Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
als er gegenwärtig ist, und es scheint mir doch auch nicht zwei felhaft, daß es in der Pflicht der Staatsregierung und der Stände liege, dafür zu sorgen, daß gegen diejenigen Geist lichen und Schullehrer ernstest eingeschritten werde, welche — wie auch im Laufe der Verhandlungen mehrfach erwähnt wor den — ihrem Amtseide entgegen, sich dieses eigenmächtig ent bunden haben. Das zu beantragen, scheint mir unerläßlich. Deshalb finde ich mich bewogen, einen besonder» Antrag zu stellen, der, wenn er auch durchaus nicht unterstützt werden sollte, sich mir doch unabwendbar aufvringt, den Antrag näm lich: Es möge die Deputation veranlaßt werden, in einem Nachberichte sich gutachtlich darüber aus zusprechen, a) ob und welche etwaigen Anträge in Bezug auf die am 17. Juli 1845 erlassene Verord nung andiehoheStaatSregierungzu stellen seien, und b) ob und in welcher Maaße bis zum Erschei nen eines die Reform der protestantischen Kirche betreffenden Gesetzes die in mehrer» Petitionen verlangte und resp. abgelehnte Aenderung des Religionseides der Geistlichen und Schullehrer bei der hohen Staatsregierung zu bevorworten sei." Präsident v. Carlowitz: Es wird nicht nothwendig sein, daß ich den Antrag nochmals vorlese, er ist im Augenblicke erst zur Kenntniß der geehrten Kammer gebracht worden. Die Kammer hat also den Antrag des Herrn Bürgermeisters ver nommen, und ich frage: ob sie ihn unterstützen will? — Wird nicht ausreichend unterstützt. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Redner hat darauf hingewiesen, es hätte die Deputation auch auf die Ur sachen und Gründe der Spaltung und Wirren in der protestan- tischenKirche eingehen sollen. Sie würde dann gefunden haben, daß sie imErlasse der evangelischen Minister vom vorigen Som- merihren Grund hätten. In der That, wie durch diesen Erlaß die vorhandenen Spaltungen in der protestantischen Kirche sollen veranlaßt worden sein, sehe ich nicht ab. Vielmehr war dieser Erlaß die nothwendige Folge jener sich zeigenden Spaltungen. Daß er mißverstanden, falsch ausgelegt worden, daß er eben deshalb Bewegungen veranlaßt, daß er aufgeregt hat, das ha ben die Minister in der ersten Sitzung nach Eröffnung der Kammer zugestanden. Die Minister haben die Gründe, warum sie ihn erlassen mußten, offen dargelegt. Die Minister scheuen «8 nicht, wenn dieser Erlaß zum Gegenstände einer besondern Erörterung gemacht und an eine Deputation gewiesen wird. Der Antrag ist nicht unterstützt, wir würden ihm aber ganz ruhig entgegengesehen, er würde vielleicht sogar zumGuten ge- führthaben. Wenn der Abgeordnete ferner dem Deputationsgut achten ernhielt, daß darin auf die verschiedenen, an die Depu tation eingegangenen Petitionen nicht näher eingegangen wor den sei, und wenn er dabei namentlich diejenigen wegen der Verpflichtung der Geistlichen anzog, so ist es zwar Sache der Deputation, sich hierüber zu verantworten, ich muß aber nur bemerken, daß die Deputation sehr richtig die Stellung der I. 49. Kammer erkannt hat, da die Petitionen eben Gegenstände ent hielten, die gar nicht vor die Kammer gehörten. Und ich kann nur wiederholen, was vorhin schon von dem Cuttusmr'nister er wähnt worden ist. Es ist nur zu bedauern, daß die Geistlichen ihre Stellung zur Kirche, der sie dienen, ihre Stellung zum Kirchenregimente undzurVerfassungsurkundefo wenig erkannt, die Befugnisse der Stände so unrichtig beurtheilt haben, daß sie sich verleiten lassen, in Angelegenheiten mit öffentlichen Petitio nen an die Stände zu gehen, in denen diese nichts thun können, und sie nur ohne allen Nutzen Aufregung hervorgerufen haben. Es erwähnte der geehrte Redner ferner, die Deputation bewege sich im Zirkel herum, die Petitionen wären an die Regierung gekommen, die Regierung hätte sie an die Kammern abgegeben, und die Kammern wollten sie nun zurückweisen. Darauf must ich einhalten, von solchen Petitionen hat die Regierung den Ständen durchaus keine Kenntniß gegeben, sondern nur von den Petitionen, die auf eine bessere Vertretung der Kirchenge meinden hingingen und eben deshalb ein Gesetz nothwendig machen würden. Referent Vicepräsident v. Friesen: Auf die große Be- redtsamkeit, mit welcher der Herr Redner seinen Antrag moti- virte, erfolgte eine tiefe Stille m der ganzen Kammer, und diese hat am besten geantwortet auf seinen Antrag. Allein obgleich dieser Antrag nicht unterstützt worden ist, so hat seine Rede doch noch einen andern Theil, den ich beantworten muß. Wollte ich die unzähligen Vorwürfe, die er der Deputation gemacht hat, einzeln beantworten, so würde ich heute nicht damit fertig werden. Darum nur zwei Worte zur Entgegnung. Der Redner hat ganz vergessen, daß die Frage einer Reform nicht von derDeputation angeregt, sondern von der Staatsregierung der Ständeversammlung zur Beantwortung übergeben worden ist. Wir mußten auf diese Frage ekngehen, mußten sie be antworten; das ist schon von der Kammer selbst und von der Staatsregierung anerkannt worden. Wäre die Staatsregie rung bei dieser Vorlage noch einen Schritt weiter gegangen und hätte uns gleich einen vollständigen Gesetzentwurf vorge legt, da hätten wir freilich ein leichteres Spiel gehabt, als es bei dem Allerhöchsten Decrete der Fall sein konnte, welches uns wenig oder gar keinen Anhalt zu einem Gutachten gewährte. Wenn ferner uns der Vorwurf, als ob wir vorwitzigerweise die Initiative ergriffen hätten, mit einigem Scheine der Wahr scheinlichkeit gemacht worden zu sein scheint, so ist dem bei näherer Erwägung auch nicht so; denn wenn wir die uns ge gebene Frage einmal beantworten mußten, so mußten wir auch auf die ersten und obersten Grundsätze eingshen, auf welchen die Verfassung einer jeden Kirchengesellschaft beruht, und wir haben uns unter den gegebenen Umständen pflichtmäßig be müht, unsere Aufgabe zu lösen, die wahrhaftig keine leichte war. Bürgermeister Starre: Zuvörderst habe ich mich gegen die Behauptung zu verwahren, als ob ich der Deputation durch Aufstellung der Besorgnisse, die sich mir gegen die vorgeschlagene Reform ausgedrungen, Vorwürfe habe machen wollen. Ich 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder