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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ioir Sie hält es für wünschenswerth, legt aber nicht einen so ent schiedenen Werth darauf, daß es ein großes Unglück sein würde, wenn es nicht zu Stande käme. Wenn der Herr Präsident ferner von einer Mißstimmung gesprochen und sich dabei auf die Gastwirthe bezogen und es ein Unglück genannt hat, wenn die Gläser zerstört würden, oder der Gastwirth in der Schenke auftreten und gegen die Zweckmäßigkeit dieses Systems eine Rede halten sollte, so lasse ich es dahingestellt, ob auf dieGast- wirthe Rücksicht zu nehmen ist, und ob sie diejenigen sind, welche mit dem Gesetze zufrieden sein werden. So viel ist ge wiß, daß die Leute, welche bei ihnen speisen und trinken, mit dem Gesetze zufrieden sein werden. Sie werden sich überzeu gen können, ob sie das für ihr Geld bekommen, was sie von Rechtswegen fordern können. Er hat gesagt, die Gastwirthe würden gestraft werden, wenn sie ihre Pflicht nicht thäten. Das ist aber jetzt oft nicht einmal möglich, weil wir kein Maaß haben, wonach sie zu bestrafen sind. Dieses soll eben das Ge setz geben, und deshalb ist es wichtig, eine Norm zu schaffen, nach welcher man die Redlichkeit oder Unredlichkeit bemessen kann. Wenn er ferner sich dahin geäußert hat, es wäre ein moralischer Zwang für die künftige Ständeversammlung, so muß ich dagegen bemerken, daß dies in so fern kaum begründet sein könnte, als die Stände, welchen künftig das Gesetz vor gelegt werden soll, sich nicht über das Gesetz, sondern über den Zeitpunkt seiner Erlassung aussprechen sollen. Die jetzige Ständeversammlung schon soll das System annehmen. Der selbe moralische Zwang wäre bei jedem Gesetz, welches später «lassen und der Ständeversammlung vorgelegt wird, ebenfalls da, und ich begreife nicht, worin der moralische Zwang für die Ständeversammlung liegen kann, wenn sie nur gefragt werden soll, ob der Zeitpunkt für die Erlassung des Gesetzes ihr ange messen scheine. Den Kostenpunkt betreffend, hat der Redner sich auf die Eisenbahnen und andere bedeutende Summen be zogen, die bei dem vorigen und jetzigen Landtage in Frage kom men. Wenn die Kammer in diesem Augenblicke beschließen wollte, das Gesetz solle ausgeführt werden, so ließe sich dieser Einwand hören. Aber die Staatsregierung würde selbst dann nicht im Stande sein, so schnell vorwärts zu gehen, daß am nächsten Landtage sämmtliche Kosten gefordert werden können. Es handelt sich also nicht um eine Kostenforderung bei dem jetzigen und nächsten Landtage, sondern nur um eine allmälige, die von keinem Einflüsse auf irgend einen Gegenstand sein kann. Ich wünsche daher, daß man sich deshalb nicht irren lassen, sondern der Ansicht der zweiten Kammer beitreten möge. v. Welck: Ich bitte um das Wort zur Widerlegung einer Aeußerung des Herrn Staatsministers, die sich auf das bezog, was ich vorhin geäußert habe. Der Herr Staatsminister hat wiederholt den Satz aufgestellt, daß man lediglich in nochmalige Berathung zu ziehen beschlossen habe den Zeitpunkt der Erlassung des Gesetzes; allein es sollen ja auch die nöthig werdenden Mo difikationen noch einmal berathen werden. Angenommen, daß die Meinung der diesseitigen Kammermitglieder inderZwischen zeit bis zur nächsten Ständeversammlung sich immer mehr dahin neigte, daß die Einführung des Gesetzes mitzuvielSchwierigkeiten verbunden sein und keinen erwünschten Erfolg haben würde, so wird es in der Macht der diesseitigen Kammer liegen, die vorge schlagenen Modifikationen nicht anzunehmen oder solche Modifi kationen zu stellen, die nicht annehmbar sein werden. Es kommt nicht darauf an, blos denZeitpunkt zu bestimmen; auch die ganze Erlassung des Gesetzes kann von der spätem Ständeversamm lung in Zweifel gezogen werden, und deshalb scheint die Arbeit, der wir uns jetzt unterziehen wollen, verschwendet zu sein. Staatsminister v. Falkenstein: Diesgiltnur fürden Fall, daß Modifikationen eintreten sollten und diese Modifikationen noch Gegenstand der Berathung sein können. Es steht aber keineswegs fest, ob Modifikationen eintreten müssen. Domherrv. Günther: Meine Herren, die Confusion — nämlich in unserm Maaßwesen — ist groß, der Uebelstand offen kundig, die Abhülfe nöthig, das Gesetz, welches sie bringen soll, trefflich und das System, worauf es gegründet ist, vielleicht das beste unter allen. Dessenungeachtet — ich sage es nicht ohne einen gewissen Schmerz — muß ich gegen das Gesetz stimmen und sehe mich genöthigt, in allen Punkten dem Deputationsgut achten beizutreten und mich auch nicht um einen Millimeter von demselben zu entfernen. Das System, welches dem Gesetze zum Grunde liegt, ist gewiß, nicht nur aus dem wissenschaftlichen Gesichtspunkte betrachtet, das vorzüglichste, welches man auf stellen kann, sondern es ist auch vollkommen praktisch. Das räume ich ein; das erkenne ich ausdrücklich an, wie so viele Redner vor mir. Es kommt aber hierbei weder auf die wissenschaftliche Trefflichkeit, noch selbst auf die praktische Brauchbarkeit an und für sich betrachtet an; denn Maaß, Gewicht und Münze sind ihrem inner» Wesen nach größtentheils etwas ConventionelleS, und nicht das Beste an sich, sondern dasjenige, was in unserer Nähe die meisten Theilnehmer findet, wird für uns das relativ Beste und Vorzüglichste sein. Dasjenige Maaß, nach welchem die meisten Menschen um uns herum messen, der Scheffel, wel chen die größte Zahl von Millionen in unserer Nähe braucht, die Elle, welche in den meisten großen Nachbarländern angewendet wird, diese werden die besten, d. i. die nützlichsten Maaße für uns sein. Uns genügt es, daß eine Convention über Maaß und Ge wicht in dem größtmöglichsten Kreise bestehe, daß ein und das selbe System in der größten und weitesten Ausdehnung um uns herum herrsche. Mr können ein System annehmen, was, an sich betrachtet, viel besserist, als das, was unsere Nachbarn haben, und werden durch Annahme desselben die Vortheile eines im gemeinen Leben recht brauchbaren Maaßes oder Gewichts entweder ganz entbehren, oder genießen sie nur in einem sehr geringen Grade. Ich berufe mich auf ein Beispiel, welches uns Se. König!. Hoheit vorgeführt hat. Im Jahre 1700 wurde der neue Kalender ein geführt. Er war unstreitig richtiger, als der alte. Was hätte eS aber für eine Störung unserer Verhältnisse mit dem übrigen Deutschland geben sollen, wenn Sachsen allein, oder vielleicht ein noch kleinerer Staat — ich will sagen, das Fürstenthum
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