, daß wir ja eben das System gar nicht verwerfen wollen, sondern blos die sofortige Einführung zurückweisen; also es würde immer unserer Staatsregierung voll, kommen freistehen, zu sagen: nein, so wie die auswärtigen Staa ten diesem Systeme sich anschließen wollen, so können wir die Versicherung geben, daß die sächsischen Stände sich ebenfalls da- für entscheiden werden, und das, glaube ich, wird auch gewiß der Fall sein, da gegen das System selbst und dagegen, daß eine solche Maaßeinrichtung so viel wie nur immer möglich eine wis senschaftliche Begründung habe, durchaus nichts bemerkt wor den ist. Es ist ja selbst bei der Annahme des Beschlusses der zweiten Kammer noch ganz ungewiß, wann eigentlich die Ein führung des neuen Maaßsystems stattfinden solle und ob sogar das Gesetz einmal zur Ausführung kommen wird. Denn der Zeitpunkt der Einführung soll von der Zustimmung einer „spä ter«" Ständeversammlung abhängig gemacht werden; also es ist nicht einmal ausdrücklich gesagt, daß es durch die nächste Ständeversammlung geschehen solle, sondern ganz im Allgemei nen durch eine spätere. Es ist zu befürchten, daß bei einer nochmaligen Durchgehung des Gesetzes, worauf die zweite Kam mer selbst angetragen hat, mehrere Modifikationen sich finden werden. Ich halte es also für zweckmäßig, daß man die specielle Durchgehung aussetze und sage, daß mammit dem Systeme im Allgemeinen einverstanden, aber die Durchgehung des Gesetzes erst auf einen spätem Moment verschoben und ausgesetzt sein lassen wolle. Weit konsequenter scheint mir das zu sein, als wenn man jetzt schon das Gesetz durchgehen und genehmigen, gleichwohl aber sagen will: wir wollen später es noch einmal durchgehen und dann noch einmal aussprechen, ob wir es geneh migen wollen. Für jetzt würde hiernach die specielle Durch gehung des Gesetzes nur ein nutzloser Zeitaufwand sein. Von einigen der geehrten Mitglieder ist gewissermaaßen eine Ver wunderung darüber ausgesprochen worden,daß die Debatte über dieses Gesetz in der Kammer so eine außerordentliche Theilnahme gefunden und mehr fast, als jede andere Vorlage, die wir bis jetzt gehabt haben, Redner hervorgerufen habe. Ich glaube aber, daß hier das Sprüchwort angewendet werden kann: „ein ge branntes Kind fürchtet das Feuer." Wir haben bei Einführung des Münzsystems die Erfahrung gemacht, welche große Schwie rigkeit mit Einführung einer so tief in die speciellen Verhältnisse eingreifenden Veränderung verbunden sind, und welche bedeu tenden Klagen über das neue Münzsystem und namentlich über die Neugroschen im Lande erhoben worden sind. Es scheint mir also sehr erklärlich, daß, wenn jetzt wieder ein so tief eingreifen des Gesetz vorliegt, dieses die größte Theilnahme der Stände er regen muß. Es ist ferner heute von einem geehrten Sprecher vor mir erwähnt worden, daß es der Ehre eines Staates nicht entsprechend sein würde, wenn er eine Einrichtung, die er an und für sich für rationell und richtig erkannt hat, so lange aussetzen wolle, bis er sich an einen größer» Staat anschließen könne. Ich muß aber da freilich bemerken, daß der größere Staat wahrschein-
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