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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Th eile ist sein Recht widerfahren. Also von dem Materiellen, noch einmal, nicht ein Wort. Mein was das Formelle an langt, so hätte ich als Mitglied der Kammer, als Mitglied des Direktoriums, wohl eine Einwendung gegen den Antrag des Herrn Professors Biedermann machen können, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens das, was ich schon gesagt habe, daß nämlich alle Aeußerungen des einen Shells und des andern Theils bereits dem Publicum vorgelegen haben und beurtheilt worden sind, also es einer nochmaligen Verlesung der Erklä rung, die in der Zeitung gestanden hat, nicht bedarf, dieselbe vielmehr in der Kammer ganz überflüssig scheint. Zweitens könnte ich einwenden, daß die Eingabe des Herrn Professors Biedermann weder eine Petition in allgemeinen Landesange legenheiten, noch eine Beschwerde gegen die Regierung, son dern eine rein persönliche Angelegenheit ist, sich also eigentlich, wie ich glaube, zur Annahme in der Kammer nicht eignet. Ich habe aber von diesen Einwänden abgesehen und bin weit ent fernt, sie geltend machen zu wollen, erkläre vielmehr, daß ich ganz damit zufrieden bin, daß die Bitte des Herrn Professors Biedermann erfüllt werde. Ich habe nichts dagegen, daß seine Erklärung in der Kammer vorgelefen wird, und überlasse es der geehrten Kammer, was sie darauf beschließen will, besonders weil ich glaube, daß der Herr Professor Biedermann an der Unparteilichkeit der Kammer würde zweifeln können, wenn seine Bitte abgeschlagen würde. v. Welck: Ich muß mich im Ganzen allerdings dem an schließen, was von Seiten des Herrn Vicepräsidenten geäußert wurde. Nur in Bezug auf ein Wort, dessen der geehrte Herr Präsident sich bediente, erlaube ich mir eine Bemerkung daran zu knüpfen. Nämlich wenn ich recht verstanden habe, meinte der Herr Präsident,, daß aus Billigkeitsrücksichten die Bitte nicht abzuschlagen sein würde, weil die Eingabe eine „Rechtfertigung" enthalte. Nun gestehe ich, wenn, wie ich voraussetzen muß, diese Schrift, die der Professor Biedermann hier eingereicht hat, dieselbe Erklärung ist, die er schon in der Zeitung veröffentlicht hat, so kann wenigstens meiner Ueber- zeugung nach eine Rechtfertigung für ihn aus selbiger durch aus nicht hervorgehen. Ich habe zwar lediglich dem Beschlüsse der hohen Kammer anheimzustellen, ob sie die Vorlesung ge statten will, nur glaube ich, daß in dieser Beziehung schwerlich ein für den Herrn Professor Biedermann günstiger Erfolg her vorgehen, mithin auch kein Billigkeitsgrund hierbei obwalten kann. v. Polenz: Es scheint mir in formeller Hinsicht nicht wohl gethan, wenn es auch aus Billigkeitsrückfichten geschähe, daß Erklärungen jedes einzelnen Staatsbürgers gegen eine Aeußerung, die in irgend einer Kammer vorgekommen ist, alle mal zur Vorlesung und demnach unvermeidlichen Besprechung führten; denn consequent befolgt würde das eine ungeheure Arbeit hervorbringen. Wir haben vor Kurzem den Fall ge habt, daß Jemand sich gegen eine Aeußerung, die von Seiten der hohen Staatsregierung oder wenigstens eines ihrer Organe gethan worden ist, beschwert hat. Jede Aeußerung, die wir hier thun, wird öffentlich; aber wenn man etwas belegen will, so muß man doch die Aeußerungen Anderer anführrn, und jeder Betroffene hat das Recht, wenn eine solche Aeußerung belei digend ist, Genugthuung zu fordern, aber nicht durch die Kam mer, sondern er kann jenen bei den bürgerlichen Gerichten be langen. Ich habe blos das Bedenken, daß es die Geschäfte der Kammer unendlich erweitern würde, wenn wir jede Recla- mation hier annehmen und darüber discutiren wollen. v. Schönberg - Bibran: Ob die Biedermann'sche Erklärung vorgelesen werde oder nicht, halte ich fürganzindif ferent; aber keineswegs kann ich dem Professor Biedermann ein Recht zugestehen, hier eine Mißbilligung auszusprechen über das, was ein geehrtes Mitglied der Kammer ausgesprochen hat. Hier scheint mir nur die Kammer selbst competent zu sein, keinesfalls aber der Herr Professor Biedermann. Präsident v. Carlowitz: Die in der Kammer gefallenen Aeußerungen bestätigen die Ansicht des Direktoriums, daß man zweifelhaft sein könne, was in dieser Sache zu beschließen sei. Wenn, wie ich wiederhole, die Billigkeit allerdings für die Ver lesung der Erklärung spricht, so sprechen andere Gründe auch dagegen, Gründe, die jetzt namentlich Herr v. Polenz herausgeho ben hat, und auf die auch ich bereits aufmerksam machte. Des halb glaubte eben das Directorium Ihre Ansicht darüber ver nehmen zu müssen, und ich werde nun die Frage an die Kam mer stellen, ob sie die Verlesung eintreten lassen wolle. v. Großmann: Ich schließe mich der milden Ansicht des Herrn Vicepräsidenten an und kann allerdings auch dem Herrn Präsidenten nicht entgegentreten in der Ansicht, daß das Prin- cip eines Disceptationsverfahrens ungeheure Consequenzen nach sich ziehen würde. Allein hier liegt eine Aeußerung vor, die nach der Deutung, die sie erfahren, wirklich einer Art Blas phemie gleich erscheinen könnte', wenn man sie aus dem Zusam menhänge herausnimmt. Jene Aeußerung in der bekannten Schrift ist aber jedenfalls ironisch und nicht die Meinung deS Verfassers drückt sie aus, sondern die Meinung der Pharisäer, und darum glaube ich hier, der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen, obgleich jene Vergleichung eine nicht recht würdige ist, dem mildern Verfahren den Vorzug geben zu müssen. Bürgermeister Hübler: Ohne Consequenz für künftige Fälle möchte ich doch aus den von dem Herrn Vicepräsidenten angegebenen ehrenwerthen Gründen wünschen, daß die Bieder mann'sche Erklärung vorgelesen werde. v. Heynitz: Ich müßte mich dagegen erklären. Wir ha ben feierlich geschworen, unsere Aeußerungenfunserer Ueberzeu- gung und dem Wohle des Königs und des Vaterlandes gemäß einzurichten. Wenn wir aber für jede einzelne Aeußerung in der Kammer von dritten Personen zur Verantwortung gezogen wer den könnten, nun dann weiß ich nicht, wohin das führen soll. PrinzJohann: Ich muß gestehen, ich neige mich zu der Ansicht derjenigen Mitglieder hin, die sich für die Verlesung aus-
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