1642 Es wird jedoch das Ministerium des Innern, nach Ablauf von... Monaten, welcher Zeitraum für die Anschaffung oder be ziehendlich Einrichtung neuer, geaichter Maaße offen steht, den Termin durch Verordnung bekannt machen, mit welchem sodann der ausschließliche Gebrauch der neu regulirten Maaße und die Gültigkeit aller in dem Gesetze vom und in der Maaßordnung darauf bezogenen Vorschriften und Straf androhungen emtritt. (Die Motive hierzu s. in Nr. 14 der zweiten Kammer S. 325.) Präsident v. Carlowitz: Wenn zu Z. 26 nichts erinnert wird, so würde die Durchgehung der Maaßordnung beendigt sein. Nun ist aber ziemlich die Uhr 2 und es fragt sich sehr, ob es möglich sein würde, heute noch mit dem Gesetzentwürfe zu Ende zu kommen. Ich gebe aber zu, daß der Gesetzentwurf, wenn er berathm würde, selbst mit Einschluß des v- Erdmanns- dorf-Hohenthal'schen Amendements, nicht eine volle Sitzung ausfüllen würde; inzwischen würde es aber auch möglich sein, zur Erfüllung der Sitzung für die nächste Sitzung einen Bericht der zweiten Deputation auf die Tagesordnung zu bringen, der nicht aufhältlich seindürfte, nämlich denBerichtüberdie Staats schulden auf die Jahre 1842, 1843 und 1844, und die darüber abgelegten Rechnungen. Ich halte es demnach für angemesse ner, die heutigeSitzung zu schließen, die nächste aufmorgenfrüh 10 Uhr anzuberaumen und auf die Tagesordnung nächst der Fortsetzung des vorliegenden Berathungsgegenstandes noch je nen Bericht der zweiten Deputation zu bringen. Schluß der Sitzung gegen 2 Uhr. Mlt der Redaktion beauftragt: v. Gretsch el. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.