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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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denen Einzclgesetzgebungen in Collisionsfällen verwen den wolle; 2) zu erklären, wie die Kammer damit einverstanden sei, wenn die hohe Staatsregierung, dafcrn die einzuleitenden Verhandlungen einen günstigen Erfolg zu versprechen scheinen, mit der Publikation der jetzt im Entwürfe vor liegenden Wechselordnung vorläufig Anstand nehmen wolle. Hierbei wird bemerkt, daß der Vorschlag unter 1 in eben der Maaße, wie hier geschehen, auch von der ersten Deputation der zweiten Kammer in ihrem bereits während des vorigenLand- tages erstatteten Berichte ausgesprochen worden ist. (Landtagsacten v. 18EZ Beil. z. UI. Abth. 3. Samml. S.214.) Bürgermeister Hübler: Ich weiß nicht, ob der Herr Re ferent wünscht, daß ich fortfahre. Referent Domherr v. Günther: Ich erlaube mir nun mehr, was im Nachberichte hierauf Bezug hat, hinzuzu fügen: Der Hauptzweck des gegenwärtigen Berichtes ist, der ersten Kammer die von der jenseitigen Kammer in ihren Verhandlun gen über den Entwurf einer Wechselordnung gefaßtenBeschlüfse darzulegen und dieselben zu begutachten. Die unterzeichnete Deputation wird jedoch — in der Hoffnung, daß der auf Seite 150 des Hauptberichts unter 1 gemachte, mit dem gleichen An träge der zweiten Kammer übereinstimmende auch von der Staatsregierung gebilligte Vorschlag: „künftig eine Redactions deputation niederzusetzen," die Genehmigung der ersten Kammer erhält, — alle jene Punkte übergehen, wo der Beschluß der jen seitigen Kammer sich blos auf Redactionsfragen bezieht, und den betreffenden Gegenstand der Regierung zur Erwägung anheim- giebt; und sie wird nur dasjenige referiren, was materielle Aen- derungen des Entwurfes enthält. Durch ein solches Uebergehen wird nämlich der Zweck der jenseitigen Beschlüsse keineswegs vereitelt, indem es der Regierung natürlich unbenommen bleibt, aufdie einmal gegebenen Andeutungen bei der endlichen Redaction Rücksicht zu nehmen. Da sich jedoch bei dem nochmaligen Durchgehen der höchst wichtigen Regierungsvorlage manche neue Bemerkungen darge boten haben, so wird man nicht verfehlen, auch diese an den geeigneten Orten einzuschalten. Im Uebrigen ist noch zu erwähnen, daß alle diejenigen Paragraphen des Entwurfs, welche im Hauptberichte entweder gar nicht, oder mit Empfehlung zur Annahme erwähnt, von der zweiten Kammer aber wirklich unverändert angenommen wor den — ingleichen diejenigen, bei denen die von der unterzeich neten Deputation im Hauptberichte anempfohlenen Abänderun gen auch jenseits vollständige Billigung gefunden haben — mit einem Worte also alle Paragraphen, bei denen das diesseitige ausdrückliche oder stillschweigende Gutachten Mit den jenseits gefaßten Beschlüssen übereinstimmt, in diesem Nachberichte gänzlich mit Stillschweigen übergangen worden sind. Referent Domherr v. Günther: Zu Seite 149 des Hauptberichts ist nun noch folgende Bemerkung zu machen: Der dort unter 1 ausgesprochene Vorschlag ist zum Gegen stände besonderer Petitionen gemacht worden: 1) von dem Handclsvorstandc zu Leipzig, welcher zugleich eine denselben Gegenstand betreffende, bereits vcrtheilte Denkschrift übergeben, 2) von der Handlungssocietät zu Budissin, 3) von der Kaufmannssocietat zu Zittau. Bürgermeister Hübler liest nun im Hauprberichte weiter: Indem sich nach diesen Norausschickungen die Deputation zur Begutachtung des Gesetzentwurfes selbst wendet, bemerkt sie noch 1) daß sie hierbei, um eine künftige Vereinigung zwischen beiden Kammern schon im voraus, so viel an ihr ist, zu erleich tern, thunlichst auf die von der ersten Deputation der zweiten Kammer in ihrem mehrerwähnten Berichte gethancn Vorschläge Rücksicht nehmen wird. Da, wo dieseVorschläge blos dieAnord- nung der Materie oder kleine Stylveranderungen betreffen, will sie hiermit ein für allemal erklären, daß sie jenen Anträgen zwar nicht entgegenzutreten gesonnen ist, jedoch auch selbige nicht unbedingt anempfehlen möchte, vielmehr der Kammer anräth: alle jene Redactionsbemerkungen der Staatsregierung anheimzugeben, jedoch mit der Bitte, daß nach Been digung der Berathungen das ganze Gesetz noch einmal redigirt und sodann diese neue Redaction einer zu diesem Behufe niederzusetzenden ständischemDepütation in der selben Maaße, wie bei dem Crimmalgesetzbuche gesche hen, vorgelegt werde. Nur auf diese Weise scheint cs möglich zu sein, das außer dem äußerst schwierige Werk der letzten Redaction zu einem er wünschten Ende zu bringen. 2) Demnächst ist zu bemerken, daß die Deputation es nicht für zweckmäßig erachten kann, auf eine Untersuchung über die theoretischen Ansichten einzugehen, welche dem Entwürfe zum Grunde liegen. Diese Ansichten vereinigen sich zuletzt in dem Satze, daß der eigentliche Wechsel eine Art von Privatpapier geld der Kaufleute sei, welches von dem Aussteller ausgegeben und von dem Bezogenen, indem er acceptirt, gleichsam verbürgt werde,— daß also das Wechselgeschäft nicht auf einem eigent lichen Contracle zwischen den verschiedenen dabei zusammentref fenden Personen, sondern eben nur auf jenem schon angedeute ten Verhältnisse beruhe. Die Deputation kann allerdings diese Theorie nicht ganz theilen. Dennoch hat sie sich, in Erwägung, daß eine Erörterung der Gründe für und wider dieselbe kein Ge genstand der Verhandlungen in einer politischen Versammlung sein kann, darauf beschränkt, die praktischen Sätze, die daraus gefolgert worden sind, bei Gelegenheit der Paragraphen, in wel chen der Entwurf sie ausspricht, aus dem praktischen Gesichts punkte zu prüfen und deren Annahme oder Ablehnung anzu- rathen. Referent Domherr v. Günther: Das war es, was im Allgemeinen zu dem Gesetz bemerkt worden ist, und ich habe dem Herrn Präsidenten anyeimzustellen, ob ihm gefällig ist, die all gemeine Debatte eintreten zu lassen. Präsident v. Carlowitz: Allerdings würde dies nun ge schehen müssen, Und ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort ergreifen will.
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