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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort geben zu können. Referent 0. Gross: Ich habe den Antrag des Herrn v. Criegern unterstützt und werde auch dafür stimmen, theils aus dem von dem Herrn Vicepräsidenten angeführten Grunde, daß auf diese Weise doch, wenn das Deputationsgutachten nicht angenommen werden sollte, wenigstens ein Gegenstand des Verkehrs aus der allgemeinen Maaßrevolution gerettet werden wird, theils in Bezug auf die Erklärungen des Herrn Staatsministers, in Ansehung derer ich der Ansicht des Herrn Freiherr» v. Welck durchgängig beitrete. Nur in Bezug auf die Aeußerung des Herrn v. Erdmannsdorf, nach welcher er Beruhigung darin findet, daß dabei eine Umrechnung der viel fach abgeänderten und corrigirten Angaben in den Flurbüchern stattfinden werde, erlaube ich mir zu bemerken, daß diese Be ruhigung sich nicht auf einen festen Grund stützen möchte, weil es sich eben um keine neue Vermessung, sondern nur um eine Umrechnung handelt, mithin diese wieder auf die Correcturen und Abänderungen sich gründen muß. Präsident v. Carlowitz: Zu §.4 hat die Deputation nichts erwähnt, dagegen wurden zwei Amendements einge bracht, das des Herrn v.-Criegern, wonach am Schlüsse des Paragraphen gesagt werden soll: „Daneben steht als Längen- maaß bei Feldgrößen die der neuen Landesvermessung zu Grunde gelegte Längenruthe von 7 Ellen 14 Zoll unverändert fort," und dann ein anderes von dem Herrn Secretair v. Bie dermann, welches er jedoch jetzt wieder zurücknimmt, da die Erklärung des Herrn Staatsministers den Wünschen des An tragstellers zu willfahren geschienen. Es steht also nur noch der Antrag des Herrn v. Criegern. Ehe ich jedoch darauf die Frage richte, muß ich nochmals erinnern, daß durch Annahme dieses Antrags bereits über die Annahme der übrigen Anträge des Herrn v. Criegern beim 7. §. der Maaßordnung und bei einigen Paragraphen des Gesetzentwurfs bis etwa auf Vorbe halt der Redaction mit entschieden sein würde; umgekehrt aber auch würde durch den Fall des Amendements hier auch schon über die andern einzelnen Anträge und zwar abfällig entschie den sein. Ich wünschte dies nochmals der Kammer vorzu führen, damit keine Zweifel entstehen möchten, wenn die übri gen Paragraphen zur Berathung kommen, zu welchen eben falls vom Herrn v. Criegern Anträge eingebracht worden sind. v. Polenz: Um nicht abermals zu spät zu kommen, was mir so häufig passirt, weil ich gern alle andern Redner voraus gehen lasse, erlaube ich mir folgenden Antrag. Wenn der Herr Secretair v. Biedermann sein Amendement zurückgenom men hat, so werde ich es wieder aufnehmen, wozu jedes Kam mermitglied ein Recht hat: denn ich gestehe, daß ich, vielleicht durch die Entfernung meines Platzes verhindert, in der Aeuße rung des Herrn Ministers der Finanzen die Zusicherung nicht gefunden habe, welche das v. Biedermann'sche Amendement unnöthig machte. Staatsminister v. Falkenstein: Seiten des Herrn Staatsministers v. Zeschau ist nicht erklärt worden, daß der !. 45. Antrag deS Herrn Secretairs v. Biedermann in der Maaße,' wie er gestellt worden ist, Annahme finden werde, sondern eS ist nur gesagt worden, es werde Seiten der obersten Staats behörde Alles geschehen, was der Herr Secretair durch seinen Antrag erreicht zu wissen wünsche, nämlich möglichste Be freiung der Obrigkeiten von der mit vieler Mühe verknüpften Arbeit bei der Umrechnung. v. Polenz: Mit dieser Erklärung bin ich befriedigt, und nehme meinen Antrag zurück. Präsident v. Carlowitz: Es steht noch ein einzige- Amendement, und ich frage nun einfach: ob die Kammer den v. Criegern'schen Antrag annehme? — Er wird durch zwei und zwanzig verneinende Stimmen abgelehnt. Präsidentv. Carlowitz: Wir werden nun zu §.5 der Maaßordnung übergehen können. Referent v. Gross: 8. 5. Die Weglängen werden nach Meilen bestimmt. Eine sächsische Meile ist gleich 2500 Ruthen, oder 7500 Metern, oder 25,000 Fuß. (Die Motive s. in Nr. 13 der zweiten Kammer S. 282.) Präsident v. Carlowitz: Wenn von der Kammer zu Z. 5 nichts erwähnt wird, so gehen wir zu Z. 6 über. Referent 0. Gross: 8- 6- Die Werfmaaße erhalten nachstehende Bestimmungen: s) Leinenes Garn darf nur über Weifen geweift werden, deren ganzer Umfang genau entweder 4 oder 3 neue sächsische Ellen betragt, und die Auf-indung ist lediglich in der Art ge stattet, daß 20 Fäden ein Gebind, 20 Gebind eine Zahl oderZaS- pel, 12 Zahlen oder Zaspel ein Stück ausmachen. Bei Maschinengarnen, oder in so weit sonst die Fabrication solches verlangen sollte, ist jedoch auch die englische Weifart des Leinengarns nachgelassen, wonach eine Zahl, oder Lea, aus 100 Fäden, jeder zu 3 Yards, oder aus 120 Fäden, jeder zu 2H Yards Länge, besteht und 200 Zahlen oder Leas ein Bündel bilden. k») Das baumwollene Garn ist, in Uebereinstimmung mit dem bei der hierländischen Fabrication bereits üblich gewor denen englischen Messsystem durchgehends über Weifen aufzu winden, deren Umfang volle 54 Zoll oder 2^ Ellen (ß.2) betragen muß. Für die einzelnen Garnfäden selbst ist hierbei eine Tole ranz bis zu 1 Zoll gestattet, um welche sie größer sein dürfen. Achtzig Fäden bilden ein Gebind und sieben Gebind ein Strehn. Die Anzahl der auf ein englisches Pfund, oder 29^ neusäch sische Lothe (vergl. Verordnung vom " §. 12) gehenden,Strchne bezeichnet die Garnnummer. o) Das kammwollene Maschinengarn ist wie das baum wollene zu wessen, aufzubinden und zu numeriren, dabei jedoch eine Toleranz von einem halben Zoll auf jede Elle des Weif umfangsgestattet, um welche derselbe kürzer sein darf. Kammwollenes Handgespinnst kann entweder eben so, oder wie das Streichgarn aufgkweift werden. ä) Das schaafwollene Streichgarn, so weit solches nach demGarnmaaße verkauft wird, oder sonst inden öffentlichen Ver- 2*
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