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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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keine Kosten gescheut habe. Wenn nun aber der geehrte Redner sagte, es schiene ihm nicht aufeine so große mathematische Genauig keit anzukommen, nun so muß ich offenherzig gestehen, daß ich nicht weiß, wo und bei was es auf Genauigkeit ankommen kann, wenn dies bei dem Maaße selbst nicht der Fall sein soll? Er hat erwähnt, es würde dieses Gesetz eben kein populäres Gesetz sein. Nun gebe ich zu, es wird gewiß im Anfänge bei Manchem einigen Mißmuth erregen, eben deshalb, weil man sich von althergebrach ten Verhältnissen und Gewohnheiten entfernen und in etwas Neues hineindenken muß; allein dies wird bald vorübergehen und man wird diese Unannehmlichkeit gewiß gern übernehmen, so wie man sich von dem hohen Werthe und von der Zweckmäßig keit der Sache überzeugt hat. Es würde aber ein großer blei bender Mißmuth im Lande bestehen, wenn man eine solche Re- gulirung lediglich auf positive, um nicht zu sagen willkürliche Gründe stützen wollte. Es ist zwar schon bei der früher» Dis kussion von einer Seite erwähnt worden, wenn es auch erfreu lich wäre, im vorliegenden Systeme einen Triumph der Wis senschaft zu erblicken, so wäre es doch nicht räthlich, ein solches Spiel der Missenschaft dem Volke aufzudringen. Ja, ich gebe das zu, wenn es ein bloßes Spiel der Wissenschaft wäre, würde es den Character einer Willkürlichkeit annehmen, und das würde das Volk übel vermerken. Wenn es sich aber darum handelt, eine sichere Basis zu schaffen, auf die sich später alle gesetzlichen Bestimmungen zuverlässig gründen könnten, nach denen alle Verhältnisse genau geordnet werden könnten, so würde bald, wie alles Rationelle, so auch dies sich seinen Weg im Volke sehr bald bahnen. Ich erlaube mir nicht, weiter in der Diskussion zu gehen, und komme blos darauf zurück, daß ich es für bedauerlich erachten müßte, wenn mit diesem ersten Paragraphen die Basis des ganzen Gesetzes fallen soll. Vicepräsident v. Friesen: Auch ich fürchte, daß wir zur allgemeinen Berathung zurückkehren. Deswegen würde ich über diesen Paragraphen nicht gesprochen haben, wenn nicht von der entgegengesetzten Seite Vieles erwähnt worden wäre, was mich zu einer Bemerkung nöthigt. Was der Herr Domherr v. Gün ther angeführt hat, ist ganz meine Meinung; ich finde, daß das, was er gesagt hat, das Gründlichste und Beste ist, was für das Deputationsgutachten hat gesagt werden können, denn seine Be merkungen beruhen auf gesetzlichem Grunde. Man giebt dies im Allgemeinen zu; allein man sagt, der Dresdner Scheffel, die Dresdner Kanne und die Leipziger Elle können nicht gefunden und berichtigt werden, weil es an einem Urmaaße fehle, nach welchem man sie berichtigen könne. Ich finde, daß diese Bemer kung sich eigentlich in einen Wortstreit auflöst. Ich leugne, daß ein absolutes Urmaaß im gewöhnlichen Lebensverkehre vorhanden sei; ich glaube, daß alle Maaße in der Welt nur konventionelle, Positive, regulirte Maaße sind, bei denen man ein Urmaaß zu Grunde gelegt hat, oder zu Grunde gelegt zu haben glaubt. So gut der Franzose sagt und die wissenschaftliche Welt glaubt, daß der Meter ein Urmaaß sei, mit demselben Rechte können wir sa gen, daß der in Sachsen eingeführte Scheffel, die Kanne, die Elle Urmaaße seien. Wir haben den Meter nicht nach dem Ur maaße, welches wir zu Grunde legen wollen, gemessen. Kein Mensch hat den Erdmeridianquadranten gemessen, und ich will hierbei einen Punkt noch nicht einmal erwähnen, den die Regie rung selbst zugegeben hat, daß man selbst über den Inhalt die ses Erdmeridianquadranten wissenschaftlich noch nicht einmal einig ist. Die Rechnung darüber steht noch nicht einmal fest, und so klein die Abweichung für jetzt erscheinen kann, so groß kann sie bei näherer Erörterung auch einmal wieder werden. Es kann also zu einer Rcgulirung und Veränderung dieser Maaße auch wieder einmal kommen. Also ich leugne, daß es in der gan zen Welt ein absolutes Urmaaß gebe, oder wenn man behauptet, der Meter fei ein Urmaaß, so behaupte ich mit demselben Rechte, der Scheffel sei auch ein Urmaaß; denn ich habe schön in der ersten Sitzung hehauptet, daß alle diese Maaße von einem Ur maaße abgenommen und danach durchschnittlich berechnet sind. Woherhaben wir den Meter? Wir haben ihn nicht selbst gefun den, sondern uns nach Paris gewendet. So gut man den Me ter von Paris hat kommen lassen, so sorgfältig man ihn im Staats archive zu Parks aufbewahrt, in Frankreich danach regulirt und daran festhält, so gut können wir es mit dem Scheffel-, dem Kan nen- und Ellmmaaße thun. Warum können wir sie nicht eben falls in dem Hauptstaatsarchive niederlcgen? Also ich erkläre alle Maaße, die wir haben, für positiv, gesetzlich angenommen, und nach denen kann man sich richten. Wenn man sagt, die Ge setze, welche Herr Domherr v. Günther angeführt hat, seien ob solet, so muß ich das leugnen. Sie sind nicht aufgehoben, sie tragen die Möglichkeit ihrer Haltbarkeit in sich. Sie können auch ferner angewendet werden, und wenn man die Maaße, die regulirt sind, an einem sichern Orte niederlegt, so ist allem Be dürfnisse genügt. Prinz Johann: Ich würde die Debatte nicht wieder auf nehmen; denn eigentlich gehörtdkeser Gegenstand nicht mehrhicr- her; die Debatte ist darüber geschlossen. Da sie aber wieder aus genommen worden ist, so glaube ich berechtigt zu sein, wieder etwas darüber zu sagen. Ich wende mich zu der Aeußerung meines Herrn Nachbars, welcher behauptet, daß alleMaaße kon ventionell sind. Ich gebe das zu, aber ich leugne, daß die säch sischen Maaße regulirtsind. Sie sind nicht regulirt. Es kommt mir dies vor, wie der Phönix, von dem es in einer Oper heißt: Jeder kann wissen, daß er lebt, aber Niemand, wo er lebt. So sieht es auch mit dem Dresdner Scheffel, mit dem Dresdner Kannenmaaße und mit der Leipziger Elle aus. Wenn Herr Domherr v. Günther angeführt hat, man brauche nur das ge ringste Maaß anzunehmen, so gestehe ich, daß ich das nicht für einen Gegenstand der Verordnung ansehen kann. Man würde nicht die Maaße nur reguliren, sondern neue Maaße einführen, man würde ein Maaß annehmen, das sicher fehlerhaftist, nämlich das kleinste, und diese Maaßregel würde eben so unpopulär sein, wie das Gesetz, wenn es bei letzter«, wirklich der Fall ist. Graf Hoh enth al-Königsbrück: Ich habe billig An stand genommen, mich früher in die Debatte zu mischen, weil ich in der ersten Sitzung, wo über das Gesetz im Allgemeinen
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