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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Referentv. Gross: §. 22. Sämmtliche Maaße (Maaßstäbe, Maaßgefäße, Weifen, Klafterbreter rc.), wonach in öffentlichen Verhandlungen und im gewerblichen Verkehr gemessen wird, ingleichen diejenigen, welche selbst als brauchbare Maaße zum Verkauf kommen, müs sen, so weit deren Größe und sonstige Beschaffenheit cs gestattet, amtlich geaicht und zum Beweis, daß solches geschehen, mit dem beziehendlich aufgeschlagenen oder aufgebrannten Stempel der Aichungsbehörde versehen sein. Maaßwerkzeuge, welche den Aichstempel nicht oder nicht mehr erkennbar tragen, sind als un- geaichte anzusehen. Die Besitzer der für den Verkehr dienenden Maaße haben daher die Aichung derselben so oft wiederholen zu lassen, als deren Richtigkeit zweifelhaft wird, oder von ihnen eine Abnutzung oder Größenveränderung vermuthet werden kann. (Die Motive hierzu s. in Nr. 13 der zweiten Kammer Seite 301, Spalte 1.) JmNachberichteistbemerkt: Zu §. 22, gegen dessen Inhalt eine Erinnerung nicht ge macht worden ist, hat die jenseitige Deputation folgende von der zweiten Kammer genehmigte Anträge gestellt: Es wolle die hohe Staatsregierung bei Einführung des neuen Maaßsystems 1) einer nähern Prüfung unterwerfen, ob und in wie weit ein unentgeltlicher Umtausch noch brauchbarer Maaßgeräthe gegen ähnliche des neuen Systems ausführbar sei oder nicht, jedenfalls aber darauf Bedacht nehmen, daß diese Maaßregel bei den Handweifen und Klafterbretern zur Ausführung komme; auch 2) dafür Sorge tragen, daß die neuen Maaßgeräthe tüchtig und in hinreichender Menge angefertigt, und dem Publicum zu möglichst billigen Preisen überlassen werden, 3) die erste Aichung derselben innerhalb eines gewissen Zeitraums kostenfrei geschehen lassen, und die Deputation räth den Beitritt zu diesen Anträgen an. Prinz Johann: Der erste Antrag der Deputation unter 1 ist allerdings von großer Wichtigkeit. Es muß nämlich auf den ersten Augenblick sich Jedem der Wunsch aufdrängen, daß es Lei Einführung der neuen Maaßordnung möglich sein möchte, sämmtliche Maaßgefäße und Geräthe gegen neue unentgeltlich zu vertauschen. Das würde jedoch offenbar zu einem großen Miß brauche führen, und es würden viele unbrauchbare Maaße zum Umtausch präsentirt werden. Die Grundsätze, nach welchen man bei der Umtauschung verfahrt, sind auch von Einfluß, sie sind auch von Wichtigkeit für die Staatskasse; denn je mehr man um tauscht, desto theurer wird dieOperation. Sie ist auch vvnWich- tigkeit für den Einzelnen, und in beiderlei Beziehung scheint es mir, daß diese Grundsätze noch der Beurtheilung der Ständever sammlung unterworfen werden möchten. Diese Gelegenheit würde sich sehr leicht darbieten, wenn überhaupt das Gesetz ange nommen werden sollte, wenn über den Zeitpunkt der Einführung und über die etwa nöthig werdenden Modifikationen Mittheilung an die Ständeversammlung erfolgt. Ich erlaube mir daher zu beantragen, in dem Anträge der zweiten Kammer nach den Wor ten: „oder nicht" die Worte einzuschalten: „und darüber einer künftigen Ständeversammlung Mittheilung mache n". Ich nehme dabei an, daß diese Mittheilung zu kei nem andern Zeitpunkte, als zu dem von mir angedeuteten, ge schehen kann. Präsident v. Carlo Witz: Ich habe zuvörderst die Unter stützungsfrage zu stellen. Es soll im ersten Anträge der zweiten Kammer nach den Worten: „oder nicht" der Satz eingeschaltet werden: „und darüber einer künftigen Ständeversammlung Mittheilung machen". Ich frage die Kammer: ob sie diesen An trag unterstützt?—Geschieht ausreichend. Staatsminister v. Falkenstein: Herr Präsident.' Ich er laube mir in Beziehung auf diesen Antrag die kurze Bemerkung zu machen, daß allerdings, wie schon hier gesagt worden ist, das einer Prüfung unterworfen werden muß, ob und in wie weit ein solcher unentgeltlicher Umtausch unbrauchbarer Maaßgeräthe ausführbar sei und welche Maaßregeln zu treffen sein werden, um, ohne den Zweck des Gesetzes zu vereiteln und zu beeinträch tigen, doch die Einführung des Gesetzes selbst dem Publicum möglichstzu erleichtern. Daß, je nachdem dieser oder jener Weg gewählt wird, je nachdem ein mehr oder weniger vollständiger und allseitiger Umtausch erfolgt, die Kosten sich vermehren oder respektive vermindern werden, ist allerdings sehr richtig, und Se. Königl. Hoheit haben deshalb den Antrag gestellt, daß in dieser Beziehung erst künftig noch der Ständeversammlung ein solcher Beschluß zur Genehmigung möge vorgelegt werden. Unbedenk lich scheint dieser Antrag Seiten der Staatsregierung zu sein, aber ich muß offen gestehen, daß ich ihn nicht für nöthig halte, weil ohnehin über die Summen, welche nöthig sein werden, um die Sache auszuführen, jedenfalls der Ständeversammlung Mt- thcilung gemacht werden muß, denn es ist ein Gegenstand des Budjets. Prinz Johann: Ich habe den Gegenstand nicht allein auf den finanziellen Gesichtspunkt gestellt, sondern vorzüglich in Bezug auf die Grundsätze. Man könnte z. B. den Grund satz aufstellen, daß jedem Gewerbtreibenden sein Maaß umge tauscht werden müßte, und in so fern scheint eine Mittheilung wünschenswerth, weil die Rechte der Einzelnen dadurch getrof fen werden. Staatsminister v. Falken stein: Ich bin ganz damit ein verstanden, daß der Antrag unschädlich und in so fern ganz unbedenklich ist, als eine solche Erläuterung um so lieber von der Staatsregierunggcgeben werden wird, als es ohnehin jedem Mitglieds der Ständeversammlung freistehen wird, über diesen Punkt bei der Berathung des Budjets Auskunft zu erbitten, und es diese auch erhalten wird. Präsident v. Carlowitz: Es gilt also zuvörderst der An nahme des Antrags unter 1. Ich werde die erste Frage auf Annahme des Antrags unter 1, und dann die zweite Frage auf den Antrag Sr. Königl. Hoheit stellen, wonach einige Worte
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