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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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nicht hincinfinden können, und daß es, wie ich früher bereits mehrmals erwähnt habe, sehr zu wünschen wäre, daß man da von abzinge. Jndeß könnte das geschehen, ohne daß das neue Maaßsystem eintritt. Ich erwähne noch einen Nebel wand, den dieses besondere Scheffelmaaß herbeiführt. Jetzt ist vorgeschrieben, daß die Steuern von dem Grund und Boden, der zu dem Straßenbau genommen wird, abgeschrieben werde; da muß n uu der Chausseeinspector mit großer Mühe zwei Tabel len machen; er vermißt zuerst die Entschädigung nach dem Straßenmaaße und dann muß er dieses auf das landüblichc reduciren; das erfordert eine schwierige Berechnung und läßt sich nicht einmal ganz genau machen, und es wäre mit einem Worte zu wünschen, daß das fragliche Mandat aufgehoben würde. Domherr v. Günther: Das Amendement des Herrn v. Erdmannsdorf mit der Vervollständigung, die der Herr Graf Hohenthal-Püchaü dazu gegeben hat, scheint hauptsächlich um deswillen keinen rechten Anklang in der Kammer zu finden, weil allerdings in dem Worte: „reguliren", das in demselben gebraucht worden ist, eine gewisse Zweideutigkeit liegt, die eigentlich nach der letzten Erklärung des Herrn v. Erdmanns dorf aufgehört hat, eine Zweideutigkeit zu sein. Der Herr Antragsteller hat nämlich erklärt, daß seine Absicht eigentlich dahin geht, die Staatsregierung solle ein neues Normalmaaß durch Verordnung einführen. In diesem Sinne habe ich frei lich den Antrag nicht verstanden, sondern in dem, den ich in der vorhin gehaltenen kleinen Rede entwickelte. Vielleicht würde es aber nicht unzweckmäßig sein, wenn man den Antrag in der vollen Maaße fassen wollte: „Der hohen Staats regierung anheimzugeben, ob es nichtzweckmäßig sei, im Verordnungswege den Gebrauch der jetzt gesetzlich bestehenden Scheffel-, Kannen- und Ellenmaaße einzuschärfen und Normalmaaße für diegedachtenMaaße in die größernOrtedes Lan des zu senden." Hierdurch würde das erreicht, was ich schon mehrmals als das bezeichnet habe, was nach meinem un- maaßgeblichen Dafürhalten zur augenblicklichen Beseitigung des dringendsten Bedürfnisses vollkommen hinreicht. Wenn Se. Königl. Hoheit und mehrere andere Mitglieder der Kam mer bemerkt haben, daß ja doch eine Vereinigung mit dem Aus lande in Aussicht stehe, daß Verhandlungen deshalb gepflogen würden, daß man den Ausgang derselben abwarten möge, ehe man einen definitiven Beschluß fasse, so steht das dem, was ich hier beantragt habe, nicht entgegen. Erstens bleibt es jeden falls dem Ermessen der hohen Staatsregierung anheimgestellt, ob sie augenblicklich oder erst nach einiger Zeit eine Verordnung erlassen wolle. Zweitens wird eine zur Beseitigung der drückendsten Uebelstände genügende Verordnung keineswegs solche Kosten und Beschwerden machen, die mit denen nur ent fernt im Verhältnisse ständen, die durch Umänderung der gan zen Maaße des ganzen Landes nothwendig veranlaßt werden müssen. Viele Unterobrigkeiten und auch höhere Behörden im Lande haben es bereits versucht, da, wo z. B. verschiedene I. 46. Kannen gebraucht werden, darauf zu dringen, daß nur die Dresdner Kanne gebraucht werde. Wenn ich nicht irre, ist das der Fall in der Amtshauptmannschast unsers geehrten ersten Secretairs, wo hauptsächlich durch seine einsichtsvolle Ver mittelung es dahin gebracht worden ist, daß jetzt die Dresdner Kanne ausschließend angewendet wird. Erläßt nun die Staats regierung eine Verordnung, so wird es um so leichter ohne einen nur nennenswerthen Kostenaufwand und ohne alle Schwierigkeit möglich sein. Ich erlaube mir also dieses Amende ment zu stellen und es der geehrten Kammer zur Annahme anzuempfehlen. Präsident v. Carlowitz: Ich muß zuvörderst die Unter stützungsfrage stellen; denn wenn auch dieses Amendement in der Hauptsache mit dem v. Erdmannsdors'schen übereinkommt, so ist es doch ein neues Amendement. Es ist also ein Amende ment eingebracht worden, wonach der Antrag so gefaßt wer den soll: „Der hohen Staatsregierung anheimzugeben, ob es nicht zweckmäßig sei, im Verordnungswege den Gebrauch der jetzt gesetzlich bestehenden Scheffel-, Kannen- und Ellenmaaße einzuschärfen und Normalmaaße für die gedachten Maaße in die großem Orte des Landes zu senden." Dabei bemerke ich, daß, da das Amendement später eingebracht worden ist, die Unterstützung durch die Hälfte nothwendig sein wird. Ich frage also die Kammer: ob sie das Amendement unterstützen will? — Geschieht ausreichend. Prinz Johann: Gegen das Günther'sche Amendement müßte ich mich noch viel entschiedener, als gegen das Erdmanns- dorf'sche erklären. Wir sind gegenwärtig im Uebergange begrif fen; in zwei, drei Jahren sind vielleicht die Verhandlungen be endigt. Sollte es daher zweckmäßig sein, jetzt eine solche Regu- tirung eintreten zu lassen, die jedenfalls mit einem bedeutenden Kostenaufwande verbunden ist? In vielen Orten des Landes weichen die Maaße noch bedeutend von der Dresdner Kanne und Leipziger Elle ab; es würde also eine vollkommene Regulirung eintreten müssen. Alle Kosten und Unbequemlichkeiten würden eintreten, und wenn man nach drei Jahren sich nicht mit den fremden Staaten auf das metrische oder ein anderes System ver einigt hat, so würde die ganze Regulirung verloren gehen. Aber eben so wenig können wir uns jetzt darüber aussprechen, weil wir nicht wissen, welche Anträge uns dann von der Staatsregie rung vorgelegt werden. Ich glaube, daß dann vielleicht viele Bedenken gegen das metrische System schwinden werden; denn viele Mitglieder haben sich dagegen erklärt, weil die Negotiatio nen noch im Gange sind. Sind sie beendigt, so wird nochmals die Frage auftauchen, was zu thun sei- v. Erdmannsdorf: Ich nehme keinen Anstand, zu er klären, daß ich das Günther'scheAmendemsnt für besser und voll ständiger halte, als das meinige. Vor einer solchen Autorität muß ich allerdings die Segel streichen, und ich werde meinen An trag zurücknehmen, wenn es die Kammer genehmigt. Staatsminister v. Falkenstein: Die Regierung kann, wie dermalen die Sache liegt, weder für das v. Erdmannsdorf'- sche Amendement, noch weniger für das von dem Herrn Dom- 3*
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