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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Sekretair v. Biedermann: Ich werde für jetzt auf das Wort zu verzichten haben, denn ich hatte blos die Absicht, ge gen das zu sprechen, was der Herr Antragsteller über die An wendung des im Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Flächenmaaßes gesagt hat, obschon ich mich zum Sprechen gemeldet hatte, noch ehe er seinen Antrag stellte, welches ich mir nun für die Zeit Vorbehalte, wo der Antrag zur Diskussion kommen wird. Vicepräsident v. Friesen: Ich glaube, durch die Unter stützung des Amendements ist es Eigenthum der Kammer ge worden, und bezweifle sogar, daß der Herr Antragsteller es würde zurückziehen können. Ich glaube, das Amendement mußbeidiesem Paragraphen zur Sprache kommen, denn erspricht: „alle bisheri gen Vorschriften über Längen-, Flachen- und Körper- oderHohl- maaße, wie solcheaufLandesgesetzen, allgemeinen Verordnungen, provinziellen und örtlichen Bestimmungen oder dem Herkommen beruhen, treten mit der Zeit der Wirksamkeit gegenwärtigen Ge setzes außer Gültigkeit." Er spricht also von dem Außerwirksam keittreten der Längen-, Flächen- und Körper-oder Hohlmaaße. Wenn also dieses eine Maaß Gültigkeitbehaltensoll, so muß dies bei diesem Paragraphen ausgesprochenwerden. Was das Amende ment selbst anlangt, so habe ich dasselbe mit Freuden unterstützt, denn ich erblicke in demselben doch einen kleinen Trost, daß nicht alle bürgerlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse des Lebens durch dieses Gesetz bouleversirt werden sollen. Ich sehe hier doch einige Stabilität, und einigen Schutz dagegen, daß das System, welches wir vor wenig Jahren erst angenommen haben, nicht nach wenigen Jahren auch schon wieder umgestürzt werden soll. Wir haben nach der Vermessung unserer Aecker alle unsere land- wirthschaftlichen Verhältnisse berechnet, reducirt und geregelt. Es ist also zu wünschen, daß wenigstens die Ackermaaße beibe halten werden mögen, da diese dasAusland gar nicht interessiren. Nochmals wiederhole ich, obgleich gestern versichert wurde, daß in den Flurcatastern nichts abgeändert werden würde, außer bei Besitzveränderungen, ich wiederhole nochmals, daß ich erschrecke vor den Veränderungen, wenn die alten Maaße in den Catastern auf die neuen Größen umgeändert werden. Denn diese Abände rungen müssen nothwendig das Zutrauen zu der Richtigkeit der Cataster vermindern. Präsident v. Carlowitz: Ich muß bemerken, daß der Herr Vicepräsident weder Herrn v. Criegern, noch Se. König!. Hoheit, Noch endlich mich selbst richtig verstanden zu haben scheint. Es ist bemerkt worden, daß es räthlicher und angemessener sei, das Amendement erst später zur Sprache zu bringen, freilich ganz yhnePräjudiz. Ich weiß recht gut, daß das Gesetz Abänderungen rmd Zusätze erhalten wird, wenn man für die Anträge des Herrn v. Erregern sich entscheidet. Daher wird aber eben über Z. 1 nur mit Vorbehalt eines Zusatzes abgestimmt. Wir waren sämmtlich der Ansicht, daß über das Amendement erst später berathen wer den sollte. Da inzwischen die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten hierüber eine andere ist, so wird, obschon ich dies früher nicht für «öthig hielt, über diese Frage die Entscheidung der Kammer ein- Kchskn sein. v. Criegern: Als Antragsteller will ich mir nur erlauben, noch ein Wort zur Erläuterung beizufügen. Ich habedasAmende- ment darum jetzt aufgeschoben, weil ich die Ueberzeugung hegte, daß das ganze Material sich genauer würde übersehen lassen, wenn §. 7 der neuen Maaßordnung zur Berathung vorliegt und die dort gegebenen Motive zur Sprache gebracht worden find. Auf der andern Seite kann ich freilich nicht verkennen, daß die von dem Herrn Vicepräsidenten angeführten Gründe viel für sich haben, und zwar um so mehr, als eine doppelte Abstimmung über den ersten Paragraphen des die Einführung des neuen Maaß- systcms betreffenden Gesetzes nicht zu vermeiden sein wird. Nur meine eigene Abstimmung will ich zum Beispiele nehmen. Alle- weile würde ich für diesen ersten Paragraphen stimmen. Später kommt Z. 4 und 7 der Maaßordnung an die Reihe. Hat nun da mein Amendement das Schicksal, zu fallen, so würde ich gegen den ersten Paragraphen des Gesetzes stimmen müssen. Präsident v. Carlowitz: Noch einen Ausweg kann ich in Vorschlag bringen, den nämlich, daß ich die ganze Annahmefrage des Gesetzes §. 1 bis nach Berathung des siebenten Paragraphen der Maaßordnung ausgesetzt lassen werde. Bürgermeister Gottschald: Es ist erwähnt worden, daß die Maaßordnung wichtiger sei, als das Gesetz selbst. Ich theile diese Ansicht, und glaube daher, wir würden über die vorwaltenden Bedenken Hinwegkommen, wenn wir erst über die Maaßordnung und dann über das Gesetz beriethen. Ich halte die Maaßordnung für eine Erläuterung des Gesetzes. Wir verfahren dann auch ganz in Conformität mit der zweiten Kammer; denn da ist ebenfalls die Berathung über die Maaß ordnung der Berathung über das Gesetz vorausgenommen worden. Ich würde also den Antrag zu stellen mir erlauben, daß man zuvörderst über die Maaßordnung und hinterher erst über das Gesetz berathe. Präsident v. Carlowitz: Ich weiß allerdings recht wohl, daß man diesen Weg in der zweiten Kammer eingeschlagen hat, wollte aber selbst diesen Vorschlag nicht auf die Bahn bringen, weil die Vorausnahme des Gesetzes mir mehr in der Ordnung begründet und der Regel entsprechend schien. Es ist also der Wunsch ausgesprochen worden, es möge die Berathung über das Gesetz jetzt ausgesetzt bleiben, und zunächst über die neue Maaßordnung berathen werden. Ich habe nun zu fragen: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird ausrei- chend unterstützt. Präsident v° Carlowitz: Wenn nichts weiter bemerkt werden will, so stelle ich die Frage auf die Annahme des An trags; ich frage also: ob die Kammer den vom Herrn Bürger, meister Gottschald gemachten, so eben vernommenen Antrag annehme? — Wird einstimmig bejaht. Referent v. Gross; Es ist hiernach auf die Maaßord» nung überzugehen.
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