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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Wünschen der Petenten würde dadurch Genüge geschehen. Auch ist bereits in §. 23 derMaaßordnung bestimmt, daß das Maaß aufgebrannt werden soll; da aber, wie es jetzt scheint, die Maaßordnung nicht so bald in's Leben treten wird, so dürfte es doch nothwendig erscheinen, daß eine andere Bestimmung hinsichtlich der Buttergefäße alsbald getroffen werde. Ich hatte daher gewünscht, daß diese Petition wenigstens zur Er wägung an die hohe Staatsregierung gelangt wäre, und wollte mir erlauben, einen Antrag dahin zu stellen. Präsident v. Carlo witz: Es ist also der Antrag gestellt worden, diese Petition, welche die Deputation beizulegen bean tragt, an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. Ich habe die Frage zu stellen: ob die Kammer den Mirus'schcn Antrag unterstützen will? — Wird ausreichend unter stützt. v. Mirus: Ich glaube, daß dieser Antrag unbedenklich erscheinen dürfte; denn es bleibt somit der hohen Staatsregie rung anheimgegeben, ob sie hierin etwas thun will. Präsident v. Carlo Witz: Wenn Niemand weiter darüber zu sprechen wünscht, so würde ich dem Herrn Referenten das Wort geben. Referent v. Gross: Die Deputation kann sich nur auf die Gründe beziehen, die im Berichte niedergelegt sind. Die Gründe, welche die Staatsregierung bewogen haben, die frühere Bestimmung aufzuheben, sind unstreitig die vielfachen Differen zen und gerichtlichen Verhandlungen, die durch die frühere Vor schrift und die Beschwerden über die Nichterfüllung dieser Vor schrift hervorgerufen worden sind. Es ist in der Verordnung ganz richtig gesagt, daß es dem Butterhändler freistehe, sich an den Verkäufer wegen der Kannenzahl zu halten, in so fern er sie sich hat zusichern lassen; aber ein bestimmtes Kannenmaaß vor zuschreiben und den Butterverfertiger zu zwingen, seine gefertigte Butter in diesen Gefäßen zu verkaufen, scheint nicht zweckmäßig zu sein, zumal da diese Hosen gewöhnlich nach Gewicht verkauft werden, mithin schon die Verschiedenheit des Holzes, je nachdem es weiches oder hartes ist, eine Veränderung des Gewichts herbei führen wird. V.M irus: Damit kannich mich nicht einverstehen. Wird das Kannenmaaß, welches die Butterhose enthält, derselben aufge brannt, so ist dies ein ganz einfaches Verfahren.Es ist zwar den Butterhändlern nachgelassen,wegenBevortheilungenBeschwerde zu führen, aber es,würde sehr schwer sein, hierdurch zum Zweck zu kommen, besonders wenn die Hose Butter durch mehrere Hande gegangen ist. Präsident v. Carlowitz: Es liegt mir ob, die erste Frage auf das Deputationsgutachten zu stellen, ich bemerke aber, daß, wenn das Deputationsgutachten abgelehnt wird, ich meine zweite Frage auf den Mirus'schcn Antrag stellen werde. Die Deputa tion beantragt also, daß diese Petition beizulegen sei. Ich frage die Kammer: ob sie dem Deputationsgutachten beitritt? — Wird gegen sieben Stimmen beigetreten. Präsident v. Carlowitz: Es bleibt mir in dieser Sache nur eine einzige und letzte Frage übrig. Ich werde nämlich zur Vervollständigung fragen: ob durch die gefaßten Beschlüsse die Kammer die Petition, welche in diesen Tagen eingcgangen und auf sofortige Einführung des von der Regierung vorgeschla genen Maaßsystems gerichtet ist, durch ihre gefaßten Beschlüsse für erledigt ansehen wolle? — Gegen eine Stimme Ja. Präsident v. Carlowitz: Diese Petition wird übrigens noch an die zweite Kammer abzugeben sein. Damit wäre der Berathungsgegenstand, der uns vier Tage lang beschäftigt hat, abgethan; es steht aber auf der heutigen Tagesordnung noch ein zweiter, und ich würde die Kammer bitten, auf diesen zweiten überzugehen. Es ist dies nämlich der Vortrag des Be richts der zweiten Deputation, die über die Staatsschulden auf die Jahre 1842, -1843 und 1844 abgelegten'Rechnungen be treffend. Referent Bürgermeister Starke: Der Bericht lautet wie folgt: In Gemäßheit der ihm crtheilten Geschäftsordnung vom 29. October 1834 und des §. 15 des höchsten Gesetzes vom 29. September 1834 hat der ständische Ausschuß zu Verwaltung; der Staatsschuldencasse der Ständeversammlung nachbemerkte, das Staatsschuldenwesen betreffende Rechnungen, als: a) drei Rechnungen wegen der ältern Steuerschulden auf die Jahre 1842,1843 und 1844, b) drei dergleichen wegen der neuern Steuerschulden auf dieselben Jahre, c) drei dergleichen wegen der vormaligen Kammercredit- cassenschulden auf dieselben Jahre, und ä) eine Rechnung auf das Jahr 1844 über die in dem ge nannten Jahre zufolge des Gesetzes vom 27. Juli 1843 neu creirten Staatsschulden, zur resp. Monitur und Justksication zugehen lassen, welche zu nächst der zweiten Kammer zur Prüfung Vorgelegen haben. Letztere hat sich durch ihre zweite Deputation dieser Prüfung bereits unterzogen und ist dem von derselben am Schlüsse ihres Berichts vom 5. December 1845 gestellten Anträge, daß über diese Rechnungen der gewöhnliche Justisicationtzschein ertheitt werden möge, bei der am 18. vorigen Monats deshalb gehalte nen Berathung einstimmig beigetreten (Mittheil. S. 1423). Durch Kammerbeschluß vom 20. December 1845 (Mittbeisi S. 730) sind diese Rechnungen hierauf der unterzeichneten De putation zur Berichterstattung zugewiesen worden, und da auch diese auf nochmalige Durchgehung der Rechnungen etwas dage gen zu erinnern nicht gefunden, so vergönnt sie sich, den Beitritt zum Beschlüsse der zweiten Kammer andurch anzuempfehlen. Sie bemerkt dabei, daß gedachten Rechnungen eine gutachtliche Benachrichtigung der Oberrech nungskammer vom 27. Oktober 1845 beiliegt, nach welcher be legte Rechnungen auch von dieser Behörde vollkommen richtig befunden und gegen die dem Eingangs erwähnten Ausschüsse zu ertheilende Liberation einiges Bedenken nicht erhoben worden ist. — Die dem Berichte der zweitenKammer beigedruckten, von der Staatsschuldenbuchhalterei zusammengestellten tabellarischen Uebersichten über den Betrag sämmtlicher Staatsschulden am resp. Anfänge und Schlüsse jedes der Rechnungsjahre 1842, 1843 und 1844 Lub^r., V.und 6. schließen sich an die den frühem Ständeversammlungen vorgelegten gleichen Uebersichten an und lassen ersehen, daß in der abgewichenen Finanzperiode zwar Mf den Gesammtbetrag der Staatsschulden eine Summe von 885,124 Thlr. getilgt, diese selbst aber durch die im Jahre 1844 für den ZwE
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