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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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henden Gesetze inAnwendung und Ausführung zu bringen, kann ich nicht anerkennen und muß mich daher gegendas erklären, was der HerrV.Crusius in dieserBeziehung gesagt hat. DieStaats- regierung hat Seite 68 der Motive selbst erklärt, daß die auf den Rathhäusern zu Dresden und Leipzig aufbewahrten Normal- maaße allgemeine Autorität gefunden hatten, obgleich sie bei der Messung nicht ganz genau übereinstimmten, man habe größere Maaße gefunden, man habe die Größe der Elle gemessen und gefunden, daß der Fuß 125 Pariser Linien und etwas darüber erreicht habe. Soll cs denn nun ganz unmöglich sein, die Elle des Universitatsmechanicus -Weickart zu Leipzig oder die, welche auf dem Rathhause zu Leipzig aufbewahrt ist, oder die Elle des mathematischen Salons zu Dresden anzunehmen und auszuspre chen: das ist die gesetzliche Elle, die gilt? Ich kann mir die Schwierigkeit der Ausführung nicht so groß denken, und sollte dies dennoch der Fall sein, was ich nicht zugeben kann, so kann die Regierung eine andere Borlage machen und sich der Zustim mung der Stände versichert halten. Jedenfalls aber bin ich mit dem Herrn Staatsminister einverstanden, daß es des Günther'- fchen Antrags nicht bedarf, und wir können daher, glaube ich, gegen beide Anträge stimmen. Domherrv. Günther: Ohne Zweifel hat der Herr Mi nister sehr Recht, wenn er sagt, daß es eines besonder» ständischen Antrags zu Erlassung einer Verordnung, wie diejenige ist, welche ich vorhin beantragt habe, nicht bedürfe. Das kann die Regierung jeden Augenblick ohne unser Bitten. Allein wie die Sache jetzt steht, hat es mir geschienen, als ob es angemessen sei, daß die Stande ihre dicsfallsigen Ansichten und Wünsche aussprechen. Was mich betrifft, so halte ich es für das Beste, wenn wir für jetzt, also interimistisch und bis zu der Zeit, wo wir uns mit an dern und namentlich größern Staaten über ein Maaßsystcm ver einigen können, uns mit den an sich gar nicht unbrauchbaren ge setzlich geltenden Bestimmungen begnügen; damit diese aber auch wirklich im Berkehre ausschließend angewendet werden, was bis jetzt nicht allgemein geschehen ist, wird es einer Verordnung, einer Einscharfung der dicsfallsigen gesetzlichen Verfügungen von Seiten der Regierung bedürfen. Vielleicht 1,600,000 Leute im Lande gehorchen jenen Gesetzen noch heute. Etwa 200,000. haben ihnen bisher nicht gehorcht. Daß diese Letztem in die Nothwendigkeit versetzt werden, mit einigem Kostenaufwande nun ebenfalls zu gehorchen, das kann uns doch keineswegs be stimmen, eine Maaßregel nicht zu beantragen, die, wenn sie nicht ergriffen wird, die nothwendige Folge haben muß, daß die ge-j genwärtigc Maaßverwirrung in mehrer» Kheilen des Landes fortbcstcht. Wenigstens jetzt muß diese Folge nothwendig ein treten, da der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf abge lehnt worden ist. Daher kann ich nur wiederholt meinen Antrag der geehrten Kammer zur Annahme anempfehlen. Er ist auf die vorsichtigste Weise abgefaßt; denn cs heißt ausdrücklich darin, daß es der Regierung anheimzustellcn sei, zu erwägen u. s. w. Sollte also die hohe Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnen, daß imLaufe von wenigen Monaten, also in so kurzer Zeit, daß cs sich' der Erlassung eines Interimistikums gar nicht erst verlohnen würde, eine Vereinigung mit den übrigen Staaten zu Stande kommen werde, so würde sie sagen, daß es ihr nicht zweckmäßig geschienen habe, auf diese kurze Zeit eine Verordnung zu erlassen. Jedenfalls wird mein Antrag die günstige Folge haben, daß die hohe Staatsregierung hierdurch die Ueberzeugung erlangt, wie die Stände wünschen, daß sie von dem ihr zustehenden Rechte, eine solche Verordnung zu erlassen, Gebrauch mache, in so fern nicht wichtige Bedenken entgegenstehen. Das wichtigste, oder ei gentlich das einzige Bedenken könnte aber eben nur das sein, daß ein Anschluß an größere Staaten in nächster Aussicht stünde. Staatsminister v. Falkenstein: Ich muß allerdings auf das, was der Herr Domherr v. Günther erwähnt hat, nochmals erwidern, daß die gewichtigsten Bedenken, ja alle die Bedenken gegen seinen Antrag sprechen, die man überhaupt gegen die Einführung des neuen Maaßsystems erheben kann: und in derKammer auch wirklich erhoben hat, ohne irgend den Seiten der Regierung von der Gesetzvorlage erwarteten Vor- theil zu gewähren. Gerade durch eine solche Verfügung, wo nach die bisher bestandenen, aber nicht befolgten Gesetze einge schärft werden sollen, wird ja eben eine Veränderung der Elle, des Scheffels und der Kanne an allen den unzähligen Orten, in denen dis gesetzlichen Bestimmungen nicht genau beobachtet worden sind, unter allen Bestimmungen nothwendig werden. Gerade das, was man gegen den Entwurf vorzugsweise vorge bracht hat, die Störung des Grenzverkehrs, wird durch diese Regulirung eintreten; denn an der Grenze ist man auch nicht an bestimmte Maaße gewöhnt, sondern an die Elle, den Scheffel und die Kanne, wie sie an jedem cinzelnenOrte statt- siaden. Will ich also Haber, daß die gesetzlichen Maaße dort eintreten, so entsteht natürlich dieselbe Störung des Grenzver- kehrs, die entstehen würde, wenn das Gesetz angenommen worden wäre. Wenn endlich der Herr Domherr v. Günther von den Kosten sprach, so wird auch hier consequenter Weise dasselbe gelten, was gegolten haben würde, wenn es sich von Annahme des Gesetzes handelt. Denn allerdings werden große Kosten durch die Regulirung entstehen, die in Folge der Annahme eines solches Antrags nothwendig würden. Ich kann also auch in dieser Beziehung dm Antrag nicht für zweck mäßig halten, nicht zu gedenken, daß, wenn ein solches Inter imistikum mit solchen Schwierigkeiten und Kosten jetzt einge- führt würde und wir nach drei oder vier Jahren wieder ein an deres System aufstelltm, wir es kaum dem Lande gegenüber verantworten könnten, in so kurzer Zeit doppelte und dreifache Kosten ihm aufzubürden. v. Crufrus: Ich habe mich vorhin gegen den v. Erd- mannsdorf-schen Antrag erklärt und muß dies auch gegen dm Günther'schen thun.- Ich habe es vorhin deshalb gethan, weil ich von demselben keinen Erfolg erwartete und -für einen er folglosen Antrag mich nicht erklären kann. Ich muß dem jetzt noch hinzufügen, daß, wenn ein Erfolg auch möglich wäre, er mich doch nicht erfreuen könnte, denn er müßte auf völlig unsicherer Grundlage beruhend nur zu neuen Verwickelungen
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