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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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als eine geringe erscheinen. Ich kann also keinen praktischen Nachtheil in der Annahme des neuen Maaßes erkennen. Auf der andern Seite finde ich es sonderbar, wenn wir unser Flächen- maaß auf eine Elle basiren sollen, die nicht mehr besteht. Die Ruthe ist ein so großes Maaß, daß man sie nicht als Urmaaß be handeln kann. Man wird also auf die alte Elle zurückgehen müssen. Wir schaffen sie ab, behalten sie aber bei einem Lheile unserer Maaßverhältniffe bei. Ich halte das nicht für zweck mäßig. Wenn der Antragsteller ferner ein Bedenken gegen die dekadische Eintheilung hergenommen hat, daß die Ruthe in 10 Fuß und der Fuß in 10 Zoll eingetheilt worden sei, so bemerke ich, daß die Ruthe nie anders eingetheilt worden ist. Eben so ist das Lachter stets dekadisch eingetheilt worden. Ich werde gegen den Antrag stimmen. v. Criegern: Es könnte scheinen, als enthalte mein Amendement deshalb eine Inkonsequenz, weil ich Beibehaltung des alten Ruthenmaaßes, nicht aber der alten Ellen für Feld größen gewünscht habe. Ich habe es gethan, weil ich die vor handenen Flurbücher aufrecht erhalten wissen will. Hier finden Sie aber keine Ellen. Es ist der Flächenraum nach Ackern und Quadratruthen, so wie nach den Decimalbrüchen der Ruthe an gegeben. Ich erreiche meinen Zweck, wenn nur wegen des Ackers und der Ruthe das alte Verhaltniß beibehalten wird. Daß die Ruthe schon bisher dekadisch eingetheilt worden ist, steht meinem Anträge nicht entgegen. Es liegt mir nur daran, daß das Fort bestehen der alten Ruthe und des alten Ackers nicht verboten, sondern als bestehend anerkannt werde. Endlich kann mich der Grund der Herrn Secretairs v. Biedermann, wegen Kleinheit der Differenz, nicht bewegen, von meinem Anträge abzugehen, weil auch die kleinste Differenz eine Umrechnung aller Flurbücher nörhig machen würde und bei vorhandenen Riffen meistens der Maaßstab geändert werden müßte. Es ist dabei gleichgültig, ob die Differenz einen Fuß oder einen Zoll beträgt. Graf Hohenthal-Püchau: Wenn ich heut Morgen vor der Sitzung die Idee hatte, aus dem Lager der Deputation in das andere überzugehen und mich als Ueberläufer zu melden, so bestärkt mich gegenwärtig der Antrag des Herrn s° Erregern in dem Entschlüsse, an dem Deputationsgutachten festzuhalten, weil ich aus diesem Anträge gleich bei Durchgehung des ersten Paragraphen die Tendenz erkenne, dieHärten des Gesetzes durch eine Inkonsequenz 'zu umgehen. Entweder stimme ich mit dem Leputarionsantrage, durch dessen Annahme sich der v. Crie- gemffche Antrag als überflüssig erledigt; sollte das Gesetz ange nommen werden, so halte ich den Antrag offenbar für schädlich, weil derselbe in ein im Princip für entschieden rationell aner kanntes Gesetz eine Inkonsequenz bringt, wenn derselbe seine An wendung auf einen so wichtigen Gegenstand, als die in den Flurbüchern verzeichneten Grundflächen, nicht gelten lassen will. Ich kann nur dem beistimmen, daß, wenn die neue Maaß- ordnung angenommen werden sollte, der Acker nicht mehr nach Ruthen, sondern nach Metern gemessen werden soll, auch kann ich keine große Schwierigkeit dabei finden. Der Acker wird die ideelle Einheit in den Flurbüchern stets bleiben, und eS handelt sich dann nur darum, anzugeben, wie viel Meter jeder Acker enthält, was ein ganz leichtes Rechnungsexempel ist, und die Zahl der Meter an die Stelle der Ruthen zu setzen, was ich für weit zweckmäßiger halte, als hier zweierlei Maaße cinzuführen. Wenn auch das alte Maaß bei den Arckern beibehalten werden sollte, so wird so das neue Maaß nicht ausgeschlossen, bei allen neuen Vermessungen angewendet werden und dann, statt durch das Gesetz eine Confusion zu vermeiden, erst eine wahre ge setzliche Maaßverwirrung eingeführt werden. Secretair v. Biedermann: Wenn ich von der Kleinheit der Differenz sprach, so bezog sich das auf die Aeußerung des Herrn Antragstellers, welche ich wenigstens vernommen zu ha ben glaube, daß das neue Ackermaaß auf den Betrieb der Land- wirthschaft störend einwirken werde; in dieser Beziehung wird irgend eine Umrechnung aber nicht nöthkg werden. Was die de kadische Eintheilung anlangt, so versichere ich wiederholt, daß die Ruthe nie anders als dekadisch eingetheilt worden ist, folglich von einer nebenbei nachzulasscnden dekadischen Eintheilung nicht die Rede sein kann. Soll der zeitherige Acker beibehalten werden, so muß ein gewisses Längenmaaß vorhanden sein, auf welches er sich gründet, und dieses ist die Ruthe; es ist dies aber ein zu gro ßes Maaß, um als Normalmaaß betrachtet werden zu können, da man Etalons von solcher Größe nicht füglich fertigen kann, Ketten aber als solche nicht tauglich sind; die Ruthe müßte daher nach dem neuen Maaße bestimmt werden, da unmöglich die alte Elle zum Grunde gelegt werden konnte, nachdem man sie abge schafft hat; die neue Elle würde aber in der Ruthe nicht auf gehen, vielmehr hier sehr kleine Bruchtheile vorkommen. WaS endlich die Cataster anlangt, so ist das das hauptsächlichste Be denken, und ich behalte mir vor, einen Antrag deshalb zu stellen wodurch der Nachtheil für die Obrigkeiten zu beseitigen sein würde. Vicepräsident v. Friesen: Ich wollte nur auf eine Be merkung des Redners erwähnen, daß dieDifferenz zwischen dem alten und neuen Acker nicht so gering ist. Der neue Acker soll nach der Maaßordnung 15,000 Quadratellen betragen. Bis her betrug er 17,250 Quadratellen und einen kleinen Decrmal- bruch. Der Unterschied ist also über ein Achtel. Er beträgt 2250 Quadratellen. Doch dem sei, wie ihm wolle, so ist es im mer eine Differenz gegen das bisherige Maaß, und macht daher eine Veränderung in der Messung nothwendig. Es wurde noch angeführt, die Ruthe fei ein zu großes Maaß, um als Einheit zu dienen; ist das Maaß von 7 Ellen 14 Zollen zu groß, so theile man es und nehme zwei halbe Ruthen. Das Ruthenmaaß würde dann sehr gut als Einheit dienen und beibehalten werden kön nen. Ich bemerke, daß man den Acker jetzt oft auch nach acht- elligen Ruthen vermessen hat, und daß ein solcher Acker 27V acht- ellige Quadratmthen mit einem kleinen Bruche beträgt. Die Ausmessung des bisherigen Ackers mit dem einen oder dem an dern Ruthenmaaße ist also eine ganz leichte Sache. Prinz Johann: WaS zunächst die Aeußerung meines
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