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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Ich glaube, wir müssen uns zwei Fälle denken. Entweder es kommt künftig eine Vereinigung mit fremden Staaten zu Stande, oder nicht. Kommt sie zu Stande, so müssen wir die Regulirung bis auf diesen Zeitpunkt verschieben, und kommt sie nicht zu Stande, so würde es sich immer fragen, welche Maaß- regeln zu ergreifen seien, und ich habe die gegründete Hoffnung, daß man zum metrischen Systeme zurückkehren wird. Wenn, man aber eine Regulirung der bisherigen Maaße vornimmt, so ist die Regulirung nach einem vernünftigen Systeme gänzlich ausgeschlossen. Gegen eine Regulirung der erstem Art würde ich mich ganz bestimmt aussprechen, ich würde lieber ganz ein fach bei der jetzigen Sachlage stehen bleiben und die Regulirung auf die Zeit verspüren, wo man weiß, welches Resultat die Ver handlungen mit fremden Staaten gehabt haben. v. Schönfels: Bei der Aussicht, in einiger Zeit durch die Zollvereinsverhältmffe ein neues allgemeines Maaß- system zu erhalten, erkläre ich mich gegen den v. Erdmannsdorf- Hohcnthal'schen Antrag. Ich glaube, daß die Härten und Unannehmlichkeiten der verschiedenen Maaße durch die Macht der Gewohnheit dergestalt ausgeglichen sind, daß sie wohl nir gends für so drückend gefunden werden, um nicht noch einige Zeit damit auszukommen. Ich spreche in dieser Beziehung aus Erfahrung; denn ich wohne in einem Landescheile, von wo aus ich in einem halben Tage fünferlei Herren Länder be treffen kann. Es kommen dort demzufolge zu den verschie denen inländischen Maaßen noch die vielerlei ausländischen; ich kann aber versichern, daß trotz dem und bei vielem Verkehre ich nie über Znconvenienzen habe klagen hören, weilJedermann von Jugend auf genau die bairischen, preußischen rc., so wie die inländischen Maaße hat kennen lernen. v. Criegern: Ich habe den Antrag des Herrn v. Erd mannsdorf und Grafen Hohcnthal-Püchau unterstützt, werde dafür stimmen und glaube, man kann an dem Ausdrucke: „re- guliren" keinen Anstoß finden. Durch die Abstimmung ist in dieser Kammer entschieden, daß vor der Hand der Gesetzent wurfzurückgelegtwerden, also ein neues G e setz überdas Maaß- system jetzt nicht erscheinen soll. Das schließt aber keineswegs aus, daß im Verordn» ngsweg« dasjenige geschieht, was erfor derlich ist, um die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen am wirksamsten fortbestehen und, so weit es nöthig ist, von neuem in's Leben treten zu lassen, hierdurch aber eingcrifsenen Un ordnungen zu steuern. Das verstehe ich unter Regulirung. Es wird nach meiner Ansicht bei dem Scheffel, der Elle und der Kanne bleiben, von denen ältere Gesetze sprechen, gegen wärtig nur eine genaue Bestimmung, welchen Inhalt diese Maaße haben sollen, zu geben und daher zur Regulirung norh- wcndig sein, daß mit Rücksicht auf bestehende Gesetze die Nor- malmaaße von neuem eingeschärft, oder, so weit nöthig, ander- weit ausgestellt werden. Etwas Neues kann unter bloßer Regulirung nicht verstanden werden, so lange kein neues Ge setz gegeben werden soll. Bürgermeister Hübler: Ich habe den Antrag nicht un terstützt und werde auch entschieden gegen ihn stimmen. Ihre I. 46. Deputation, meine Herren, hat Ihnen vorgeschlagen: „In Uebereinstimmung mir der zweiten Kammer die Staatsregie rung zu ersuchen, die Verhandlungen mit den übrigen Zollver einsstaaten zu Einführung eines gemeinsamen Maaß- und Ge wichtssystems fortzusetzen, um dem 14. Artikel des Zollver trags v. 30. März 1833 baldthunlichst Geltung zu verschaffen." Da scheint es mir doch in der Khat höchst wünschcnswerth und angemessen, daß die geehrte Kammer vor allen Dingen das Ergebniß dieser Verhandlungen abwarte und nicht die Staats kasse und die Einwohner des Landes durch eine solche inter- imistischeund noch dazu der wissenschaftlichenBasis entbehrende, gleichwohl ebenfalls mit großem Aufwande verknüpfte Regu lirung des Maaßwesens in Kosten und Verlegenheit setze. Ich stimme Sr. König!. Hoheit vollständig bei, daß auf diesen Ge genstand zurückzukommen immer noch Zeit sein wird, wenn die Unterhandlungen der Regierung mit den Nachbarstaaten wirk lich fruchtlos bleiben sollten. Dann erst wird man sich darüber zu entscheiden haben, ob auf Grund der Regierungsvorlage, oder in der von dem Herrn Domherrn 0. Günther beantragten Weise eine Regulirung des sächsischen Maaßwesens erfolgen solle. Dann aber, meine Herren, wird es kaum zweifelhaft sein, welchem Systeme die Kammer den Vorzug zu geben habe. 0. Crusius: Ich habe den Antrag des Herrn v. Erd mannsdorf zwar unterstützt, bedaure aber, daß ich demselben nicht das Wort reden kann, und zwar deshalb nicht, weil ich mit kei nen Erfolg von demselben versprechen und für einen erfolglosen Antrag mich nicht erklären kann. Ich sehe nicht ein, wie die Staatsregierung, auch bei dem besten Willen, im Stande sein könnte, einem solchen Anträge Folge zu geben. Es ist in den Motiven klar und weitläuftig auscinandergcsetzt, daß feste Be stimmungen über Normalgrößcn nicht vorhanden sind. Ich frage Sie, meine hochgeehrtesten Herren, da wir den wissentlichen Re gulator nicht genehmigt haben, welcher allein eine feste Basis für die Regulirnng abgeben kann, welcher Autorität wollen wir fol gen? Ich verweise auf die Motive der Maaßordnung Seite 68. Es ist dort angegeben, z. B. in Bezug auf die Fuß- und Ellen- maaße, daß eine chaotische Verwirrung über diese Größen ge herrscht habe, und noch immer völlige Ungewißheit fortbestehe, daß weder die im Mandate vom 7. August 1734 zur Richtschnur vorgezeichnete Leipziger Elle, oder dasjenige Maaß, welches in Sachsen als Normalmaaß dienen sollte, der Größe nach bestimmt worden sei, noch daß die auf den Rathhäusern zu Dresden und Leipzig aufbewahrten Normalellen und die auf hiesigem mathe matischen Salon vorhandene Jngenieurelle, das bei der Artillerie gebrauchte Ellenmaaß, der bei der Cameralvcrmefsung ge brauchte Normalsuß und die sogenannte Handelle des Kurfür sten August in ihrer Länge übcreinstimmen. Es sind hierauf Seite 69 gewichtige Autoritäten angegeben, deren wissenschaft liche Auseinandersetzungen aber in ihren Resultaten und Anga ben sämmtlich von einander abweichen. Wir würden, wenn wir den vorgeschlagenen Antrag stellen wollten, ihn bestimmter fas sen müssen und Ms auf eine der nur gedachten, sehr verschiedenen 3
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