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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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gionsunterricht in Kirche und Schule nach deren unge schmälerter Lehrsubstanz ertheilt und die Sacramente eben danach verwaltet und gespendet werden, so aber dem Sachsenlande sein edelstes Kleinod, der unverküm merte Gebrauch der reinen Gnadenmittel zum ewigen Leben uns und unfern spätesten Nachkommen erhalten, allen entgegenstehenden Petitionen aber, mögen sie auf ähnliche Weise, als unsere frühere, oder in sonst welcher Art erwirkt sein, keinerlei Folge, welche uns ja nur in unserm besten und theuersten Rechte kränken müßte, ge geben werde. Einer solchen beruhigenden Hoffnung aber dürfen wir ge wiß um so zuversichtlicher uns freuen, als unsere eben so wohl wollende, als kräftige höchste evangelische Kirchenbehörde erst neuerdings ganz dieselben Ansichten zum großen Tröste der Gläubigen öffentlich kundgegeben hat. Ehrfurchtsvoll verharrend Mohorn bei Freiberg, am 11. Januar 1846. (Folgen die Unterschriften.) Ich muß nun die Frage an das Präsidium richten, ob etwa die Sitzung jetzt geschloffen werden soll? Ich habe allerdings noch Einiges zu äußern und ich stelle es daher dem Präsidium anheim, ob ich es in nächster Sitzung thun kann, oder ob ich jetzt sortfahren soll. Präsident v. Carlowitz: Die Sitzung werde ich aller dings jetzt noch nicht schließen. Ich muß also dem geehrten Mit glieds überlassen, ob er weiter sprechen oder überhaupt ab brechen will. v. Heynitz: Dann würde ich weiter sprechen. Ich muß zu dem Punkt bei Seite 795 des Deputationsberichts eine Be merkung mir erlauben und mich auf die Worts beziehen: „und dabei namentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die Glaubenslehren, zu welchen die Kirche sich selbst bekennt, in Frage gestellt werden könnten." Ich erkenne nämlich in diesem Satze eine Antwort auf die mit circa 8000 Unterschuss ten uns vorliegenden Petitionen um unveränderte Beibehal tung der Verpflichtung der Geistlichen auf die symbolischen Bücher. Ich halte diesen Gegenstand für einen der beach- tenswerthcsten. Der Fall ist der, daß Tausende unserer evan gelischen Mitbürger eines der heiligsten ihrer durch die Verfas sung gesicherten Rechte, das der ungestörten Religionsübung gefährdet sehen. Den wichtigsten Lheil des Schutzes der in dem Staate anerkannten Confessionen finden sie und finde ich nämlich in der den Gemeinden zu gewährenden Garantie da für, daß sie Geistliche und Lehrer erhalten, welche ihrem (der Gemeine) Glaubensbekenntnisse gemäß lehren. Aber durch was sonst, als durch den beim Antritt des Amtes zu leistenden Eid der Geistlichen wird die Garantie gewährt? Ist aber dieser Eid veränderlich, wo bleibt dann die Ga rantie, wo der Schutz, der den Gemeinden rück sichtlich der ungestörten Ausübung ihrer Reli gion zugesagt ist? Unsere Gemeinden, meine Herren, stehen unter einem Hörzwang. Es ist nicht den Mitgliedern derselben überlassen, irgend einen Prediger und Religionsleh rer, der mit ihren Glaubensansichten sympathisirt, zu hören, nein, sie sind an den Geistlichen ihres Ortes gewiesen, und dies ist auch der Ordnung wegen nöthig. Wozu würde aber dieser Hörzwang führen, wenn nicht die Geistlichen genöthigt würden, nach dem Glaubensbekenntnisse der Gemeinden zu lehren? Es wäre der Fall denkbar, daß eine Gemeine luthe rischen Bekenntnisses einem Lehrer, einem Religionslehrer eines ganz andern Glaubensbekenntnisses, also einer andern Lehre sich anvertrauen müßte. Nun, meine Herren, ich frage, was Gewissenszwang ist, wenn es dieser Fall nicht wäre? Die Möglichkeit der Schwächung dieser Garantie ist eine Befugniß, welche ich nimmermehr auch den künftigen kirchlichen Behörden zugestehen möchte, und ich muß ausdrücklich dagegen protesti, ren, daß die Auslegung der Stelle des Deputationsberichts Seite 700 so verstanden werden soll, als sollte den künftig zu organisirenden kirchlichen Behörden überlassen sein, den Amts eid der Geistlichen zu ändern, mithin an der von mir bezeich neten Garantie etwas zu schwächen. Präsident v. Carlowitz: HerrGrafv.Hohenthal-Püchau ist an der Reihe zu sprechen. Graf Hohenthal-Püchau: Ich verzichte auf das Wort. v. Po fern: Zur großen Beruhigung gereicht es mir, daß, als auf dem Landtage 1833 und 1834 die bisherige Consistorial- verfassung unserer Kirchein den Erblanden aufgehoben wurde, — eine Maaßregel, von der unsere Deputation S. 693 unter An- derm sagt, daß sie dem Wesen der Kirche und dem Ansehen der Geistlichen den empfindlichsten, lange nicht wiedergut zu machen den Nachlheil zugefügt habe, und den Ausdruck tiefen und ge rechten Schmerzes hierüber, welcher nicht überhört werden dürfe, und welcher Kirche und Staat zur ehebaldigsten Hülfe dringend auffordere, billigt und theilt — ich damals der ersten diesen Gegenstand begutachtenden Deputation dieser Kammer ange hörte, welche in ihrer Majorität, zu der auch ich gehörte, für die Erhaltung und Verbesserung des Bestehenden war, aber bei der Kammerabstimmung durch 17 gegen 16 Stimmen überstimmt wurde. Unsere Deputation schlagt uns jetzt vor, vor Allem eine in der Hauptsache der frühem ähnliche Vertretung der Kirche wieder einzuführen. Wem, wie mir und Andern damals, der Vor wurf der Vorliebe für das Bestehende gemacht wurde, der könnte wohl jetzt diesen kleinen Triumph benutzen; doch ich verschmäht dergleichen Waffen, auch ist die Sache zu ernst, als daß es sich ge ziemen sollte, einen Scherz mit einfließen zu lassen. Auch ich verspreche mir von dieser vorgeschlagenen Einrichtung viel. Die Deputation spricht sich zwar nicht darüber aus, von welcher Art die Stellung dieser kirchlichen Behörden sein dürfte; ich denke
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