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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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so weit auch Laien in der Metrologie diese Vorzüge zu beur- theilen vermögen, und wenn unter H. zu 2 und 3 bemerkt wird, daß die Deputation sich nicht zu einem kompetenten Urtheile ge eignet finde, ob vielleicht ein anderes wissenschaftlich begrün detes System vorhanden sei, welches den Vorzug vor dem in dem Entwürfe dargelcgten verdiene. Von Seiten der Herren Regierungscommissarien ist in Uebereinstimmung mit mehrern aufgetretenen Sprechern dem Deputationsgutachten entgegen gesetzt worden, daß das Anführen im Deputationsgutachten rücksichtlich der frühem ständischen Anträge nicht ganz richtig fei, sondern daß auch die frühern ständischen Anträge auf eine völlige Reform des gesammten Maaß- und Gewichtswesens in Sachsen gerichtet gewesen. In Hinsicht auf die ständischen Anträge vom Jahre 1805 hat die Deputation das Gegentheil behauptet. Was aber den Antrag vom Jahre 1824 be trifft, so ist allerdings dabei das Petitum gestellt, ein allge meines Landesmaaß anzuordnen, allein es ist zugleich Bezug darauf genommen, daß das Centnergewicht allgemein auf 102 Pfund festgestellt, und der Dresdner Scheffel und die Dresdner Kanne zum allgemeinen Landesmaaße erhoben werden möge. Darin kann ich den Antrag nicht finden, daß ein neues auf einer andern Basis beruhendes Maaß- und Gewichtssystem im Lande eingeführt werde. Bei dem Anträge vom Jahre 1837 ist nichts Anderes beabsichtigt worden, als daß durch eine Ber einigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten Art. 14 des Zoll vertrags vom Jahre 1833 baldigst in Wirksamkeit treten möge. Es ist ferner darauf Bezug genommen worden, daß das Ge wichtssystem nach der Zustimmung der Stände von der Staats regierung sofort eingeführt werden könne. Das hat die Depu tation auch nicht bezweifelt, sondern nur die Hoffnung aus gesprochen, daß die Staatsregierung Anstand nehmen werde, dieses Gewichtssystem wirklich in das Leben treten zu lassen, so lange nicht auch das Maaßsystem von den Ständen genehmigt worden ist und zur Ausführung gebracht wird. Eben so ist behauptet worden, daß sich kein Widerwille gegen die Einfüh rung des neuen Maaßsystems im Lande kundgegeben habe, vielmehr mehrere Anträge an die Staatsregierung um Einfüh rung des neuen Maaßsystems gebracht worden seien. Hier steht Behauptung gegen Behauptung, da von andern Sei ten her angeführt worden ist, daß ein solcher Widerwille allerdings sich kundgegeben habe. Unbekannt ist wenigstens der hohen Staatsregierung nicht geblieben, daß der gesammte Han delsstand der Stadt Leipzig wiederholt den dringenden Wunsch ausgesprochen hat, ein solches neues Maaß- und Gewichtssystem nicht ohne den Zutritt der übrigen Zollvereinsstaaten und na mentlich Preußens einzuführen, welcher Wunsch auch von der städtischen Behörde der Staatsregierung vorgelegt worden ist. Meiner eignen Erfahrung zufolge kann ich behaupten, daß alle Stimmen aus dem Volke, welche zu vernehmen ich Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die Einführung des neuen Maaßsystems ausgesprochen haben, und zwar nicht blos die Verkäufer, oder Producenten, sondern auch die Consumenten ; denn diese wissen recht gut, daß die Differenz der Preise, die auS der Einführung des neuen Maaßsystems folgen würde, von ihnen getragen wer den muß, nicht von den Verkäufern, wie es auch bei der Einfüh rung des neuen Münzfußes der Fall gewesen ist. Es ist auch in der Diskussion von Mehrern Sprechern des neuen Münzsystems gedacht und auf die Schwierigkeiten und Jnconvenienzen bei dessen Einführung Bezug genommen worden. Ich hätte ge wünscht, diesenGegenstandbeiderVerhandlungnichtzurSprache zu bringen, und habe ihn deshalb bei Entwerfung des Berichts absichtlich nicht erwähnt, so nahe er auch lag; allein es ist in der heutigen und gestrigen Verhandlung von dem Herrn Staatsmk- nister der auch in der zweiten Kammer bereits vorgebrachte Vor wurf wiederholt ausgesprochen worden, daß die Einführung des neuen Münzsystems wegen der Lauheit der Behörden und deren unzweckmäßigen Maaßregeln Schwierigkeiten gefunden habe.. Als Vorstand einer Behörde, welche für die Einführung und Auf rechthaltung des neuen Münzsystems zu sorgen hatte, muß ich mir hierüber einige Bemerkungen erlauben. Ich bekenne offen, daß ich die Einführung des Decimalsystems im Münzwesen für. einen Mißgriff halte. Diese persönliche Ueberzeugung aber wird mich nicht abhalten, in meinen amtlichen Verhältnissen die gesetzlichen Vorschriften genau zu befolgen und in Ausführung zu bringen. Zu diesem Zwecke sind von der städtischen Behörde zu Leipzig diejenigen Maaßregeln ergriffen worden, welche man für genügend hielt, nämlich die neuen gesetzlichen Vorschriften durch die Localblätter und sonst zur öffentlichen Kcnntniß zu bringen, alle polizeilich zu regulirenden Taxsätze nach dem neuen Systeme festzusetzen und bekannt zu machen, und alle zur Anzeige gebrachten Contraventionen sofort zu untersuchen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bestrafen. Ich gestehe, nicht zu wissen, was für andere zweckmäßigere Maaßregeln hätten ergrif fen werden sollen. Hiernächst ist nicht in Abrede zu stellen, daß in den verschiedenenLandestheilen eine zuweilen sehr auffallende Ungleichheit der bestehenden Maaße und Gewichte stattfindet, wie in den Motiven zu dem Gesetzentwürfe auseinandergesetzt, auch im Deputationsgutachten nicht geleugnet worden ist; allein ob dadurch ein so dringendes Bedürfniß zu Regulirung der ein zelnen Maaße sich herausstellt, als in denMotivrn und bei der Dis kussion behauptet worden ist, möchte ich bezweifeln. Es sind wohl bis jetzt nicht so große Beschwerden über diese so lange be standene Ungleichheit laut geworden, und namentlich ist der Producent, der seine Produkte auf den Markt verfährt, schwer lich davon betroffen worden, denn er weiß recht wohl, nach wel chem Maaße er dort zu verkaufen hat, und wäre die Differenz des Maaßes und Gewichtes zu seinem Nachtheile, so würde er nicht dahin gehen, da es nicht an Gelegenheit mangelt, dergleichen Maaren abzusetzen. Weiter ist die Deputation beschuldigt wor den, daß sie auf den Grenzverkehr zu viel Gewicht gelegt habe, derselbe aber durch die Einführung des neuen Systems nicht werde gestört werden, indem wir rücksichtlich der Maaße und Gewichte schon jetzt isolirt ständen und kein gemeinschaftliches System mit den Nachbarstaaten, am wenigsten mit dem König reiche Preußen hätten. Das ist nicht zu leugnen. Alle Aus länder aber, welche ihre Maaren nach sächsischen Orten bringen,
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