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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Hauptbestimmungen einer neuen Maaßordnung. 8- 1- Das Meter, welches nach §. 2 des Gesetzes vom die Hauptlängenmaaßeinheit und zugleich die Grund lage des neuen Maaßsystems bilden soll, ist dem französischen »etre völlig gleich und eben so, wie dieses, dekadisch (zehntheilig) eingetheilt. Ein Zehntheil Meter wird Decimeter, ein Hundertheil Meter Centimeter, ein Tausendtheil Meter Millimeter benannt. Sollte das Bedürstn'ß eintreten, einer Mehrzahl von Me tern besondere Benennungen beizulegen, so können: zehn Meter einDecameter, hundert Meter ein H e c t o m e t e r, tausend Meter ein Kilometer, zehntausend Meter ein Myriameter benannt werden. (Die allgemeinen Motive hierzu s. in Nummer 13 der zweiten Kammer Seite 279 flg.) Der Nachbericht bemerkt hierbei: Zu §.1 hat die zweite Kammer aufAnrathen ihrer Deputation den An trag beschlossen, denParagraphen mit dem ersten Satze zu schlie ßen und die Worte: „Ein Zehntheil Meter" u. s. w. bis zur „ein Myriameter benannt werden" in Wegfall zu bringen, und es räth die Deputation an, hierbei zutreten. Präsident v. Carlo witz: Die Deputation wünscht also, daß man die Staatsregierung ersuche, den Paragraphen mit dem ersten Satze zu schließen, und die Worte: „ein Zehntheil meter u. s. w." bis zu „ein Myriameter benannt werden" in Wegfall zu bringen. Ich frage die Kammer: ob sie dem bei pflichte? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Eine bestimmte Annahmefrage kann ich nicht stellen, es handelt sich nur um einen Verwaltungs gegenstand, bei dem der Kammer kein Zustimmungsrecht ge bührt. Wenn also nichts weiter erinnert wird, so würden wir weiter gehen können. Referent v- Gross: §. 2. Für den gewöhnlichen Gebrauch und den Kleinverkehr sind noch folgende Längenmaaße nachgelassen: ») der Fuß (Werk- und Baufuß), welcher gleich drei Den- Metern fern soll. Ein Fuß wird gethcilt in zwölf Zoll, derZollinzwölf Lrnien, die Linie in zwölf Punkte. . d) die Elle, gleich zwei Fuß. (Die Motive s. in Nummer 13 der zweiten Kammer Seite 280 flg.) In dem Nachberichte wird gesagt: Z»8.2 beantragt die zweite Kammer, die Worte: „gleich dreiDecime- tern" zu vertauschen mit den Worten: „gleich drei Zehntheilmetern", wogegen kein Bedenken stattfinden dürfte. Präsident v. Carlo witz: Ich frage die Kammer: ob sie wünscht, daß nach der Ansicht der Deputation und der zweiten Kammer„Decimetern" vertauscht werde mit„Zehntheilmetern" ? — Einstimmig Ja. Referent v. Gross: §. 3. Das beim Bergwesen üblicheLachter ist genau zwei Me tern gleich und wird decadisch eingetheilt. (Die Motive s. in Nummer 13 der zweiten Kammer Seite 281.) Präsident v. Carlowitz: Esscheint, als wenn zu 8- 3 nichts erinnert werden wollte. Wir könnten also zu §. 4 über gehen. Referent v. Gross: 8- 4. Bei den Feldvermessungen, dem Straßenbaue und ähn lichen größeren Längenbestimmungcn kann auch dieFeldrurhe in Anwendung kommen, welche drei Meter, oder fünf Ellen, oder zehn Fuß enthalt und decadisch eingetheilt wird. (Die Motive f. in Nummer 13 der zweiten Kammer Seite 281.) Präsident v. Carlowitz: Bei §. 4 schlägt ein Lheil deS v. Crieger'schcn Amendements ein. Es soll nämlich gesagt werden: „Daneben besteht als Längenmaaß bei Feldgrößen die der neuen Landesvermessung zu Grunde gelegte Längen» ruthe von 7 Ellen 14 Zoll unverändert fort." Ich habe bereits beim ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs daS Amendement des Herrn v. Criegern in allen seinen Kheilen zur Unterstützungssrage gebracht. Es ist unterstützt wor den. Es kann also hier über dasselbe gesprochen werden. Herr Secretair v. Biedermann hatte zuerst um das Wort gebeten. Secretair v. Biedermann: Ich würde zweifelhaft gewesen sein, ob ich beitreten sollte, wenn die Differenz des neuen Ackers, gebildet durch Anwendung der neuen Ruthe, gegen den zeitherigen halben Acker von irgend einer Bedeutung wäre. Allein es geht aus den Motiven hervor, daß die Differenz nur ungefähr 2 Procent ist. Bei mehrer» ganz gleichen Grund stücken, die von verschiedenen Saeleuten besät werden, wird aber eine Differenz von 2 Procertt -es verwendeten SkMMK Mr
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