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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Verfassung einzuführe», rüttelt man andererseits au dmpositiven Grundsätzen unftrs evangelischen Glaubens. Daß dieses Eingreifen in das Positive unserer Kirche Lei den treuen Bekennern derselben eine gewisse Besorgmß und selbst Befürchtung einer Gefährdung dieses Glaubens und der beste henden Kirche erregen muß, ist natürlich; denn was ist dem Menschen wohl wichtiger, als die Grundpfeiler seines Glaubens, die ihn in allen Verhältnissen des Lebens leiteten, im Unglück die schönsten Hoffnungen und im Leiden so manchen erquicken den Trost gewährten! Größer und immer größer wird diese Besorgmß, wenn der Bekenner der protestantischen evangelischen Kirche sicht, wie die Grundsätze seiner Kirche, wie sie in der Bibel begründet und in den symbolischen Büchern als Glaubensartikel zusammengestellt sind, angetastet werden, wie man sich nicht scheut, an dem Hei ligsten, dem Grundeckstein unsers Glaubens, d. i. an der Gottheit Jesu Christi und somit an dem Funda mente des Christenthums überhaupt zu rütteln. Mit welcher Betrübniß blickt er in die Zukunft, wenn er in Erfahrung bringt, daß selbst einzelne Hirten der evangelischen Kirche im In- und Auslände dieser Richtung nachfolgen, die eigne Vernunft und mitihr das eigne Wort höher achten, als Gottes Wort, und somit, nicht eingedenk ihres heiligen Eides, das Glau bensbekenntnis das die Kirche als Richtschnur zum Grunde ge legt hat, verlassen und dem Geiste der freien Wissenschaft nach folgen. Welche Schreckensbilder müssen vor seine Seele treten; muß er nicht die traurigsten Folgen und Zerwürfnisse sowohl in der Kirche, dem Staate und selbst im Familienleben jeder Art erblicken? — Doch wir wollen nicht dieser Besorgniß zu viel Raum ge ben, wir hoffen, daß Sachsen, die Wiege der Reformation, nicht um ein modernes philosophisches System den Glauben der Vä ter verlassen wird, um welchen dieselben so mannichfaltige Drangsale erduldeten, dreißig Jahre den blutigen Religions kampf mit kämpften und somit Blut und Leben freudig dahin gaben. Za, wir vertrauen unserer hohen und weisen Staatsregie rung und insbesondere den in Lvavgelicis beauftragten Herren Staatsministern, die uns ja schon in der jüngsten Zeit und na mentlich durch die Verordnung vom 17. Juli vorigen Jahres einen schlagenden Beweis gegeben haben, daß dieselbe, einge denk ihres hohen und heiligen Eides, den protestantischen Glau ben, wie er in der Bibel und den symbolischen Büchern enthalten ist, mit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Treue überwachen, schützen und bewahren will. Ja, wir vertrauen allen Ihnen, hochverehrteVertre- tsr unsers Vaterlandes, sowohl in der ersten als zweiten Kam mer, die nicht allein unsere hohe Staatsregierung in Schutz ge nommen Haven, sondern auch schon in die Schranken getreten sind und muthig diejenigen verteidigten, die sür die Kirche und deren Glaubensbekenntniß Sorge trugen. Nehmen Sie, edle Männer, unfern innigsten und wärm sten Dank dafür, und gestatten Sie uns nur noch die unterthä- mgste Bitte: die hohe Königs, sächsische Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregkerung dahm verwende», daß unser evangelisch-lutberisches Glaubens bekenntniß, wie es in der Bibel begründet und in den symbolischen Büchern enthalten ist, aufrecht erhalten werde und daß fernerhin die Lehrer für Kirchen und Schulen nach wie vor darauf hinge wiesen und vereidet werden möchten. Mit tiefster Ehrerbietung und Hochachtung verharrend. Schönau und Kiesdorf auf dem Eigen, den 23. Januar 1846. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich glaube, es wird diese Petition wohl einer besonder« Fragstellung am Schluffe bedürfen, weil sie noch weiter geht, als die bisherigen, die blos vom Religionseide sprechen. Es würde sich fragen, ob sie in der Schrift zu erwähnen sein oder auf sich zu beruhen haben würde. Ich werde mir erlauben, dieselbe seiner Zeit wieder in Erinnerung zu bringen. Nun liegen noch zwei andere Petitionen vor. Ich habe den Herrn Präsidenten zu fragen, ob dieselben vorzulesen sind. Präsident v. Carlowitz: Es ist kein Beschluß darüber gefaßt worden; ich habe es also dem Ermessen des Referenten anheimzugeben. Es wird von ihm abhängen, ob er es für nvthig hält, die Kammer mit dem Inhalte dieser Petition durch vollständiges Vorlesen bekannt zu machen. Referent Vicepräfident v. Friesen: Ich bitte um Er- laubniß, sie vorlesen zu dürfen, weil sie mir selbst noch nicht bekannt sind, da ich sie eben erst erhalten habe. Sie sind übri gens beide nicht sehr lang. Prinz Johann: Würde es nicht vielleicht genügen, nur das Petitum vorzulesen? Referent Vicepräsident v. Friesen: Das Petitum der Petition von Taubenheim an der Spree geht dahin: „Daß die Vereidung der Geistlichen und Verpflichtung der Schul lehrer auf die Bibellehre, wie solche in der Augsburgischen Confession, in dem Lutherischen Katechismus und in den übri gen symbolischen Büchern enthalten ist, auch künftig, wie jetzt, vor der versammelten Gemeinde geschehen und an der bisheri gen Fassung des Religionseidcs nicht das Geringste verändert werden möge." Dieses Petitum ist völlig gleichlautend mit dem Petitum der übrigen Lausitzer Petitionen, obgleich die Motivirung eine andere ist. Die letzte endlich enthält folgen des Petitum: „Hochdieselbe (die Kammer) wolle weder eine Veränderung in den Glaubenslehren unserer evangelisch-luthe rischen Kirche, noch eine dergleichen in der zeitherigen Vereidung ihrer Geistlichen und Lehrer auf die Bekenntnißschriften der selben bevorworten, beantragen oder beschließen." Diese würde gewiffermaaßen mit zu den andern gehören, obgleich sie wieder eine engere Grenze hat, indem sie die Ständever- sammlung nur bittet, daß sie, die Ständeversammlung, eine Veränderung des Religionseides nicht bevorworten möge, was
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