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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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wiederum sehr schwer zu beantworten ist. Wenn wir nämlich da von ausgegangen sind, daß eine Trennung der Kirche vom Staate das ersteBedürfniß sei, oder vielmehr, um richtiger zu reden, eine Trennung der Kirchengesellschaft von der Staatsgesellschaft, oder, um es noch genauer auszudrücken, eine Trennung der Kir chengewalt von der Staatsgewalt, so müssen wir doch auch aner kennen, daß, wenn dieser Grundsatz einmal anerkannt, wenn er einmal durch eine bestimmte organische Einrichtung in Ausfüh rung gebracht ist, dann es sehr zweifelhaft ist, ob es der Staats behörde noch zukomme, das Einzelne in Ausführung zu bringen, was zur Verwirklichung dieser Idee gehört; ob es der Staats behörde noch zukomme, der Kirche einePresbyterial- und Synodal verfassung zu geben, oder ob es nicht der Kirche selbst zustehe, sich diese Verfassung unter Autorität des Staats selbst zu geben. Indessen auch auf diesen Zweifel gehe ich jetzt nicht ein. Ich gestehe, daß ich ihn nicht hege und daß es bei dem jetzigen Zu stande der lutherischen Kirchengesellschaft in Sachsen nicht aus führbar sein würde, daß die Kirche sich eine solche Verfassung ohne Hülfe und Mitwirkung des Staats selbst gebe. Nun aber erlauben Sie mir noch, meine eigene Meinung bei dieser Frage auszusprechen. Man beruft sich bei Einführung einer solchen Verfassung so oft auf das Vorbild der Verfassung der ersten apostolischen Kirche. Abgesehen davon, daß dieses Vorbild vielleicht zu ganz andern Consequenzen führen möchte, als zu einer Presbyterial- und Synodalverfassung, daß es vielleicht viel directer und nothwendiger zu einer Episcopalverfassung führt, als zu einer Repräsentativverfassung, abgesehen davon, muß ich meincstheils darauf antworten: „Will man eine solche Verfassung haben, so befleißige man sich doch erst und vor allen Dingen, den wahren apostolischen Sinn wie der zu erlangen und in die Kirche eknzuführen. Kehrt dazu unsere Kirche zurück, so wird die Verfassung leicht gefunden werden, welcher wir bedürfen. Denn wenn die apo stolische Kirche drei Jahrhunderte lang unter den grausamsten Bedrückungen und Verfolgungen ohne alle Verfassung und ohne alle Unterstützung von Seiten des Staats bestanden hat und nicht zu Grunde gegangen ist, so wird sie sich auch jetzt er halten , und wenn auch diese Verfassung nicht so vollkommen und nach dem Ideale eingerichtet ist, welches man aufstellt. Ist man aber über die einzige Grundlage der Kirche, über die Grundwahrheiten der Kirche und Lehren noch streitig und un einig, — ich behaupte dies nicht, aber es wird behauptet, und gerade von denen, die eine neue Verfassung auf das un gestümste verlangen — so möchte ich lieber rathm, warteman doch noch, um diese Einigkeit vor allem Andern erst wieder herzustellen und dann erst nach einer Verfassung sich zu sehnen. Fehlt den Presbyterien der wirkliche apostolischekirchlicheSinn, so kann ich mir von den Presbyterien irgend eine erfolgreiche Wirksamkeit durchaus nicht versprechen. Dann sehe ich sie an für einen Körper ohne Seele, für eine Gestalt ohne allen Gehalt. Ist man über den Grund der Kirche und ihre Glau benslehren noch im Streit, noch nicht einig, so seheich die Syno den für etwas ganz Gehalt- und Erfolgloses an. Was wird denn auf den Synoden vorgenommen? Höchstens über religiöse Dinge und Fragen gestritten; man ist noch nicht einig, und will erst einig werden in einer großen Versammlung. Da möchte man an das denken, was einst ein alter Diener der Kirche zu dem jungen Abälard sagte: „Hüte dich vor allen Dingen vor Streitigkeiten in religiösen Dingen; ich habe vie len Kirchenversammlungen beigewohnt, aber dabei nichts ge sehen und erlebt, als daß Gottes Wort gelästert worden ist." Das wird die Folge der Synoden sein, so lange man über die Hauptsache noch nicht einig ist. Ja ich fürchte sogar noch mehr. Die Presbyterien und Synoden, meine Herren, wenn sie nicht im reinen kirchlichen Sinne zusammentreten, werden politische Versammlungen werden, man wird sich unter dem Vorwande kirchlicher Fragen, der kirchlichen Unabhängigkeit, der Unabhängigkeit der Gemeinden am Ende über politische Fragen streiten, und ich glaube, daß diejenigen, welche in ihren Petitionen für die Kirche eine konstitutionelle Verfassung wün schen, dieFolgen davon selbst nicht so deutlich eingesehen haben. Indessen, meine Herren, dieses ist nur meine individuelle Mei nung , die ich gern auf mich allein nehme. Ich kehre nun zu dem Standpunkte zurück, auf dem die Deputation wirklich sich befindet, nämlich zu der Frage über die Stellung der Kirche zum Staate und dem Staate gegenüber, und über diejenigen Mittel, wodurch ihr dieihr nothwendige Selbstständigkeit zurück gegeben werden könnte. Hier sind wieder zwei Grundsätze und Vorschläge zu unterscheiden. Erstens der Grundsatz, den die Deputation an die Spitze gestellt hat, daß eine Trennung der Kirche vom Staate, oder vielmehr der Kirchcngewalt von der Staatsgewalt zu allererst nothwendig sei, um die Kirche in die richtige Stellung zmückzusühren; zweitens aber, daß die Deputation vorgeschlagen hat, zu diesem Behufs der Kirche eine Behörde zu geben, eine oberste Kirchenbehörde, welche alle Angelegenheiten der Kirche zu leiten und zu verwal ten hat. Was nun diese Trennung anlangt, so hat die Depu tation auch hierin das Maaß der Vorsichtigkeit nicht über schritten. Sie hat erklärt, daß diese Trennung nicht nach den strengen Forderungen der Theorie in allen Punkten durchge führt werden müsse; daß viele von den Einrichtungen, welche jetzt bestehen und welche man eine Vermischung der Kirchenge walt und Staatsgewalt nennt, recht gut und ohne Nachtheil noch bestehen können. Es kommt hier nicht darauf an, meine Herren, daß man das System mit römischen und griechischen Zahlen, », b, e. u. s. w. abtheilt, sondern darauf, daß man eine praktisch mögliche Einrichtung in's Leben führt, um den Bedürf nissen, die allseitig gefühlt werden, zu genügen. Auch hier ist der Deputation bemerkt worden, daß sie nicht ganz deutlich, nicht ausführlich genug gewesen wäre, ja es ist ihr sogar vorgeworfen worden, sie habe etwas vorgeschlagen, was gegen die Verfas sungsurkunde sei. Was die Ausführlichkeit des Deputations vorschlages anlangt, so glaube ich mit wenigenWorten denSinn und die Meinung der Deputation erläutern zu können, wenn ich sage, die Kirchenbehörde, welche sie vorschlägt, soll im Wesent lichen die bischöfliche Behörde für die lutherische Kirche sein, soll
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