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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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führen, einen unnützen Geldaufwand veranlassen, und würde vom Wolke mehr als eine positive Willkür betrachtet und übel ausgenommen werden. Es ist zwar von dem Herrn Vicepräsi- dentrn mir vorhin eingehalten worden, es sei die große Unbe stimmtheit der Dresdner Maaße, worauf ich mich bezogen, nicht mehr vorhanden, da eine bestimmte Größe dafür von der Staatsregierung officiell angenommen worden sei. Allein ich muß entgegnen, daß in den von mir angezogenen Motiven fol gende Worte zu lesen sind: „In neuerer Zeit hat man sich bei den unter öffentlicher Autorität erfolgenden Bestimmungen überhaupt auch mehr an die Dresdner Elle gehalten." Dar aus geht eben die große Ungewißheit und Unbestimmtheit her vor, indem man sich nur mehr an die Dresdner Elle gehalten hat. Wenn ich sagte, ich könnte nicht wünschen, daß der frag liche Antrag einen Erfolg habe, so geschah es deshalb, weil ich die beantragte Maaßrsgel nur für eine halbe erklären kann, und für eine solche könnte ich mich nun und nimmermehr ausspre chen. Meine hochgeehrtesten Herren, es ist vorhin erwähnt worden, -sZ es noch nicht an der Zeit sei, sich für ein rationelles System zu erklären. Nun, wenn dies der Fall ist, so wird es noch viel weniger an der Zeit sein, sich für ein irrationelles System zu erklären. Ich bleibe also bei meiner frühem Ansicht stehen, daß ich es für besser halte, nunmehr gänzlich von allen Amrägrn abzustehen. Präsident v. Carlo witz: Ich glaube, es dürste nun an der Zeit sein, die Debatte zu schließen, da nicht weniger als neun und zwanzig Mal gesprochen worden ist. Ich werde daher dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent v. Gross: Nach der Erklärung des Herrn Staats ministers scheint es überflüssig, noch das Wort zu ergreifen. Präsident v. Carlowitz: Das ursprüngliche Amendement des Herrn v. Erdmannsdorf in Verbindung mit dem Hohenthal'- schen ist zurückgenommen worden. Es steht aber noch der An trag des Herrn Domherrn v. Günther, gefaßt in folgenden Wor ten: „Der hohen Staatsregierung anheimzugeben, ob es nicht Zweckmäßig sei, im Verordnungswege den Gebrauch der jetzt ge setzlich bestehenden Scheffel-, Kannen- und Ellenmaaße einzu schärfen und Normalmaaße für die gedachten Maaße in die grö- ßern Orte des Landes zu senden." Ich habe die Kammer also zu fragen: ob sie diesem Amendement beipflichtet? — Es wird durch sechs und zwanzig Stimmen abgeworsen. Präsident v. Carlowitz: Es würde nun noch der Schluß des Nachberichts vorzutragen sein. Referent v. Gross: Der Schluß des Nachberichts lautet (Seite 735) wie folgt: Noch hat die Deputation einer Petition Johann Gottlieb Striegler's und dreizehn andererButterhändler aus verschiedenen Landesgegenden zu gedenken, welche an die erste Kammer gerich tet und vermöge des in der Sitzung vom 18. November vorigen Jahres gefaßten Beschlusses an die unterzeichnete außerordent liche Deputation abgegeben worden ist. Die Petenten führen an, daß der größte Theil der Butter in sogenannten Butterhosen verkauft werde und der Einkäufer oder Händler hierbei die But terhosen nach dem Gewichte taxire, dieses Gewicht aber um so Lrüglicher sei, je nachdem das dazu verbrauchte Holz von ver schiedener Art sei und der Nachtheil der Täuschung bei dem Ver kaufe der Hosenbutter im Einzelnen auf den Händler, bei dem Verkaufe im Ganzen auf die weitern Abkäufer zurückfalle, wes halb sie die Einführung eines bestimmten Buttergefäßmaaßes beantragen. Die Deputation hat hierbei zu bemerken, daß schon durch den an den Rath zu Oschatz und mehrere andere Beamte und Stadträthe der dortigen Gegend erlassenen Befehl vom 2. August 1735 (6oä. ^.lig. Oollt. I. Abth. I. Seite 637) dem Böttcherhandwerk auferlegt wurde, die Butterhöschen oder Fäß chen bei Vermeidung willkürlicher Strafe auf 12 richtigeKannen einzurichten und zu fertigen, auch in dem Befehle an den Beam ten zu Leisnig vom 25. Februar 1736 (6oä. 6ont. I. Abth. I. Seite 639) diese Anordnung wiederholt eingeschärft wurde, wogegen durch ein von der vormaligen Landesregierung an den Beamten zu Rochlitz erlassenes Rescript vom 23. Juni 1740 (6oä.ä.ug. 6out. m. Abth. l. Seite 377) die Fertigung der But lerfäßchen auch unter 12 Kannen, und zwar zu 9, H 3 und 1H Kannen nachgelassen, den Butterhändlern aber die Führung anderer als dieses Maaß enthaltender Gefäße untersagt wurde. Allein unter dem 13. Juli 1826 hob eine Verordnung der Landes regierung (Gesetzsammlung vom Jahre 1826, Seite 199) diese früher ergangenen Verordnungen insgesammt aufund bestimmte, daß den Aufkäufern der Butter allein die Beurtheilung des von den Verkäufern angegebenen Inhalts der Buttergefäße über lassen bleibe, wogegen aber wider diejenigen, welche sich dabei einer Bevortheilung oder Betrugs schuldig machen, mit der ge setzlichen Bestrafung verfahren werden solle. Dieselben Gründe, welche zu der Aufhebung der frühem Verordnungen Veran lassung gegeben haben, dürften nun aber auch dem Gesuche der Petenten entgegenstehen; ja es würde nicht einmal hinreichen, ein bestimmtes Maaß für die Buttergcfäße vorzuschreiben, son dern es müßte auch deren Fertigung aus einem ganz gleichen Material und in einer ganz gleichen Form angeordnet werden, um nach dem Anträge der Petenten für die Gefäße nicht nur den gleichen Inhalt, sondern auch das gleiche Gewicht zu erhalten, was aber schwerlich ausführbar sein dürfte. Die Deputation ist daher der Ansicht: daß diese an die erste Kammer allein gerichtete Petition beizulegen sei. i). Mirus: Die Petition ist von mir übergeben worden, und ich halte es für meine Pflicht, wenigstens Einiges zur Rechtfertigung der Petenten anzuführen, umsomehr,- da die geehrte Deputation sich dahin erklärt hat, daß die Petition bei zulegen sei. , Seitdem nämlich die Buttergefäße nicht mehr auf ein bestimmtes Kannenmaaß eingerichtet zu werden brau chen, sind die Butterhändler in die Nothwendigkeit versetzt, die Butter in Hosen nach dem Gewicht kaufen zu müssen. Hier durch sind aber mit dem Butterhandel Täuschungen und Un annehmlichkeiten unvermeidlich verbunden, da man nicht ge nau ermessen kann, wie viel das Buttergefäß wiegt, und es wird der Handel somit erschwert. Es ist zwar im Deputa tionsgutachten gesagt worden, daß dem nicht gut abzuhelfen sei, ich glaube aber, es könne leicht eine Abhülfe auf doppeltem Wege geschehen, entweder dadurch, daß man die frühere Be stimmung wieder herftellte, wonach die Buttergefäße auf ein festes Kannenmaaß eingerichtet werden mußten, oder auch da durch, daß dem Buttergefäße, der Butterhose, das Kannen maaß , was sie snthält, aufgebrannt werde. Ich glaube, den
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