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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Inhalt derselben mich jetzt schon ausführlicher auszusprechen, zu der meinigen mache. Präsident v. Carlowitzr Sie ist sonach eine ständische Petition geworden und würde der dritten Deputation zu zuweisen sein. Ich frage die Kammer: ob sie damit einver standen ist? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 304.) Petition Christian Gottlob Meißner's und 141 Gen. zu Strahwalde, die Beibehaltung der bisherigen Form der Vereidung und Verpflichtung derKirchen- und Schul lehrer, so wie der kirchlichen Verfassung überhaupt, insbesondere in der Oberlausitz betr. v. Po fern: Diese Petition ist mir zugeschickt worden, um sie in der Kammer cinzuführen. Ich bin dazu mit Freuden be reit, so wie auch dazu, den nähern Inhalt der Petition kürzlich anzugeben. Ich glaube jedoch, daß es dem Wunsche der Peten ten mehr entsprechen würde, wenn diese Petition noch von dem Herrn Referenten oder von mir vorgelesen wird. Ich bitte des halb, daß die Kammer darüber befragt werde. Ich bin, wie ge sagt, zwar sehr gern bereit, den Inhalt derselben anzugeben, ich glaube aber, daß der Weg der Vorlesung der kürzere ist und daß den Petenten mehr damit gedient ist, daß es nicht ohne Nutzen, nicht ohne Interesse sein dürfte, wenn der ganze Inhalt dieser Petition durch Vorlescn zur allgemeinen Kenntniß noch heute gelangt. Präsident v. Carlow itz: Ohne diese Erklärung würde ich es für das Einfachste halten, diese Petition unserer außerordent lichen Deputation, und zwar, da der Gegenstand schon berathen wird, sofort dem Herrn Referenten zuzuweisen und es ganz in das Ermessen des Herrn Referenten zu stellen, in wie weit er glaubt, diese Petition bei seinem Bortrage benutzen zu müssen. Jetzt ist aber der Antrag gestellt worden, es möge die Petition in «teaso verlesen werden, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt?—Wird ausreichend unterstützt. v. Großmann: Herr Präsident! Es scheint mir doch be denklich, diesem Anträge ohne weiteres sich zu fügen; einmal deshalb, weil dadurch die Berathungen auf eine kaum zu berech nende Weise verlängert werden, dann auch deshalb, weil hier leicht wieder Anlaß zu Discussionen gegeben werden könnte, die uns auf das dogmatische Feld überführen; endlich auch aus dem Grunde, weih das Recht, welches diese Petition für sich in.An- spruch nimmt, für die andern alle gefordert werden müßte. Ich würde wünschen, es möchte der Kammer gefallen, lieber auch diese Petition der außerordentlichen Deputation zu überweisen. v. Posern: Es ist wohl der wesentliche Unterschied, daß die andern Petitionen so zeitig eingegangcn sind, daß sie berück sichtigt werden konnten und theilweise selbst im Berichte abge druckt wurden, daß diese aber zu spät dazu kommt. Wenn sie dann nicht vorgelesen, oder von mir aus dem Gedächtnisse der nähere Inhalt gegeben wird, was jedoch leider auch nur ober flächlich geschehen könnte, weil ich sie, um sie noch heute zum 1.49. Registrandenvortrage zu bringen, sofort, nachdem ich sie von der Post erhalten, zur Registrande abgegeben habe, so würde sie ei gentlich für die erste Kammer nutzlos werden, weil wahrschein lich heute die Berathung geschlossen wird und der Herr Referent sie noch gar nicht gesehen hat, noch weniger deren Inhalt kennt, und während der heutigen Debatte qtrch wohl kaum Zeit gewin nen dürfte, ihn näher kennen zu lernen. v. Welck: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil ich von der Voraussetzung ausgegangen bin, daß die Petition an die betreffende Deputation abgegeben werden müsse, wodurch wir dann auf jeden Fall von ihrem Inhalte zu seiner Zeit werden in Kenntniß gesetzt werden. Ich glaube, dies ist die kürzeste und auch die im Interesse der Sache angemessenste Art, während das jetzige Vorlesen der Petition nur zu einem unnöthigen Zeitauf wande führen würde. Daher halte ich cs für zweckmäßiger, sie an eine Deputation abzugeben. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich bin gern bereit, der geehrten Kammer bei Fortsetzung des Referats von dem In halte der Petition Kenntniß zu geben. Bürgermeister Wehn er: Ich muß mich dem anschließen, was von den Herren v. Großmann und v. Welck ausgespro chen worden ist. Wenn wir alle Petitionen, die hier eingehen, sollen allemal vorlesen, dann, glaube ich, könnte Einer auch ver langen, daß überhaupt alle Petitionen verlesen werden. Wir haben uns aber damit begnügt, daß der Referent uns Mitthei lung über deren Inhalt macht. Ich glaube, das würde bei dieser Petition ebenfalls hinreichend sein. Bürgermeister Gottschald: Ich habe den Antrag eben falls nicht unterstützt, und ich halte es für meine Pflicht, wes halb ich es unterlassen habe, der Kammer mitzutheilen. Mir scheint, es sei dem vorzubcugen, daß noch mehrere ähnliche Petitionen eingehcn. Bei der Einreichung dergleichen scheint eine falsche Ansicht vorzuwalten, die nämlich, daß sich jetzt die Kammer mit einem Gegenstände beschäftige, der die innern kirchlichen Angelegenheiten betreffe; denn so viel ich verstanden habe, betrifft die Petition, die jetzt eben eingegangen ist und deren Vorlesung beantragt wird, blos die innern Angelegen heiten der Kirche. Ueber diese haben wir jetzt nicht zu ver handeln, sondern unsere Verhandlung dreht sich blos um die Frage, ob ein Gesetz zu erlassen sei über die äußern kirchlichen Angelegenheiten, namentlich über die Verfassung der Kirche. Ich glaube, es muß das einmal hervorgehoben werden, damit endlich das größere Publicum erkennen lernt, um welche Frage es sich jetzt handle. v. Posern: Ich werde nun — da sich ein Widerwille Mehrerer dagegen klar herausstellt — meinen Antrag zurück nehmen; es wird dennoch aber mir nun freistehen, den Inhalt dieser sehr beherzigungswerthen Petition meiner ehrenwerthen lieben Landsleute näher anzugebcn, was ich, so gut ich dies aus dem Gedächtnisse vermag, nun kurz thun will, weil ich nicht gesonnen bin, trotz dem mein Recht dazu aufzugeben, obschon 1»
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