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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Auch hat er in seinen Ansprüchen selbst ein so billiges und ge rechtes Maaß beobachtet, daß auch hierin ein Conflict nicht zu erwarten ist. Ich kann aber doch nicht umhin, abgesehen von einigen zu scharfen Ausdrücken, mit denen er über die vergan gene Zeit sprach, darauf aufmerksam zu machen, daß ich ge wünscht hätte, daß er in seinem Vorträge das mehr hcrvorge- hoben hatte, daß die Staatsregierung nicht Schuld war, daß bis jetzt eine veränderte Kirchsnverfassung noch nicht eingetre ten ist. Er sagt immer: warum will man sie uns versagen? Die Regierung hat aber schon vor beinahe 15 Jahren eine Ver änderung wünschensWcrth gefunden, und es ist nicht richtig, daß das Kultusministerium sich entschieden gegen die Synoden ausgesprochLK hätte, vielmehr geht aus dem noch in den Acten vorliegenden Entwürfe vom Jahre 1833 hervor, daß das Kul tusministerium auf Synoden einen großen Werth legt; aller dings hat man damals bei reiferer und späterer Erwägung für uothwendig gefunden, sich nur erst auf die Gründung von Presbyterien zu beschranken, aber man hat nicht verkannt, daß ein Bedürfniß auch für jene vorhanden ist. Ich erlaube mir über die Synoden, weil das allerdings eine den Gegenstand unmittelbar berührende Frage ist, noch Einiges zu bemerken. Unter dem Namen Synoden werden sehr verschiedenartige Versammlungen verstanden. Das Ministerium versteht hierunter auf Grund des Kirchenrechts nur eine repräsentative Versammlung in der Kirche, die mehr oder weniger zu einer Beschlußfassung berechtigt ist. Dergleichen bestehen nur in drei deutschen Staaten, in den preußischen Provinzen Rhein land und Westphalen, in dem Großherzogthume Baden, wo sie erst neuerlich mit vielem Erfolge eingerichtet worden flnd,und in der protestantischen Kirche des Königreichs Baiern. Die andern sind gar keine Synoden, die in diese Kategorien ge stellt werden könnten. Wenn übrigens der geehrte Abgeordnete einen großen Werth darauf gelegt hat, daß diese früher nach der Reformation in mehrern protestantischen Ländern eingc- stchrt, von dem Staate in seiner Machtvollkommenheit aber wieder abgeschafft worden seien, so muß ich dem auch wider sprechen. Was die Geschichte der Synoden in Sachsen be trifft, so gestehe ich, ist mir dieselbe immer noch dunkel, und ich glaube, der geehrte Abgeordnete würde mir auch keine Auf schlüffe darüber zu geben im Stande sein. Ich vermuthe, daß sie eigentlich niemals zum rechten Leben gediehen sind. Da gegen liegt mir ein genauer Nachweis über die Synoden in Hessen vor, der ein sehr interessanter ist. Es hat nämlich Philipp der Großmüthige, dieser um die Reformation so hoch verdiente edle Fürst, bereits im Jahre 1526 Synoden einge führt, und zwar Synoden mit bedeutender Wirksamkeit und mit großen Rechten. Diese haben auch bestanden Lis zum Jahre 1620 oder 1626. Da hat sie nicht der Landesherr ab geschafft, Nein, die Stände trugen bei der Regierung darauf an: „Es wäre nichts als eitel Zänkerri und Streit, es herrschte die größte Unordnung in der Kirche, der Landesherr wolle doch wieder ein ordentliches Kirchenregiment stiften." Das sind die Gründe, warum sie dort abgeschafft worden sind. Uebrigens bin ich weit entfernt, diese der Geschichte angehörende Lhat- ksche etwa den Synoden im Allgemeinen entgegenstellen zu wollen. Vielmehr erlaube ich mir hierüber, wiewohl dieser Gegenstand zur Beschlußnahme Seiten der Regierung noch nicht hinlänglich vorbereitet ist, nur als meine vorläufigePrivat- meinung auszusprechen, daß ich gerade auf Synoden einen hohen Werth lege und überzeugt bin, daß, wenn wir jetzt nur Presbyterien ohne Synoden einführten, der Sache der Kirche dadurch wesentlich geschadet werden würde. o. Großmann: Zur Widerlegung. Der hohen StaatS- rsgisrung einen Borwurf zu machen, ist mir nicht beigegangen, und wenn ich einen oder den andern Ausdruck, der so gedeutet werden könnte, gebraucht haben sollte, so nehme ich ihn wie der zurück. Nur das ist mir wirklich bedenklich erschienen, daß der Herr Staatsminister einen so hohen Werth auf die Frage legte, ob die Presbyterien identisch mit der Gemeindevertretung sein sollten oder nicht. Das mußte meinen Worten eine ge wisse Färbung geben; denn ich glaubte darin eine Rückkehr auf die alte Spur des Rescripts vom 9. December 1832 zu er kennen. v.v. Ammon: Gleich bei meiner ersten Stellung in der Deputation, der ich anzugehören die Ehre habe, ist es mir im Stillen zweifelhaft gewesen, ob die hohe Staatsregierung in dem vorliegenden Decret an die Stände etwas Anderes beabsich tigt habe, als Folgendes: nämlich die Stände von der Bearbei tung eines künftigen Gesetzentwurfs zu benachrichtigen und sie aufzufordern, zur Begutachtung dieses Entwurfs eine Zwischen deputation, und zwar von dem Schluffe dieses Landtags an bis zum Anfänge des künftigen, zu erwählen. Ich konnte keine an dere Ansicht erfassen, weil, wenn sich anderweitige Borberathun- gen hieran knüpfen sollten, es unvermeidlich gewesen wäre, dem künftigen Landtage vorzugreifen und über einen Gesetzentwurf, welcher noch keineswegs vorliegt, schon jetzt abzustimmen. Die ge strige Sitzung, ich will es frei gestehen, und auch die heutige haben mich mittelbar und unmittelbar in dieser Ansicht bestärkt. Diese Bestärkung kann indessen vollkommen bestehen mit der Ueberzeugung von der Wichtigkeit und Zweckmäßigkeit des Be richts, den ich mit unterzeichnet habe, weil er in jedem Falle dis Acten instruirt und gewiffermaaßen auf die Erörterung eines wichtigen Gegenstandes bei dem künftigen Landtage vorbereitet hat. Ob es mir gestattet sein wird, an diesen künftigen Bera- thungen Theil zu nehmen, erscheint mir aus sehr nähr liegenden Gründen mehr als problematisch. Damit es indessen nicht scheine, als ob ich aus Trägheit, aus Furcht, oder, wie man sich naiv genug ausgedrückt hat, aus jesuitischen Sympathien mich dieser Berathung entzöge, will ich einen Punkt unsers Berichts hervorheben, nämlich den zweiten, welcher die Behauptung auf stellt, daß aus sehr wichtigen und entscheidenden Gründen die weitere Erörterung der Reformfrage bis zur nächsten Stände versammlung zu vertagen sein werde. Ich hebe diesen einzelnen Punkt hervor, weil ich in wenigen allgemeinen Bemerkungen und Darstellungen Gelegenheit finden werde, den Standpunkt
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