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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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oder daselbst Maaren einkaufen, kennen das Verhältniß der diffe- rirenden Maaße und Gewichte zu einander gegenwärtig recht wohl, und es bringt deshalb diese Differenz bei dem gegenseiti gen Berühre keine Störung hervor. Jede Abänderung und neue Einrichtung aber würde eine Störung um so mehr herbei führen, je hartnäckiger besonders die Landleute an den gewöhnten Verhältnissen festhalten. Hiernächst werden beträchtliche Ko sten allerdings aufgewcndet werden müssen, wenn auch nach einer Vereinigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten die Regu- lkrung eines gemeinschaftlichen Maaßes und Gewichts erfolgen soll. Allein es fragt sich nur, ob diese Kosten nicht doppelt auf gewendet werden, wenn schon jetzt das neue System angenom men und die Maaßwrrkzeuge danach eingerichtet werden sollen, da wohl schwerlich zu erwarten ist, daß die fremden Regierungen der übrigen Zollvereinsstaaten unser System unbedingt und ohne alle Modifikation annehmen werden. Wenn endlich aus dem Deputationsgutachtcn, daß man das System so lange nicht annehmen möge, als nicht die Nachbaarstaaten, namentlich das Königreich Preußen, dasselbe System angenommen, hat gefol gert werden wollen, daß die Deputation dadurch die Annahme desselben aä coleackas graecas zu verschieben beabsichtige, so muß die Deputation diesen Vorwurf ablehnen ; denn es handelt sich nur von der Annahme des metrischen Systems, und die Depu tation trug Bedenken, dieses System der Kammer zur Annahme zu empfehlen, in so fern nicht die andern Zollvereinsstaaten das selbe Svstem anzuerkennen geneigt wären. Sollte aber eine Bereinigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten wegen Einfüh rung eines andern gemeinschaftlichen Systems, oder auch des metrischen unter gewissen Modifikationen erreicht werden, wie die Regierung selbst in Lussichtgestellt hat, so würde dieses zwar eine anderweite Berathung und Zustimmung der Stande erfor dern, jedoch mit der Absicht und dem Wunsche der Deputation völlig übereinstimmen. Staatsminister v. Falkenstein: Ich habe nur, nicht über die Sache selbst, sondern blos über das Formelle einige Bemerkungen hinzuzufügen. Ich habe zwar noch reichhalti gen Stoff, besonders um das, was einer der letzten Redner, vor züglich aber der Herr Referent, über die Sache gesprochen ha ben, zu widerlegen, indessen werde ich das Wesentliche, da der Punkt so gründlich durchgesprochen worden, nicht berühren; es würde eine Ermüdung der Kammer sein, wenn ich wiederholen wollte, was über die Nothwendigkeit und das Bedürfniß des Gesetzes gesagt worden ist, weil selbst von vielen der Redner, welche sich für dasDeputationsgutachten und gegen die Ansicht der Regierung ausgesprochen haben, doch daran, daß eine große Unordnung im Lande herrsche, nicht gezweifelt, auch das Bedürf niß, wenn auch mehr oder geringer, von allen Seiten zugegeben worden ist. Eine Aeußerung aber hat den Gedanken wieder leb hafter in mir entstehen lassen, daß es nothwendig sei, dem Gesetze selbst genau in's Gesicht zu sehen und sich mit den einzelnen Be stimmungen desselben vertrautzu machen. Es wurde von einem Redner bemerkt, er wolle sich zwar der Regierung keineswegs zum Rathgeber aufdringen; allein es sei zweckmäßiger gewesen, wenn statt des gelehrten Systems eine einfache Reguli- rung der verschiedenen Maaße, der Elle, des Scheffels u. s.w. vorgenommen worden wäre; wir würden auf dasselbe Resultat gekommen sein, ohne die große Mühe und die großen Schwie rigkeiten, welche für die Behörden daraus entständen. Ich habe schon gestern bemerkt, daß die Behörden nicht sehr in Frage kommen können, weil die Belastung keine bedeutende sein wird. Die erste Bemerkung kann ich aber nur dadurch widerlegen, daß das, was der Redner von der Regierung ge wünscht hat, eben in diesem Gesetze zu erreichen erstrebt worden ist, daß man ohne eine eigentliche Umbildung und ohne ein völliges Umstoßen der bisherigen Verhältnisse auf einem mög lichst einfachen Wege eine Vereinfachung der Verschiedenheiten hat herbeisühren wollen und daß dies allerdings, wenigstens im Wesentlichen erreicht worden ist. Darin, dies deutlicher zeigen zu können, liegt ein Hauptgrund, der eS vorzugsweise wünschenswerth erscheinen läßt, auf dem Rechte der Regierung zu bestehen, daß der Gesetzentwurf speciell mit den Bemerkun- gen, welche von der Deputation zu den einzelnen Paragraphen gemacht worden sind, durchgegangen werde. Würde jetzt die Abstimmung in der Maaße erfolgen, wie die Deputation vor geschlagen hat, daß die geehrte Kammer der Einführung eines neuen Maaßsystems, mithin auch dem vorgelegten Gesetzent würfe ihre Zustimmung so lange versagen möge, als nicht die gesammten Zollvereinsstaaten oder wenigstens die benachbarten und namentlich das Königreich Preußen die Annahme desselben Systems beschlossen haben werden, würde für den Fall, daß dieses Deputationsgutachten angenommen werden sollte, aller dings die Frage abgeschnitten sein, ob man überhaupt auf den Gesetzentwurf noch zurückkommen könne. Wenn nach der Ab stimmung die Kammer sich veranlaßt fände, auf die specielle Berathung einzugehen, so würde sie nutzlos und vergeblich sein. Es würde außerdem derjenige, welcher für den Gesetz entwurf stimmt, in Widerspruch mit seinem frühem Ausspruche kommen. Es scheint daher bei der großen Wichtigkeit der Sache und bei dem großen Interesse, welches dieKammerdurch eine so gründliche und interessante Diskussion während zweier Tage gezeigt hat, entsprechender zu sein, wenn nunmehr auch jedem Einzelnen die Möglichkeit gegeben würde, sich mit dem genau bekannt zu machen, was ihm zweifelhaft sein könnte. Es ist von Erfolg gewesen, als in der zweiten Kammer etwas Aehnliches geschah, und die Wichtigkeit der Sache wird es ent sprechend finden lassen, wenn ein verhältnißmäßig geringer Zeitaufwand auf eine Angelegenheit verwendet wird, die von großer Wichtigkeit für das Volk ist. Ich glaube, es ist rath- sam, wenn die Abstimmung über daS Deputationsgutachten bis nach der speciellen Durchgehung des Gesetzes ausgesetzt wird. Vicepräsident v. Friesen: Es ist die Verhandlung so weit gediehen, daß auf die specielle Berathung einzugehen sein würde, wenn nicht der Antrag der Deputation vorläge, wel cher einer Erklärung der Kammer bedarf. Der Antrag ist Seite7I des Berichts zu lesen und gehtdahm, „daß die geehrte
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