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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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lich noch viel mehr von dieser Ansicht ausgehen wird, und daß es daher sehr problematisch ist, ob, wenn wir jetzt mit einem be stimmten Systeme hervortreten und nun gleichsam den großem Staat provociren, unserm Systeme sich anzuschließen, der grö ßere Staat nicht noch viel mehr finden wird, daß es seiner Ehre zuwider sei, sich einem von einem kleinen Staate angenommenen Systeme anzuschließen. Es scheint mir viel besser zu sein, wenn wir nicht cidirt hervortreten, sondern nur die Staatsregierung ermächtigen, gegen andere Staaten die Erklärung auszusprechen, daß die sächsischen Stände sich damit einverstanden erklärt hät ten, aber abwarten wollten, ob nicht noch größere Modifikationen zu treffen sein würden, wenn ein größererStaat diesemSysteme beitrete. Das scheint mir die richtige und weit vorteilhaftere Basis zu sein, auf der die Regierung agiren muß. Ich gehöre übrigens keineswegs zu denen, welche, wenn sie eine Meinung ausgesprochen haben, ganz fest und konsequent darauf beharren, blos deswegen, weil sie dieselbe einmal ausgesprochen haben, und nehme gern die Ueberzeugung des Bessern an. Ich will daher ganz aufrichtig gestehen, daß ich vielleicht weit eher geneigt sein würde, von der Ansicht, die in unserm Deputationsgutachten ausgesprochen worden ist, abzugehen, wenn es sich darum han delte, das neue Gesetz sofort zur Ausführung zu bringen; da es sich aber jetzt davon nicht handelt, kann ich aus den angeführten Gründen es nur für zweckmäßig halten, jetzt die Zeit, die uns ohnedies so kurz zugemessen ist, noch mit specieller Durchgehung des Gesetzes zu verschwenden, sondern in der Art Beschluß zu fassen, wie die Deputation vorgeschlagen hat, und ich empfehle daher der geehrten Kammer, doch auf den Rath ihrer Deputation einzugehen. v. Großmann: Nur ein Wort zur Widerlegung. Was so eben der geehrte Sprecher vor mir gesagt hat, daß ein größerer Staat den Ehrenpunkt für sich doch weit mehr dem kleinern gegenüber geltend machen werde, kann ich nicht anerkennen. Große und kleinere Staaten, ohne Rücksicht auf ihre Macht, ihre Hülfsquellen, ihre Bevölkerung, müssen sich doch vor einer Macht beugen, das ist die Macht der Wissenschaft. Wenn also ein kleiner Staat ein wissenschaftliches Princip im Leben gel tendmacht, so glaube ich, kann man im voraus darauf rechnen, es werde früher oder später diesem Einflüsse der größere Staat nicht widerstehen können, es wäre denn, daß er ein besseres, noch wissenschaftlicher begründetes System geltend machte. Daher glaube ich, daß der Vorgang des kleinen Staates ein großes Gewicht in die Waagschaale legen und zu dem Siege des Systems führen muß. Staatsminister v. Falkenstein: Ich kann dem geehrten vorigen Sprecher nur sehr dankbar sein, daß er, wie es mir ge schienen hat, im Wesentlichen den Ansichten vollkommen beige treten ist, welche die Regierung ursprünglich gehabt hat und von denen sie nur, um einem Bermittelungsvorschlage nicht entgegen zu sein, abgegangen ist. Der geehrte Redner sagte, er würde viel lieber geneigt sein, sich dem anzuschließen, daß sofort die Einführung des neuen Maaßsystems erfolge, als l.44. der Modifikation, wie sie von der zweiten Kammer beschlossen worden ist. Ich stimme dem vollkommen bei; es würde mir auch lieb sein und ich würde eS für zweckmäßig halten, wenn die Einführung sofort geschehen könnte. Lediglich aus dem Ge, fichtspunkte hat man der Modifikation der zweiten Kammer bei gestimmt, um den Ansichten möglichst zu entsprechen, die auch in der jenseitigen Kammer, wie in dieser, sich dahin geäußert haben, daß es wohl noch erwünschter und für die Sache erleich ternd sein könnte, wenn eine Vereinigung mit andern Staaten, namentlich mit Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten stattsinden könnte. Also lediglich um dieser Ansicht zu ent. sprechen, hat die Regierung diese Modifikation zuzugestehen keinen Anstand genommen, zumal da sie geglaubt hat, es werde dadurch der Nutzen des Gesetzes in mancher Beziehung noch entschiedener hervortreten. Aber wenn nichts desto weniger der geehrte Redner geäußert hat, es sei kein bedeutender Unter schied zwischen dem Gutachten der Deputation der ersten Kam mer und dem Gutachten der zweiten Kammer, so weiß ich diese beiden Behauptungen nicht mit einander zu vereinigen. GS scheint mir gerade, daß der Deputationsbericht in seinem Gut achten hier direkt dem widerspräche, was die zweite Kammer begutachtet hat. Die zweite Kammer hat gesagt: wir halten das System für zweckmäßig, wir wünschen, daß das Gesetz ein geführt werde, stellen aber der Regierung anheim, über den eigentlichen Zeitpunkt der Publikation der Kammer erst noch Nachricht zu geben; also nicht über das Gesetz, sondern über die Zeit der Publikation. Zugleich spricht die Kammer den Wunsch aus, sich noch mit andern Staaten zu vereinigen, aber nicht als Bedingung, nicht als eine solche Bedingung, von welcher die Ausführung des Gesetzes abhängig gemacht wird. Hier ist aber das ganze Gesetz davon abhängig gemacht wor den, daß die benachbarten Staaten, namentlich das Königreich Preußen, die Annahme des Gesetzes beschließen werden. ES ist also ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Entwürfen, und ich muß darauf zurückkommen, daß der An trag, wie er hier steht, geradezu dahin führt, das Gesetz all osleoäss grseess zu verweisen. Es ist auch von dem Redner bemerkt worden, daß die specielle Berathung unter diesen Umständen eigentlich zu keinem Ziele führen könnte. Ich habe nun darauf hinzuweisen, was vorhin erwähnt worden ist, daß in der That die specielle Berathung in der jenseiti gen Kammer allerdings dazu geführt hat, daß, abgesehen von dem beschlossenen Anträge, doch mehrere Mitglieder der Kammer erst die Ueberzeugung gewonnen haben, wie zweck, mäßig die ganze Vorlage sei. Ueberhaupt gehört wirk lich, wenn man sich unbefangen mit der Sache beschäftigt, dieses Gesetz zu denjenigen, die man erst, wenn man der Sache ganz genau in das Gesicht sieht und ihre Einzelnh eiten ver folgt, recht klar beurtheilen lernt und von der eigentlichen Zweckmäßigkeit auf der einen und von den verhältnißmäßig geringen Schwierigkeiten bei der Einführung auf der andern Seite sich überzeugt. Es ist vielen Männern so ergangen, die ursprünglich ganz entschieden dagegen waren. Sie sind doch 2*
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