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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 4S. Dresden, den 1. Februar 1846. Sieben und vierzigsteössentliche Sitzung der ersten Kammer am 21. Januar 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Fortsetzung der Berathung der Berichte der außerordentlichen Deputation der ersten Kammer, den Entwurf eines Gesetzes wegen Ein führung eines neuen Maaßsystems betr. (Beson dere Berathung des Gesetzes, die Einführung eines neuen Maaßsystems betr., Z. 1. —Aussetzen dieserBerathung. — Besondere Berathung der neuen Maaßordnung, HZ. 1 bis 26.) Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 35 MinuteninAnwesenheit der Herren Staatsminister v. Falkenstein und v.Zeschau, so wie des König!. Commifsars Geheimen Regierungsraths v. Weissenbach und von vierzig Mitgliedern mit Verlesung des über die gestrige Sitzung aufgenommenen Protokolls. Präsident v. Carlowitz: Wird etwas gegen das Protokoll erinnert? Wenn dem nicht so ist, so habe ich es für genehmigt zu halten. Zur Mitvollziehung lade ich die Herren Kammerherrn v. Lüttich au undv. Pflugk ein. Es folgt der Vortrag aus derRegistrande: 1. (Nr. 286.) Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, das Allerhöchste Dekret wegen Revision der Berg- werksverfaffung betr. Präsident v. Carlowitz: Gelangt zumDruck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. 2. (Nr. 287.) ^Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über den Gesetzentwurf, die Ausschließung der aufjeden Inhaber lautenden öffentlichen Creditpapiere von der Vindi kation betr. Präsident v. Carlowitz: Hier greift natürlich ganz das selbe Platz. 3. (Nr. 288.) Der Prediger V. M. M. A. Zille und die Renger'sche Buchhandlung zu Leipzig überreichen zur Verthei- lung:») dieNummern 1—4 der „Allgemeinen Zeitung fürChri- stenthum und Kirche", b) „die allgemeine christliche Kirche in 1.45. ihren Grundzügen, von v. Zille", v) die Reformationspredigt 1845 von demselben. Präsident v. Carlowitz: Es sind diese Druckschriften be reits von mir zur Vertheilung gebracht worden. Von Entschul digungen und Urlaubsgesuchen habe ich diesmal der Kammer nichts vorzutragen, es steht also dem nichts entgegen, daß wir zumfortgesetztenVortragedesBerichts unserer außerordentlichen Deputation über das neue Maaßsystem übergehen. Referent V.Gross:Esist nunmehr zu den einzelnen Pa ragraphen des Gesetzentwurfs überzugehen: Gesetz, die Einführung eines neuen Maaßsystems betr. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen re. rc. rc. erachten, um das System der Längen-, Flächen- und Körper« maaße in hiesigen Landen in erforderlicher Weife zu ordnen und mit dem durch das Gesetz vom eingeführten Gewichtssystem in Uebereinstimmung zu setzen, für angemessen, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände zu ver ordnen wie folgt: §.i. Alle bisherigen Vorschriften über Längen-, Flächen« und Körper- oder Hohlmaaße, wie solche auf Landesgesetzen, allge meinen Verordnungen, provinziellen und örtlichen Bestimmun gen oder dem Herkommen beruhen, treten mit der Zeit der Wirk samkeit gegenwärtigen Gesetzes außer Gültigkeit. Anstatt der selben soll ein System von Maaßen allgemein in Anwendung kommen, welches in allen seinen Theilen durch einfacheund leicht faßliche Verhältnisse in Verbindung und gegenseitiger Abhän gigkeit und mit dem gesetzlich bestehenden Gewichtssystem in gleicher Uebereinstimmung steht. Referent v. Gross: Ich werde mir erlauben, gleich damit den §. 2. zu verbinden, weil er mit dem ersten im Zusammen hänge steht und die Motive auf beide sich beziehen: 8-2. Die Grundlage dieses Maaßsystems wird durch die Haupt einheit des Längenmaaßes gebildet, welche den Namen Meter führt und dem französischen mötre gleich ist. Von ihr sind alle übrigen Maaße in einfachen Aahlverhältnissen abzuleiten. (Die Motivezu 1 und 2 s. in Nr. 14 der zweitenKammer S.325flg.) 1
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