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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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kenn ich für meine Person, und ich erlaube mir das zur Moti- virung meiner Abstimmung zu bemerken, ein Heil in der Art und Weise, wie die Organisirung dieser Kirchenbehörde, oder wenigstens der obersten, hier besprochen worden ist, nicht er blicken. Ueberhaupt werden dergleichen Kirchenbehörden nicht allgemein gewünscht; es ist auch keine Veranlassung dazu vorhanden, mit der Art und Weise unzufrieden zu sein, wie die kirchlichen Angelegenheiten von den Mittelbehörden bis jetzt besorgt worden sind. Durch die Errichtung neuer Behörden würde die genugsam große Zahl derselben nur noch vermehrt und der Kostenaufwand für den Staat bedeutend erhöht. Es würde aufgehoben werden, wenn die jetzige Einrichtung nicht mehr fortbestehen soll, was erst vor 10 Jahren eingerichtet worden ist, und wenn man sagt, daß die Mittelbchörden das Kirchliche weniger im Auge gehabt haben möchten, als die äußere Verwaltung und Ordnung in kirchlichen Angelegen heiten, so würde man, wenn rein kirchliche Behörden errichtet würden, eben so von diesen sagen können, daß sie die letztem Gegenstände, nämlich die gute Verwaltung und außereOrdnung, als untergeordnet betrachten, und sie es eben darin an ihrer Wirksamkeit fehlen ließen. Eher hätte ich geglaubt, daß eine veränderte Organisation der jetzigen Behörden eben so gut zum Ziele führen könnte und werde, wenn z. B. der Wirkungskreis des Landesconsistoriums und der Kreisdirectionen in Bezug auf die kirchlichen Angelegenheiten erweitert und das Personal vermehrt werde, wenn namentlich bei den Kreisdirectionen mehr geistliche Räthe zugezogen werden, die eine specielle Aufsicht auf die Geistlichen und deren Lehre und Leben führen könnten. Auf diese Weise würde eher einer Ursache vorgebeugt werden, die an dem Verfalle der Kirche Theil hat, wenn ein solcher wirklich anzunehmen ist, daLehre und Wandel dieses oder jenes Geistlichen allerdings dazu beigetragen haben mag, in dieser und jener Gemeinde den Sinn für kirchliches Leben zu unter graben und zu benachtheiligen. Ich kann auch nicht zugeben, daß die Trennung der Kirche vom Staate im Principe anders, als in der Idee existiren könne, und daß in der Wirklichkeit eine solche Trennung herbeizuführen möglich sei. Die Behörden, welche beantragt werden, würden, in so fern als auch Laien in dieselbe ausgenommen werden sollen, nicht einmal rein geist liche Behörden sein. Jedoch darüber schweige ich, weil der hohen Staatsregierung in diesem Punkte nicht vorgegriffen werden soll und kann. Daß ich für eine Abänderung des Religionseides bin, wird schon aus dem, was ich geäußert habe, abzunehmen sein. Einen Anstoß finde ich in dem Berichte der Deputation in so fern, als es darin heißt, daß die Ständeversammlung zu Anträgen, die in vielen Petitionen enthalten seien, und welche auf Abänderung der innern kirchlichen Verfassung sich bezögen, nicht kompetent sei. Daß die Ständeversammlung in rein kirchlichen Angelegenheiten keine Concurrenz bei Berathung und Abfassung der kirchlichen Gesetze und Verordnungen habe, versteht sich von selbst und ist in der Verfassung hinlänglich begründet; aber daß bloße Petitionen, Anträge der Ständeversammlung an die Staatsregierung in dieser Hinsicht gänzlich unzulässig sein sol len, davon kann ich mich nicht überzeugen; denn auch Privatper sonen wird das Recht, Petitionen und Gesuche in dieser Bezie hung an die Staatsregierung gelangen zu lassen, nicht abgeschnit ten werden können, und wenn Privatpersonen, einzelne oder Complcxe von solchen, in dergleichen Dingen sich an die Staats regierung wenden können, so sollte ich glauben, müßte auch der Ständeversammlung dies zustehen; außerdem würde das ganze Petitionsrecht der Ständeversammlung im Nachtheile sein, und ihr weniger zustehen, als jedem einzelnen Staatsbürgerzukommt. In Ansehung der Punkte, welche in dem Deputationsberichte enthalten sind und worauf die Abstimmung auch zu richten sein wird, glaube ich, daß noch eine specielle Berathung beschlossen werden wird, und für diesen Fall wird es mir erlaubt sein, bei dem einen oder andern Punkte das Wort zu erbitten. Für jetzt habe ich auf das, was ich gesagt und sagen zu müssen glaubte, mich beschränkt und Wiederholungen zu vermeiden gesucht. v. Großmann: Ich bitte um das Wort zur Wider legung. v. Schönberg-Bibran: Ich bitte auch um das Wort zur Widerlegung. Präsident v. Carlo witz: Der Herr Superintendent v. Großmann hat zuerst um das Wort gebeten, und wird cs also zunächst haben. v. Großmann: Die so eben vernommenen Aeußerungen über die Bedenklichkeit der Ausführung der von der Deputation gemachten Anträge hinsichtlich der Gründung neuer kirchlicher Behörden, also Consistorien, scheinen mir doch auf einer falschen und übertriebenen Vorstellung von den Schwierigkeiten zu beru hen, mit denen die Ausführung des Gedankens verbunden sein soll. Mich dünkt, die Sache ist leichter, als es scheint. Will man nicht vier Consistorien einführen, sondern auf die früher be standenen zwei zurückgehen, so glaube ich, kann man die bei der Schuldeputation befindlichen Räthe sogleich in das Consistorium versetzen, die vorhandenen Dircctoren der Kreisdirectionen zu Präsidenten der Consistorien machen und sogar die Sitzungen in demselben Local halten, und braucht blos eine Vermehrung der Mitglieder, damit diese Behörden als kirchliche hervortreten. Die erleichterte Communication durch Eisenbahnen zwischen Dresden, Bautzen, Löbau und Zittau einerseits, und zwischen Leipzig, Zwickau und dem Voigtlande auf der andern Seite stellen mir eine solche Maaßregcl als sehr ausführbar dar. Indes sen ich will nicht vorgreifen, sondern nur sür den Augenblick eine Ansicht berichtigen, die mir auf unrichtigen Voraussetzungen zu beruhen scheint. v. Schönberg-Bibran: Herr Bürgermeister Bern hard! hat einige von meinen gestern ausgesprochenen Worten einer kurzen Critik unterworfen. Wenn ich nicht irre, äußerte ich, daß die positiv Gläubigen der lutherischen Kirche manchen Verdächtigungen unterliegen. Ich freue mich sehr, wenn Herr Bürgermeister Bernhard! diese Ansicht nicht begründet finden wollte, ich freue mich dann über seinen gemächlichen Zustand, der sich dadurch ausspricht. In den vielen Controversschriften und Tagesblättern wird in dieser Beziehung nur zu deutlich ausge-
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