Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Za: v. Welck, v. Lhielau, v. Aedtwitz, v. Schönsels, v. Polenz, V. Gross, Bürgermeister Hübler, Graf «Hohenthal -Püchau, v. Heynitz, Meinhold, v.Metzsch, Bürgermeister Bernhard», Bürgermeister Starke, v. Schdnberg-Purschenstein, V.Hartitzsch, Präsident v. Carlowitz. Nachdem Staatsminister v. Falkenstein und derKönigl. Commissar wieder eingetreten sind: Präsident v. Carlowitz.- Mit fünf und zwanzig be jahenden gegen fünfzehn verneinende Stimmen ist das Deputationsgutachten angenommen worden. Es ist nun für den Fall, daß das Deputationsgutachten Annahme in der Kammer finden würde, ein Fall, der jetzt eingetreten ist, ein eventueller Antrag von Herrn v.Erdmannsdorf eingebracht worden, ein Antrag, der Unterstützung gefunden hat und über den die Debatte zu eröffnen sein würde. Der Antrag lautet so: „Die Kammer wolle, für den Fall, daß dasDeputationsgutachtennichtdurchgeht,diehohe Staatsregierung ersuchen, bis zu einer Vereini gung mit den Nachbarstaaten wenigstens das Kan- nen-und Scheffelmaaß im Lande zu reguliren." Da mit steht ein vom Herrn Grafen Hohent Hal-Püchau einge brachtes Sousamendement in Verbindung. Meines Wissens ist es noch nicht unterstützt, ich würde also die Unterstützungs frage darauf zu stellen haben, fordere jedoch den Herrn Grafen zuvor auf, seinen Antrag zu motiviren. v.Erdmannsdorf: Ich weiß nicht, ob die Unter- stützungsfrage dadurch beseitigt wird, wenn ich das Amendement des Grafen Hohenthal-Püchau zu dem meinigen mache und seinen Zusatz in meinen Antrag aufnehme. Präsidentv. Carlowitzr Ich würde es Vorträgen. Es lautet dahin, daß neben dem Scheffel und der Kanne noch das Ellenmaaß aufgenommen werde. Nun, Herr v. Erd mannsdorf hat sich erboten, dieses Sousamendement in seinen Antrag aufzunehmen. Das mag geschehen; aber meine Unterstützungsfrage wird immer nothwendig sein. Ich habe die Frage zu stellen. °. GrafHohenthal-Püchau: Ich bin ganz damit ein verstanden, daß Herr v. Erdmannsdorf mein Amendement in das seinige aufnimmt. Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob die Kammer das so vervollständigte v. Erdmamrsdorstsche Amendement un terstütze? — Wird ausreichend unterstützt- Prinz Johann: War nicht noch unter den Amendements eines vom Herrn o. Großmann vorhanden? v. Großmann: Ich habe mir allerdings Vorbehalten, noch ein Sousamendement zu stellen; ich will es aber unterlas sen, da ich aus den Aeußerungen des Herrn Staatsministers und des Herrn Regierungscommiffars ersehen habe, daß das, was ich zu erreichen beabsichtigte, von der Staatsregierung unfehlbar ge schehen wird. Präsident v. Carlowitz: Es ist also die Debatte über das v. Erdmannsdorf'sche Amendement eröffnet. v. Welck: Ich habe das so vereinigte Amendement nicht unterstützt, weil es ganz mit dem Anträge des Herrn Domherrn v. Günther übereinzustimmen scheint. Ich würde ihm eher bei getreten sein, wenn es sich auf die zwei Punkte, die vom Herrn v. Erdmannsdorf erwähnt worden sind, beschrankt hätte, weil ich glaube, daß bei diesen beiden Gegenständen die Regulrrung mit weniger Schwierigkeit verbunden sein würde, als wenn sie auch auf das Ellenmaaß erstreckt wird. Präsident v. Carlowitz: Ich wollte nur bemerken, daß ein wirklicher Antrag vom Herrn Domherrn v. Günther nicht eingebracht worden ist, sondern daß er nur seine Ansicht ent wickelt hat. Bürgermeister Starke: Ich habe das Amendement nicht unterstützt, weil ich mich überzeugt habe, daß, so wohlgemeint es auch ist, es doch nicht zum Zwecke führen wird. Denn wenn §. 1 von der Kammer nicht angenommen wird, bleiben auch alle durch Herkommen festgesetzte und jetzt gültige Bestim mungen in «slvo. Wenn aber jetzt das Amendement ange nommen würde, und die Staatöregierung eine ihm gemäße Verordnung erlassen sollte, so würde dasselbe bezweckt werden, was durch die neue Gesetzvorlage erreicht werden soll. GrafHohenthal-Püchau: Ich habe dasEllmmaaß aus der ganz gut gemeinten Absicht hinzufügt, weil es neben dem Scheffel- und Kannenmaaße dasjenige Maaß ist, was im bürgerlichen Leben am meisten gebraucht wird, und ich glaube, daß die Einführung keinen so großen Schwierigkeiten unter liege. Der Staatsregierung müssen darüber hinlängliche Er fahrungen vorliegen, welches Scheffel-, Kannen - und Ellen- maaß das gebräuchlichste im Lande ist, und sie kann auf sehr kurzem Wege, nämlich auf dem der Verordnung, die Einfüh rung desselben im ganzen Lande bei Polizeistrafe anordnen, wobei ein gewisser Zeitraum festgestellt werden würde, nach welchem das übrige Maaß aufhören müßte. Domherr v. Günther: Ich kann mit dem Herrn Bür germeister Starke darin nicht übereinstimmen, daß durch Ab lehnung des 1. §. der Gesetzvorlage nun gleichsam stillschwei gend alle die meines Erachtens völlig ungesetzlichen und dsh« nichtigen Herkommen bestätigt und anerkannt werden, welche in mehrern Gegenden des Landes gefunden werden. E'.n Po- lrzeigesetz, welches das Maaßsystem festgesetzt Hst, kann ssme Nern: Bürgermeister Go ttschald, v. Miltitz, v. Lüttichau, v.Pflugk, V.Watzdorf, v.Erdmannsdorf-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder