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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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in das Volk gekommen, weil sie natürlich großen Einfluß auf dasselbe üben. Sie sind der Meinung, daß das, was damals von den geschicktesten Theologen ausgestellt worden sei, doch auch jetzt von denselben Schriftgelehrten untersucht werden könne, nachdem Wissenschaft und Bildung so viele Fortschritte gemacht; nicht minder mögen sie auch die Meinung hegen, daß die damals Feststellenden noch von den strenger« Sätzen der damaligen Hierarchie, die nur apodiktisch festsetzte, nie irgend einen Zweifel erlaubte, und nur dadurch den christlichen Sinn aufrecht erhalten zu können glaubte, dazu verführt wurden, so strenge Regeln zu verordnen, und sogleich die als Ketzer an zusprechen , welche im Geringsten davon abweichen. Ist dem so, so muß doch — was auch die Staatsregierung, die Depu tation und gewiß alle evangelischen Christen wünschen — etwas geschehen, die Gemüther zu beruhigen, um das einheitliche Be stehen der protestantischen Kirche nicht zu gefährden, wenn es auch nicht durch die Stande geschehen kann, was ich gern zu gebe. Ich bin aber überzeugt, wenn nur in Aussicht gestellt wird, daß in der Art, vielleicht durch eine Synode, oder wie man dieBersammlung sonst nennen will, die zum größten Kheil aus Theologen bestehen wird, in Untersuchung gezogen werde, ob eine Erleichterung in diesen Bestimmungen, ob eine Erleich terung im Glaubenseide stattsinden könne oder nicht, so wird das am meisten zur Beruhigung der Gemüther beitragen. Selbst wenn diese Synode endlich sich dahin vereinigte, aus zusprechen: es läßt sich nicht abweichen! schon das würde einen großen Theil der Geistlichen überzeugen, daß sie, ohne ihr Ge wissen zu verletzen, den Eid leisten und dennoch eine gewisse Auslegung in ihrem Innern sich erlauben dürfen. Jetzt glau ben aber viele, es sei dies unmöglich, und wer mag über das Gewissen Anderer urtheilen? Sehr leicht ist es gesagt, sie kön nen ihr Amt ihrer Ueberzeugung opfern. Das ist wahr, das können sie; aber ich frage diejenigen, welche die christliche Liebe und Duldsamkeit so hoch, welche sie an die Spitze stellen, ich frage Sie: ist das wirklich in der Lhat und Wahrheit christliche Liebe und Duldung, wenn man Familienvätern zumuthet, sie sollen ihre ganze Existenz opfern, weil wir den Glauben etwas strenger nehmen, als sie? Ich fürchte, daß, wenn nicht Mittel gefunden werden, um bei diesen Glaubenssätzen eine gewisse Erweiterung stattsinden zu lassen, dadurch der Theil der Strenggläubigen, die doch die Kirche ausmachen wollen, so zusammenschmelzen wird, daß er aus dem Bedrücker der Bedrückte werden wird, und daß dadurch auch eine nachtheilige Wirkung in politischer Hinsicht für den Staat hervorgeht. Ich betrachte es blos von der poli tischen Seite,und fürchte mich vor dem hin und her ausgespro chenen starren Festhalten an dem Buchstaben. Das war der Grund, warum ich mir erlaubte, ein paar Worte darüber zu sagen, und deshalb kann ich den so oft angegriffenen Satz Seite 795 am Ende unter b.: „und dabei namentlich re." nicht gutheißen. Es ist nicht erst heute, und nachdem dieDis- cussivn sich darüber verbreitet hat, daß ich mich darüber erkläre. Ich darf mich auf das Zeugniß des Herrn Referenten berufen, daß mir gleich bei dem Erscheinen des Deputationsgutachtens dieser Satz anstößig gewesen ist. Denn wenn ich auch die Auslegung, die Herr Domherr 0. Günther, so wie der Herr Referent dem Satze gegeben haben, annehme, daß sie nämlich sagen, es solle nur bei der nächsten Vorlage, die eben nur die äußere Kirche betreffen kann, nichts vorgenommen werden, wodurch die Glaubenslehren in Frage gestellt werden, so ist es doch immer, wenn nicht jeder Mensch diese Auslegung annimmt, ein Zurückweisen aller und jeder Reform, welche die innere Kirche betreffen könnte. Nothwendig ist also dieser Satz nicht, und daher «erde ich auch gegen diesen Satz, den der Herr Präsident ohnedies schon von den übrigen hat tren nen wollen, stimmen. v. Metz sch: Nachdem bereits von so vielen Rednern vor mir die uns vorliegende hochwichtige Frage auf das gründ lichste beleuchtet worden ist, müßte ich nur in Wiederholungen fallen, wollte ich das, was ich mir vorgenommen, über den Gegenstand ausführlich zu sagen, jetzt noch aussprechen. Ich beschränke mich daher auf die Erklärung, daß ich den von un serer geehrten Deputation im Berichte entwickeltenGrundsatzen und den von ihr gestellten Anträgen völlig beistimme. Wir haben zu erwarten, welche Gesetzvorlage in dieser Be ziehung die hohe Staatsregierung an die Ständeversammlung gelangen lassen wird. Möge sie bestehende wohlerworbene Rechte möglichst berücksichtigen, möge sie aber auch den Wün schen entgegenkommen, welche in Betreff der äußern Reform unserer Kirchenverfassung in allen Ehcilen des Landes so viel fältig laut geworden sind. Daß übrigens eine Gesetzvorlage für diesen Landtag nicht mehr erfolgen kann, das unterliegt, wie schon erwähnt worden ist, keinem Zweifel. Der Gegen stand ist zu wichtig, er bedarf noch einer länger» gründlichen Vorbereitung, und ich bin überzeugt, daß man sich im Lande schon mit der gegebenen Aussicht völlig beruhigen wird, wenn der zu erwartende Gesetzentwurf einer Zwischendeputation zur vorbereitenden Berathung für den.nächsten Landtag übergeben wird. Was die Stimmen betrifft, die eine Aenderung der innern geistigen Form unserer Kirchenverfassung wün schen, so gehören selbige nicht hierher, sie können mich aber auch nicht wankend machen in dem Grundsätze: unerschütter lich festzuhalten an dem Positiven, an dem Schrift Worte, an den Glaubenssätzen, wie sie in den symbolischen Bü chern und namentlich, in der Augsburgischen Confessio» enthal ten sind. Ich erkenne nur eine solche Fortbildung an, welche auf diese Grundpfeiler unsers Glaubens bastrt ist. Secretair v. Biedermann: Die wiederholt an die Kam mer ergangenen Mahnungen, sich nicht mit innern Angelegen heiten der Kirche, mit den Glaubenslehren zu befassen, müssen mich veranlassen, mich auf das bestimmteste gegen den Anschein zu verwahren, als hätte ich die gleiche Absicht gehegt. Ich habe von der Nothwendigkeit, daß der Amtseid der Geistlichen abge- ändcrt werde, nur in der Beziehung gesprochen, um den Antrag zu motiviren, daß man keinen Antrag an die Staatsregierung
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