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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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wenn sie den Zeitraum zur Anschaffung neuer Gefäße benutzen, welcher zwischen der Publikation und der Einführung des Ge setzes inne liegt. Ich finde mich übrigens um so mehr zu dem Anträge veranlaßt, als ich aus den Mittheilungen über die Verhandlungen in der zweiten Kammer ersehen habe, daß Sek ten der hohen Staatsregierung der Wegfall dieses Satzes nur gebilligt worden ist. Präsident v. Carlo witz: Vielleicht könnte ich hier von der Unterstützungsfrage absehen. Es handelt sich nämlich nur von dem letzten Kheile des Paragraphen der Maaßordnung. Der geehrte Herr Sprecher erklärt sich gegen den zweiten Satz desselben. Ich dürfte daher nur die Sätze einzeln zur Abstim mung bringen. Bei einem Gegenstände aber, wie der vorlie gende, wo es sich nicht um Annahme der einzelnen Paragraphen, sondern nur um eine Begutachtung der Vorlage handelt, halte ich es doch für vorzüglicher, den Antrag des Herrn v. Metzsch als ein Amendement anzusehen, zu behandeln, und die Unter stützungsfrage darauf zu stellen. Ich frage also: ob man den Antrag des Herrn v. Metzsch, dahin gehend, daß der zweite Abschnitt des Paragraphen in Wegfall komme, unterstützen wolle? — Wird ausreichend unterstützt. Secretsir v. Biedermann: Mir scheint allerdings doch sehr wünschenswerth, daß hier Rücksichten der Billigkeit gegen die Schänkwirthe einireten. Es ist keine Kleinigkeit, die ihnen zugcmuthet wird; denn ich finde die Annahme, daß eine Er neuerung der Gefäße in drei Jahren stattfinde, für ganz will kürlich und glaube, daß es da, wo dies wirklich stattfindet, etwas unordentlich zugehen müßte. Da in Sachsen sehr we nig Glas fabrrcirt wird, und von Glaswerk ein sehr hoher Zoll entrichtet werden muß, so wird die Ausgabe für die Erneuerung der Gefäße durch den Zoll sich außerordentlich hoch stellen. Ich glaube, daß das das Wenigste ist, was man thun kann, wenn man einen dreijährigen Zeitraum feststellt. v. Welck: Ich möchte auch dafür sein, daß dm Schänk- wirthen einige Erleichterung zu Th eil werde. Indessen ist nicht zu verkennen, daß durch dieBestimmung, wie sie im zwei ten Satze enthalten ist, auch Nschtheile und pccuniäre Ver luste, namentlich für solche Schänkwirthe entstehen können, die nahe an einander gelegen sind, wie wir denn leider sehr viele dergleichen Schankstätten im Lande haben. Denn wenn ein Schänkwirth, dessen Mittel ihm gestatten, die neuen Ge säße früher zu haben, als ein anderer, der nicht weit von ihm entfernt ist — so ist anzunchmen, daß das Publicum sich lie ber zu dem wendet, der noch die alten Gläser hat, als zu dem, der schon neue besitzt, und dann, um sich wegen der Kosten der Umwandlung der Gläser schadlos zu halten, höhere Preise für seine Waare stellen wird. Prinz Johann: Der Antrag des Herrn v.Metzsch könnte mir gewissermaaßen Freude machen; denn es scheint nach ihm Streit im feindlichen Lager zu sein. Ein geehrter Redner hat die Gläser der Schänkwirthe gestern mit großer Zärtlichkeit in Schutz genommen, und heute will sie ein anderer Sprecher gewaltsam zerstören. Ernst gesprochen scheint es mir, daß es doch billig ist, I. 45. die Schänkwirthe zu berücksichtigen. Ich möchte auch nicht glau ben, daß die Gäste durch die Schänkwirthe angezogen werden, die das alte Gemäß führen, sondern wohl eher durch die, welche das neue Gemäß führen, weil die Gäste dadurch die Sicherheit bekommen, daß sie ein richtiges Maaß erhalten; daß nur eine Art indirecter Zwang durch diese Maaßregel angewcndet würde, der zur desto schnellem Einführung des Systems die Veranlassung geben würde, gebe ich zu, wogegen ein directer Zwang mir doch bedenklich erscheint. v. Metzsch: Ich gehe davon aus, daß—wie geäußert wor den ist, obschon ich selbst in dieser Beziehung keine Erfahrungerr gemacht habe, — wirklich Hinterziehungen stattgefunderr haben. Soll man noch einenZeitraum von drei Jahren den Gastwirthen geben, so giebt man ihnen auch damit Zeit, diese Hinterziehungen fortzusetzen. Dies scheint mir denn doch der Würde und der Stel lung der Aufsichtsbehörde entgegen zu sein. Staatsminister v. Falkenstein: Irre ich nicht, so sprach der geehrte Abgeordnete gestern gegen die Annahme des Gesetzes. Er würde also, wenn Hinterziehungen stattgefunden haben, diese nicht nur drei Jahre, sondern so lange, als wir keine neue Maaß ordnung hüben, fort und fort stattfinden lassen müssen. Die Re- ZiKUKg HKtRtttökzwir öüö rlenistegett-uhll. -Lire Maisch?,, daß das System eingeführt werde, und im Princip würde die Regierung ihm Recht geben, daß es nicht wünschenswerth wäre, wenn die neue Einrichtung sofort in's Leben treten könnte. Da dies aber aus den mannichfachen Gründen, die gestern und heute in scherz- und ernsthafter Weise angeführt worden sind, manche Bedenken gegen sich hat, und da es, wenn man »meinen be stimmten Zeitraum vor sich sieht, nach dem Alles in Ordnung kommt, unbedenklich erscheint, eine kurze Zeit noch zu warten, so hat die Regierung geglaubt, wohl der Billigkeit nachgeben zu können, als dadurch das System des Gesetzes in keinerlei Weise leidet. Secretair v. Biedermann: Aus der Motwirung des Antrags geht hervor, daß der Herr Antragsteller Schänkwirthe im Auge hat, die Ungesetzlichkeiten sich erlauben- Aber das ist doch nicht allgemein anzunehmen, und es ist zu berücksichtigen, daß eben auch die, welche gesetzlich verfahren haben, die Anschaf fung machen müßten. Dieser Grund dürfte demnach wohl nicht ausreichend sein. Referent l). Gross: Ich habe auch den Antrag des Herrn v. Metzsch nicht unterstützt; denn es ist der Billigkeit gemäß, den Schänkwirthen einenZeitraum zu Anschaffung von neuen Ge fäßen zu gestatten. Diejenigen Schänkwirthe aber, welche Ge tränke führen, die sie nach Kannen verkaufen, sind auch gegen wärtig gehalten, nach einem ortsüblichenrichtigenKannenmaaße zu verkaufen, da sie außerdem auch jetzt einer Strafe unterliegen würden. v. Schönberg-Bibran: Will die hohe Staatsregierung in dieser Beziehung einen Jndult gewähren, so ist das dankbar anzuerkennen; nach der Analogie anderer Staaten aber würde ein Jahrganz genügen. Die wichtigsten Anschaffungen, nament- 3*
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