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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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wirklich unmöglich, bei Z. 1 die Gründe dafür und dagegen aufzustellen, ohne die bei der allgemeinen Diskussion bereits vorgebrachten Gründe zu wiederholen. Dies scheint mir aber nicht der Landtagsordnung gemäß; denn wenn man dieses Verfahren weiter verfolgen wollte, sa würde bei jedem folgen den Paragraphen sich Gelegenheit darbieten, auf die allgemeine Frage über die Zweckmäßigkeit der Einführung des neuen Systems zurückzukommen, was die Berathung unendlich ver längern würde. Es ist also wohl zu wünschen, daß wir die allgemeine Discussion nicht wieder aufnehmen, sondern aufden Inhalt des Paragraphen und die dabei etwa zu stellenden An träge uns beschranken. Herr Domherr v. Günther hat ledig lich um deswillen erklärt, gegen den Paragraphen stimmen zu wollen, weilbereits allgemeine gesetzliche Vorschriften über die im Lande geltenden Maaße vorhanden seien. Nun das ist nicht zu leugnen, daß Normalmaaße vorhanden sind, nach welchen die Maaße bei dem Privatverkehre sich richten müssen; denn wenn man das nicht anerkennen wollte, so wäre keine Obrigkeit im Stande, irgend Jemanden im Lands wegen geführter fal scher Elle oder falscher Kanne zu bestrafen, was doch täglich vorkommt. v. Heynitz: Es wurde bemerkt, daß die Größe der bisher üblichen Maaße des Dresdner Scheffels, der Dresdner Kanne und der Leipziger Elle nicht mehr aufzufinden wäre. Da gegen muß ich bemerken, daß in dem Gesetzentwürfe genau an gegeben ist, wie die metrischen Maaße von diesen Maaßen ab weichen würden, und daraus scheint hervorzugehen, daß man mit ziemlicher Genauigkeit weiß, was der Dresdner Scheffel, die Dresdner Kanne und die Leipziger Elle betragen. Ich glaube hierdurch das Bedenken über das Nichtkennen der Maaße einigskmaaßen beseitigt zu haben. In Bezug auf das, was Herr Bürgermeister Starke erwähnt hat, muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß fast an allen Orten der Oberlausitz solche Falle vorkommen, wie er sie erwähnt hat, daß also, diese Falle für das ganze Land sehr häufig sein möchten. Königl. Commissar v. Weissenbach: Der Aeußerung des geehrten Sprechers muß ich Folgendes entgegenstellen. Die Vorlage giebt zwar eine Vergleichung zwischen dem alten und neuen Maaße, aber es ist die ganze Beilage darauf berech net, nachzuweisen, daß gegenwärtig das alte Maaß mit Be stimmtheit gar nicht bekannt ist, sondern daß sich vielfache Schwankungen bei der Ausmessung ergeben haben, die auch speciell aufgeführt sind. Nur in Beziehung auf das Princip, welches bei der Umrechnung alter Maaße in neue stattflnden soll, hat man einen Anhalt gebraucht, und um diesen zu finden, hat man aus sämmtlichen Schwankungen das Mittel gezogen, und dieses Mittel als den zeitherigen Werth des Maaßes sup- ponirt. Keineswegs aber kann man sagen, daß dieser jetzt gesetzlich sei. Sccretair v. Biedermann: Herr Superintendent Groß mann hat dm Herrn Vicepräfidenten des Scepticismus be schuldigt. Da das, was der Herr Vicepräsident gesagt hat, dasselbe ist, was ich in der ersten Sitzung über den Gegenstand wegen des Meridianquadranten gesagt habe, so finde ich mich zu ein paar Bemerkungen bewogen. Daß unveränderliche Größen in der Welt existiren, daß die Erde selbst eine solche sei, wird Niemand bezweifeln. Ich habe mich aber bei der Be rathung dieses Gegenstandes im Jahre, 1840 ausführlich dar über ausgesprochen, warum ich glaube, daß man habe dieses angebliche Urmaaß noch nicht genau gefunden, und warum, wenn man es gefunden, man diese Größe doch nicht als Maaß auf der Erde gebrauchen kann. Ich könnte jenen Gründen noch andere beifügen; ich will aber die Kammerverhandlungen nicht verlängern, da, was meine Meinung betrifft, darauf nichts mehr ankommt, weil ich den Pariser Etalon von Platins als ein richtiges Normalmaaß anerkenne. Ich kann nur nicht zu geben, daß es ein wirkliches Urmaaß für uns bereits giebt. Bürgermeister Gottschald: Ich verspreche, daß, wenn mir das Wort noch einmal gegönnt wird, ich es wo möglich nicht noch einmal bei dieser ganzen Angelegenheit erbitten werde. Es ist die Maaßverfaffung, wie sie jetzt besteht, und wie sie sich nach dem vorliegenden Gesetze gestalten wird, und zwar jene gerühmt, diese aber in Zweifel gezogen worden. Ich will beide Verfassungen, wie sie sich jetzt und in Zukunft gestal ten, in einer Beziehung durch ein Familienbild erläutern. Ich trete bei einer armen Familie ein. Es steht vor mir der ge deckte Kisch, daran der Hausvater und eine große Familie- Vor Jedem liegt ein kärglich zugemeffenes Stückchen Brod und einige Kartoffeln. Die Mahlzeit wird eingenommen, das Dankgebet verrichtet, und dieKinder sagen darauf: ich bin noch nicht satt. Ich versetze mich in eine spätere Zeit; ich treffe die Familie wieder bei Tische, jetzt hat Jedes ein größeres Stück Brod, etwas mehr Kartoffeln, und auch ein Bischen Butter- Das Gesetz liegt auf dem Tische. Nachdem die Mahlzeit ein genommen und das Gebet verrichtet ist, sagen die Kinder nicht mehr: wir sind noch nicht satt. Der Water sieht auf das Ge setz und meint: das ist die Wirkung dieses Gesetzes. Referentv. Gross: Dabei muß aber freilich vorausgesetzt werden, daß der arme Familienvater auch das erforderliche mehrere Geld besitzt, um die vergrößerte Quantität Lebensmit tel zu erkaufen; denn wenn das Maaß für die verkäuflichen Maaren größer wird, so werden gewiß auch die Preise höher werden. Präsident v. Carlowitz: Ich glaube, es ist die Zeit ge kommen, die Debatte zu schließen. Ich frage den Herrn Re ferenten, ob er das Schlußwort begehre? Referent v. Gross: Ich begebe mich dessen. Präsident v. Carlowitz: Nun würden wir dahin gelangt sein, über §. 1 abzustimmen. Ich habe an die Kammer die Frage zu stellen: ob sie tz-1 des Entwurfs annehme? — Mrd durch dreiund zwanzig gegen siebenzehnStimmm Kbgelehnib
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