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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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gelangt, und es würde der Erfolg derselben abzuwarten gewesen sein. Ich vermag mir in der That dieses Berschreiten einestheils nur aus der Aufregung der Zeit, die Manchen mit fortreißt, an- derntheils aus der Unkenntniß der verfassungsmäßigen Verhält nisse zu erklären, mit denen die Geistlichen bisweilen nicht recht vertraut sind. Referent Vicepräsident v. Friesen: Diebeider Stände versammlung eingereichte Petition ist eine gleichlautende Ab schrift von der an das Cultusministerium gerichteten, wie die Petenten selbst sagen. Bürgermeister Hübler: Um die dreitägige Debatte über den vorliegenden Gegenstand nicht ohne Noch auszudehnen, be schränke ich mich nach der allseitigen Beleuchtung, die derselbe bereits und zwar gestern aus dem beredten Munde zweier hoch geachteter Vertreter unserer Kirche gefunden, auf einige wenige Worte zu Motivirung meiner künftigen Abstimmung über die Vorschläge des Deputationsberichts. Vollständig thcile ich die Ansicht der geehrten Deputation, daß der Zustand unserer Kirche kein so gesunkener ist, wie ihn mehrere der eingegangenen Peti tionen in viel zu grellen Farben schildern. Namentlich muß ich, was die Residenz betrifft, der Existenz einer so bittern Er fahrung auf das entschiedenste mtgegentreten, und es gereicht mir zur innigsten Freude, ohne Anmaaßung hier laut die Über zeugung aussprechen zu können, daß die Bevölkerung der Re sidenz hinsichtlich ihres kirchlichen Sinnes dem Lande ein Mu ster vorleuchtet. Eben so einverstanden bin ich mit der Deputa tion, daß eine Veränderung der dermaligen Verfassung unserer protestantischen Kirche und eine dabei der Kirchengemeinde zu gewährende größere Betheiligung an den Angelegenheiten der Kirche höchst wünfchrnswerth ist. Ja ich halte sie nicht blos für wünschenswerth, sondern für ein tiefgefühltes, ganz unabweis bares Bedürfnis», wenn schon nicht geleugnet werden mag, daß der reine Quell ächt kirchlichen Sinnes nicht immer in den Ver änderungen der äußern Form der Kirche zu suchen und zu finden sein dürfte. Einverstanden bin ich ferner mit der Deputation, daß die Gesetzvorlage für den nächsten Landtag zu erbitten sein wird. Abgesehen von den Gründen, welche gestern der Herr Oberhofprediger V.v. Ammon für die Nothwendigkeit einer recht besonnenen Behandlung des Gegenstandes ausführlich ent wickelte, würde es auch in der Lhat bei der vorgeschrittenen Zeit unserer landständischen Verhandlungen und bei dem noch nicht einmal vollständig vorhandenen Gesetzmaterial vermessen sein, noch auf diesem Landtage von der allseitig beschäftigten Regie rung die Vorlage eines so wichtigen, die theuersten Interessen des Menschen berührenden Gesetzes gleichsam im Fluge zu for dern, und eben so vermessen, bei der Masse der uns schon vorlie genden Arbeiten,! ständischerseits sich der Hoffnung hinzuge ben, die Gesetzvorlage, wenn auch ihr Erscheinen im letzten Sta dium des Landtags denkbar wäre, noch einer gründlichen Be- rathung, wie sie die^große Wichtigkeit des Gegenstandes für sich in Anspruch nimmt, ohne eine mehrmonatlicheVerlängerung des Landtags in beiden Kammern unterwerfen und zu einer gemein samen Bereinigung führen zu können. Die dreitägigen Debatten geben dafür das sicherste Zeugniß. Einverstanden bin ich ferner mit dem von der Deputation den Ständen vindicirten Rechte, die künftige Gesetzvorlage zu berathen und Beschluß darüber zu fas sen. Einverstanden bin ich endlich, daß der Gesetzentwurf einer Zwischendeputation zur Prüfung vorzulegen, und was die zur Competenz einer politischen Versammlung, wie die Stände, nicht gehörigen S. 700 erwähnten Petitionen anlangt, in so weit sie sich mit den inner» Angelegenheiten der Kirche beschäftigen, auf sich beruhen zu lassen und beziehendlich der zweiten Kammer mitzutheilen sein werden. Nur in zwei Punkten vermag ich mich mit der Ansicht der Deputation nicht zu einigen; nicht beipflich ten kann ich ihr zuvörderst, wenn sie bei der künftigen Reform unsers protestantischen Kirchenwesens schon im voraus von jeder die Glaubenslehren berührenden Aenderung abgesehen wissen will und S. 795 des Berichts der Kammer in diesem Sinne einen Antrag an die Staatsregierung Empfiehlt. Ich verkenne meinerseits keineswegs die gewichtigen Bedenken, die sich an eine solche Aenderung knüpfen, aber dennoch, meine Herren, halte ich auch hier eine den Forderungen der Zeit ent sprechende Modifikation für ein Bedürfniß, welches si'ch nicht zurückweisen lassen wird, und fußend auf dem Beispiele anderer protestantischen Staaten, theile ich die Besorgniß der geehrten Redner nicht, die vorgestern in jeder solchen Modification einen Umsturz unserer Kirche und, wie sie sich ausdrückten, gleichzei tig einen Triumph der römisch-katholischen Kirche zu erblicken glaubten. Nun ist zwar gestern, irre ich nicht, sowohl von dem Herrn Referenten, als auch von dem Herrn Domherrn v. Günther der Fassung des Antrags unter b. S. 695 eine andere beschränk tere Deutung gegeben worden, die, so viel ich mich erinnere, da hin ging, daß die Regierung nur bei der zu erwartenden Gesetz vorlage von jeder die lutherischen Glaubenslehren angehenden Reform absehen möge. Habe ich richtig verstanden, und ist dies wirklich die Meinung der Deputation, nun dann halte ich wenig stens den Antrag für völlig überflüssig, in so fern die zu erwartende Gesetzvorlage ihrer Natur nach sich lediglich mit den äußern An gelegenheiten der Kirche zu beschäftigen haben wird und die Ein mischung einerReform der innernAngelegenheiten derselben hier gar nicht denkbar ist. Auf das Materielle dieses Gegenstandes einzugehen, enthalte ich mich übrigens, da durchaus auch nach meiner Ueberzeugung die Ständeversammlung, als solche, völlig incompetent ist, die innern Angelegenheiten der protestantischen Kirche ihrer Cognition zu unterwerfen. Gleich bedenklich will es mir erscheinen, wenn die geehrte Deputation S. 696 unter 6. jetzt schon, wo über die Modalität der künftigen Reform der pro testantischen Kirchenverfassung irgend ein deutliches Bild noch gar nicht vorliegt, mit dem bestimmten Anträge auf Bildung einer obersten rollegialischen, von dem Cultusministerium unab hängigen Kirchenbehörde hervortritt, und die Trennung der Kirche von dem Staate als Princip ausgesprochen zu sehen wünscht. Das würde, meiner Meinung nach, der zu erwarten den Gesetzgebung offenbar vorgreifen, es würde aber auch noch weiter führen zu der Nothwendigkeit, in den Bestimmungen der
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