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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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viel vorhandene Biergefäße geändert werden müssen. Das findet aber gar nicht statt. Die Biertonne ist genau die zeitherige. Es wird daher eine richtige Biertonne keiner Aenderung bedürfen. Es würde vielmehr bei dem Princip der neuen Maaßordnung noch der Bortheil erreicht werden, daß selbst die falschen Bier tonnen gebraucht werden können. Die Vorlage verlangt nur, daß die richtige Kannenzahl auf die Biertonnen ausgezeichnet werde. Sie bleiben dadurch künftig brauchbar, während sie es jetzt nicht find. Es ist noch von mancher Seite die Besorgniß ge hegt worden, daß die Reductionen bei Leistungen bedeutende Schwierigkeiten verursachen würden. Allerdings wird eine Reduktion, z. B. der veralteten Scheffel auf das künftige Maaß eintreten müssen, aber sie muß zum großen Th eil jetzt schon ein treten. Denn es wird in allen Fällen, wo das alterthümliche Maaß, z. B. bei den Zinsschüttungen u. dergl. körperlich fehlt, durch bloße Umrechnung ausgeholfen werden. Jetzt ist aber die Schwierigkeit dabei noch größer, denn jetzt fehlt auch sogar das tertium compsratioms, nämlich die richtige Bestimmung für das gegenwärtig gesetzliche Maaß, während künftig dieses wenigstens unzweifelhaft feststehen wird. Diese Schwierigkeiten, welche man von der Uebergangsperiode erwartet, werden sich in wenige und leicht zu beseitigende auflösen, während von der andern Seite die bleibenden Vortheile und die absolute Nützlichkeit der durchgängigen Rcgulirung, wenn zu einer Gemeinschaftlichkeit mit den Nachbarstaaten nicht zu gelangen sein sollte, allgemein anerkannt werden. Bürgermeister Starke: Der VersuchSr.Königl.Hoheit, um die von ihm aufgestellte Fahne getreue Schaaren zu sammeln, ist zu meiner Freude nicht ganz geglückt. Auch ich kann mich nicht veranlaßt finden, das Panier: von Friesen" zu verlassen, und es sind demselben in den letzten zwei Sprechern solche Hülfs- truppen zugeführt worden, daß Se. Königl. Hoheit sich wohl vielleicht bewogen finden dürften, zum Rückzug zu blasen. Drei Gründe bewegen mich, die aufgestellte Ansicht nicht zu verlassen: 1) das noch immer nicht vollständig nachgewiesene Bedürfnis«, d. h. die noch nicht völlig nachgewiesene Nothwendigkeit der Einführung des uns jetzt vorgelegten Gesetzes. Wenn ich frage, wer überhaupt über ein vorwaltendes Bedürfniß zu urtheilen be fähigt sei, so kann ich nicht glauben, daß dies nur die hohe Staatsregierung oder blos die Ständeversammlung sei. Ich muß vielmehr nochmals auf das zurückkommen, was ich mir be reits gestern zu erwähnen erlaubte, daß nämlich der Mangel an eingereichten Petitionen zum großen Theil für ein wirklich vor handenes Bedürfniß nicht spricht. Widerlegt bin ich deshalb nicht ganz worden. Auch nicht dadurch, daß heute eine einzige, vielleicht letzte Petition, welche die Einführung des Gesetzes wünscht, eingegangen ist. Bin ich auch fern davon, einen ab soluten Werth darauf zu legen, ob für irgend einen Antrag Pe titionen eingegangen sind oder nicht, so giebt dieser Umstand doch jedenfalls einen ziemlich sichern Maaßstab ab; und ich folge in dieser Hinsicht der Logik, welche selbst von dem Herrn Staats minister bei andern Gelegenheiten aufgestellt worden, nämlich, daß, wenn in andern Fällen darauf ein großer Werth gelegt wurde, daß Anträge durch eine Mehrzahl von Petitionen unter stützt worden seien, entgegnet ward, wie die Unterzeichner immer nur einen kleinen Theil des Volks bildeten, aus dem Schweigen der übrigen größern Zahl aber abzunehmen sei, wie eigentlich der Volkswille auszulegen wäre. Denselben Maaßstab lege ich nun auch hieran. Es ist nur eine einzige Stimme laut geworden, welche sich für das Gesetz erhebt, und das ganze sächsische Volk hat geschwiegen. Ist mir ferner eingehalten worden, daß selbst eine große Zahl von Abgeordneten der andern Kammer sich für die Nothwendigkeit des Gesetzes erklärt habe, so habe ich dies aus den mit Sorgfalt perlustrirten Mittheilungen nicht abnehmen können. Rur vier bis fünf Abgeordnete haben dieVertheidigung des Gesetzes übernommen, vierzehn dagegen auf die Nachtheile, Beschwerden und den großen Widerwillen aufmerksam gemacht, mit welchen die Einführung des Gesetzes im Volke werde begrüßt werden. Von einem vorhandenen Bedürfnisse bin ich daher in dividuell noch nicht überzeugt. Wenn 2) ein, wenigstens leiser Vorwurf der Jnconsequenz geltend gemacht worden, deren sich die Stände schuldig machten, wenn sie früher das Gesetz verlangt hätten und sich jetzt dagegen erklären würden, so scheint dieser allerdings begründet, allein es rechtfertigt der gegenwärtige Wi derspruch doch wohl kaum die Anwendbarkeit der von dem Herrn Staatsminister angezogenen Parömie, daß der mensch liche Wille oft ein sehr wandelbarer sei. Den früher» ständi schen Anträgen lag wesentlich der auch jetzt noch vorhandene Wunsch nach Abstellung der unleugbar vorhandenen mannich- fachen Uebelstände zum Grunde, aber man hatte vielleicht kaum die überaus großen Nachtheile und Beschwerden in der Maaße gekannt, wie sie sich gegenwärtig herausgestellt haben. Der Widerspruch, der überhaupt gegen das Gesetz vorgebracht worden ist, gründet sich auch nicht gegendas Princip des Gesetzes, noch gegen ein Bedürfnißzu Abstellung vorhandener Uebelstände, sondern er ist lediglich gegen das Wie? und gegen das Wann? gerichtet. Auch ich muß die Vortrefflichkeit des Gesetzes anerken nen, allein vielleicht in Uebereinstimmung Vieler möchte ich be haupten, daß es ein künstliches opus ist, daß es um deswillen nicht außerordentlichen Anklang finden dürfte. Beschränkte sich die hohe Staatsregierung, der ich mich keineswegs als Rathgeber aufzudringen wage, darauf, daß sie, um die vorhandenen Uebel stände zu beseitigen, die Einführung z. B. des Dresdner Schef fels, der Dresdner Kanne, der Leipziger Elle, der Chemnitzer Weife und anderer Maaße für das ganze Land definitiv anbeföhle, so hätte das Volk ein Maaß, dessen schon bekannte Größe in der Wissenschaft jedes Einzelnen ruht. Mit einer solchen ganz ein fachen Maaßregel würde man sich ohne Zweifel gern einvcrstehen, weil das Bedürfniß der Aenderung des jetzigen Zustandes klar vorliegt und weil jene, dem Volke bereits bekannten Maaße ei gentlich schon die gesetzlichen sind. Uebrigens gleicht die Dresdner Kanne und die Leipziger Elle mehr oder weniger allen Kannen und Ellen im Lande, und die Veränderungen, welche bei deren eingeschärfter Einführung nöthig sein dürsten, würden bei weitem nicht so groß sein, als wenn auf Grund der jetzigen Vorlage eine totale Veränderung in allen polizeilichen, Gewerbs- und commer-
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