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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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doch mit einer gegen den Stand der Dinge vom Jahre 1834 ver mehrten Competenz. Die Synoden dagegen haben Theil an der gesetzgebenden Kirchengewalt ganz in demselben Sinne, wie gegenwärtig der Landtag in politischer Beziehung, so daß kein Kirchengesetz ohne ihr Vorwiffen, ohne ihre Prüfung und Zu stimmung erlassen werden darf. Die Synoden haben das Recht der Controls über die ganze Kirchenverwaltung, sie haben das Recht der Beschwerde, wenn Grund sich dazu finden sollte, und auch das Recht der Anträge, ein Recht, das jedoch künftig naher bestimmt werden müßte. Die Presbyterien sind durchaus Ver waltungsbehörden, können jedoch ihre Wünsche und Bedürfnisse auf verfassungsmäßigem Wege nach oben hin laut werden lassen. Was nun den Punkt betrifft, welcher gestern so lebhaft ange griffen wurde, nämlich den des Religionseides, so glaube ich darüber kurz sein zu können. Denn der Gegenstand gehört ein mal meines Erachtens nicht in die gegenwärtige Discussion. Denn er ist durchaus cineinnere Angelegenheit der Kirche, welche künftig in den Synoden und von den Consistorien berathrn wer den muß, und um so mehr berathen werden kann und mit Er folg berathen werden wird, wenn wir, wie ich mir denke, die Consistorien zu einem integrirenden Bestandteile der Synoden machen, wie das in Altenburg und Württemberg bereits der Fall ist; wenn ferner entweder die theologische Facultät der Landes universität ganz oder doch Abgeordnete, wenn endlich auch Ver treter des Schulstandes daran Theil nehmen, nach einer noch zu bestimmenden Modalität, dann wird gewiß dieser Punkt auf das befriedigendste entschieden werden. Dabei kann ich nicht bergen, daß ich in der Acnderung des Religionseides nicht noth- wendig auch eine Acnderung des Bekenntnisses sehe. Denn die Formeln des Religionseides sind in den verschiedenen evangeli schen Staaten Deutschlands verschieden, und ich will mir nur erlauben, eine vorzulescn, welche wenigstens in dem Magdebur ger Regierungsbezirke des Königreichs Preußen jetzt üblich ist. Da heißt es: „Ich schwöre einen Eid zu Gott dem Allwissenden undHeiligen, daß, nachdem ich zum evangelischen Prediger bei der Gemeinde N. berufen bin, in diesem und in jedem geistlichen Amte, zu welchem ich künftig berufen werden möchte, ich, so viel es einem Diener der christlichen Kirche und des Staates ge ziemt, Sr. Königlichen Majestät rc. treu und gehorsam sein, das Wohl des Landes in dem mir angewiesenen und noch anzu weisenden Wirkungskreise, so viel in meinen Kräften steht, be fördern, die mir wohlbekannten Pflichten des mir anvertrauten Amtes mit Gewissenhaftigkeit erfüllen und in meiner Ge meinde als ein treuer Seelsorger mit allem Ernst und Eifer bemüht sein will, durch Lehre und Wandel das Reich Got tes und meines Herrn und Meisters Jesu Christi zu bauen: Alles, so wahr mir Gott helfe durch Jefum Christum." Wenn man endlich sich von mehrern Seiten über dieVerpflichtung auf unsere Symbole beschwerend an die hohe Ständeversamm lung gewendet hat, so gestehe ich, die Motive dieser Beschwer den , wenn ich auf ihren Grund gehe, nicht so unbedingt theilen zu können. Denn die symbolischen Bücher erklären ja selbst be stimmt und ausdrücklich, daß sie nichts sein wollen, als Zeug nisse des Glaubens. Erst 1532, zwei Jahre nach der Confef- sion, hat Luther selbst es nöthig gefunden, die Verpflichtung auf diese Symbole eintreten zu lassen. Dazu kommt, daß sie sich alle unter das oberste Princip des Protestantismus, unter die freie Forschung der Schrift stellen. Wenn dieses Princip aner kannt ist, so kann es Keinem verdacht werden, wenn er in einigen Punkten mit seiner Uebcrzeugung auch von den Buchstaben der Symbole abgeht. Ich erinnere z. B., daß in der Erklärung des zweiten Gebots noch von Hexerei und Zauberei die Rede ist, ein Glaube, den jetzt kein Vernünftiger mehr theilt. Ferner gestehe ich zu, daß wir uns von unsern Symbolen, wenigstens von der Augsburgischen Confession so lange nicht losreißen können, als nicht dieKirche selbst ein neues Bekenntniß aufverfassungsmaßi- gem Wege zu Stande gebracht hat. Wir würden ja uns von dem historischen Faden der Entwickelung losreißen, wir würden uns von dem Stamme trennen, auf dem die evangelische Kirche er wachsen ist, ja wir würden, wenn wir mit dem Wesen unsers Bekenntnisses in Widerspruch kamen, selbst die Reformation ver dammen und sie als ein unrechtmäßiges Beginnen darstellen. Darum glaube ich, daß dieser Punkt die Besorgnisse schlechter dings nicht zu erregen verdient, welche darüber ausgesprochen sind. Wir haben in diesen Tagen das Programm der Berliner Conferenz gelesen. Das enthalt unstreitig in der Lehre von der heiligen Schrift als Erkenntnißquelle und in der Lehre von der Gerechtigkeit aus dem Glauben an Jesum Christum das Wesent liche, auf welches alle einzelnen Bestimmungen unserer Bekennt- nißschriften hinauslaufen. Christus wird allerdings in seiner Bedeutung für die Kirche dieser Zeit jetzt sehr verkannt, indem man im Cbristenthum nur eine Lehre sucht. Allein Christus hat nicht blos die Idee der vollkommenen Religion in sich selbst dargestellt, sondern er hat auch in seiner welterlösenden Thal die Quelle der Kraft eröffnet, auswelcherdieVerwirklichungdieser Idee für alle Zeiten strömt; er ist und bleibt der Träger des Heiligen für die ganze Menschheit immerdar, die Sonne, die Welt, die keine Wolke irgend eines Zeitgeistes jemals verdunkeln wird. An der Offenbarung Gottes in Christo müssen wir festhal ten. Der christliche Geistliche würde, wenn er nicht im Namen Gottes auftreten könnte, geradezu auf einer Linie stehen mit je dem Wortführer einer vorübergehenden Zeitphilosophie, und jeder seiner Zuhörer würde berechtigt sein, gegen ihn in der Versamm lung aufzutreten und mit ihm zudisputiren, berechtigt, zusagen: „Das ist Deine Ansicht, die meine ist es nicht aus den und den Gründen. Ich habe vielmehr die und die Ansicht". Damit wür den unsere Kirchen in Disputirsäle verwandelt werden, und alle kirchliche Erbauung würde zu Ende sein. Ich schließe hier mit dem Bekenntnisse, daß ich in dieser Hinsicht die Bestrebungen so Bieler nicht theilen und nicht an den fubjectiven, selbstgemachten, sondern nur an den objectiven, historischen Christus glauben kann, der da lebet und regieret in Ewigkeit. Amen. Staatsminister v. Wietersheim: Der Vortrag des ehrenwerthen Abgeordneten giebt dem Ministerium zu keiner Widerlegung Anlaß, da er sich im Hauptwerke vollständig mit der Ansicht der Staatsregierung einverstanden erklärt hat-
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