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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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eine Reform der bestehenden evangelisch-lutherischen Kirchenverfaffung im Sinne mehrerer Theilnahme der Kirchengemeinden und Geistlichen an der Anordnung der kirchlichen Angelegenheiten. Bier andere mit 1530 Unterschriften stimmen mit vori gen zwar im Wesentlichen überein, weichen jedoch wieder in dem wichtigen Grundsätze von ihnen ab, daß die Kirche einer Grund verfassung auch in Ansehung des Dogma und des Cultus be dürfe, welche, über dem Einzelwillen erhaben, willkürlich nicht angetastet werden dürfe,während endlich fünf andere mit 4202 Unterschriften sich nicht nur der vorgedachten Beschränkung an schließen, sondern auch überhaupt eigentlich als Gegenpetitio nen gegen die in der Leipziger und andern dieser nachgebildeten Petitionen bezweckte Kirchenverfassungsreform zu betrachten sind und nur die Tendenz haben, für den Fall, daß überhaupt Veränderungen in der Kirchenverfassung für nöthig erachtet werden sollten, alle die evangelisch-lutherische Kirche in ihrem symbolischen und rechtsgültigen Bestehen gefährdenden Neue rungen abzuwehren. Außer diesen aber sind der ersten Kammer durch die zweite, bei welcher sie zunächst eingegeben worden waren, noch folgende Petitionen zugegangen und an die unterzeichnete Deputation abgegeben worden: Nr. 41. Petition von 64 Einwohnern zu Reichenbach und My lau, Diaconus Ernst August Werner und Genossen, um eine freiere repräsentative Verfassung der evangelisch lutherischen Landeskirche durch Herstellung von Presby terien und Synoden. - 45. Petition von 137 Einwohnern zu Mittweida, Pastor LI. Moritz Gottlieb Helmert und Genossen, um eine freiere Gestaltung der evangelisch-lutherischen Kirche durch Einführung einer Presbyterial- und Synodalverfassung und durch Abschaffung des Symbolzwanges und baldige Vorlage eines dem gemäßen Gesetzentwurfs. - 47. Zn einer Petition vom 7. August 1845 überreichen 1016 Einwohner und Bürger zu Leipzig, Kaufmann Ernst Friedrich Vertraugott Lorenz und Genossen, eine wört liche Abschrift der bereits bei der Staatsregierung einge gebenen Leipziger Petition vom 12. Januar 1845 und bitten, dahin zu wirken, daß diesem Gesuche so bald und so vollständig als möglich eine Gewährung zu Theil werde. - 50. LI. Karl Friedrich Gurlitt, Diaconus zu Laucha, und 146 Genossen daselbst schließen sich unterm 26. August 1845 in allen Punkten dem Gesuche um Verleihung einer freier» Verfassung für die evangelisch-lutherische Kirche an, welches Herr Professor v. Biedermann, Ar- chidiaconus v. Fischer und Appellationsrarh v. Haase unterm 12. Januar 1845 eingereicht haben. - 59. Der v. me6. Bruno Schwarze zu Roßwein und 79 Ge ¬ nossen bitten, unter fast wörtlicher Wiederholung der Leipziger Petition vom 12. Januar 1845, die Staatsre gierung zu ersuchen, noch während der Dauer dieses Landtags einen Gesetzentwurf über eine freiere Kirchen verfaffung der Ständeversammlung vorzulegen, wodurch den evangelisch-lutherischen Kirchengcmeinden ein grö- - ßerer Antheil an der Anordnung ihrer kirchlichen Ange legenheiten eingeräumt werde, als ihnen dermalen zu stehe. Eben so ist unter derselben Nummer die Petition des Professors Biedermann und 717 Genossen zu Leipzig eingetragen, mittelst wel cher sie unterm 20. August 1845 dringend bitten, daß die Kammern sich dahin verwenden, daß ein Gesetz über die Reform der evangelisch-lutherischen Kirche noch bei gegenwärtigemLandtage vorgelegt und b.rathen werden möge. Ferner wurde in der Sitzung der ersten Kammer vom 11. December 1845 der Deputation sub Nr. 150. eine Petition des Pfarrers Ll. Schubert jun. zu Treuen zugewiesen, in welcher dieser 45 Abdrücke der von den in der Beilage benannten 58 protestantischen Geistlichen bei dem hohen Ministerium des Cultus ein gereichten Petition mittheilt und in seinem und der übrigen Petenten Namen bittet, auf verfassungsmäßigem Wege dahin zu wirken, daß die in der Petition beantragte Abänderung des Reli gionseides ehebaldigst erfolge. Endlich aber wurden, als dieser Bericht im Entwürfe be reits vollendet war und der letzte.» Prüfung der Deputation un terlag, derselben durch Beschlüsse der Kammer vom 15. Decem ber 1845, und 2., 5. und 7. Januar 1846 sub Nr. 169,170,198,202. 203, 204. 205,206,207,208, 209, 210, 219, 220, 221, 225, 226, 227, 233, 234, 235,236, 237,238, 239 auch fünf und zwanzig Petitionen aus der Oberlausitz mit 7683 Unterschriften zugewiesen,' welche in völlig gleichlautender Fas sung um unveränderte Beibehaltung des Religionseides bitten, und über welche die Deputation unten das Nähere erwäh nen wird. Die Deputation hat es nicht unterlassen, den erwähnten Petitionen, so weit sie ihr zugänglich gewesen, die größte Auf merksamkeit zuzuwenden, um aus ihnen die Wünsche und Mei nungen so genau als möglich zu erkennen, welche in jetziger Zeit einen großen Theil der protestantischen Bevölkerung Sachsens bewegen, wobei von ihr auch nicht übersehen worden ist, daß ein großer Theil derer, welche sich in Petitionen nicht ausgespro chen haben, über Bedürfniß und Mittel, dasselbe zu befriedi gen, vielleicht auch anders denkt, als die Petenten, und in dieser Beziehung das vorberegte Schweigen der Nation während der Verhandlungen des vorigen Landtags sehr bezeichnend ist. Einer vorzugsweise» Berücksichtigung werth schien der De putation die Leipziger Petition vom 12. Januar 1845 theils ihrer Ausführlichkeit wegen, theils weil sie als die erste die spä ter» wohl hervorgerufen und auf ihre Fassung einen großen Ein fluß gehabt haben dürfte. Gleiche Aufmerksamkeit aber dürfte eine von Glauchau und vielen nabe gelegenen Ortschaften aus gegangene Petition vom 15. März 1845 theils wegen ihrer Gründlichkeit, theils deshalb verdienen, weil sie die Frage über die Zweckmäßigkeit von Presbyterien und Synoden in einem et was andern Sinne beleuchtet, als die vorgcdachte. Die De-
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