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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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beschluß hier eine Minorität nicht binden könne, nämlich, daß die Majorität der Minorität kein individuelles Glaubensbekennt- niß aufdringen könne. Jndeß ist ein großer Unterschied darin, einer GesammtheiteinGlaubensbekenntniß aufzudringen, und über die Richtigkeit gewisser Symbole, nach denen gelehrt werden soll, zu entscheiden. Erlauben Sie mir auch darin einen kurzen Rückblick auf die Geschichte. Schon die Entstehung der symbolischen Bü cher beweist, daß sie nicht als ein gegebenes Ganzes und aus einem Gusse entstanden sind; denn zwischen dem Erscheinen der Concor dienformel und derAugsburgischen Confessio» liegt ein Zeitraum von 47 Jahren zwischen inne. Denn die Augsburgische, von Melanchthon verfaßte Confession erschien am 25. Juni 1530, die Concordienformel aber, die gewissermaaßen den Schluß stein bildet, erst unter dem Kurfürsten August 1580, also 50 Jahre später. Warum sollen also diese Bekenntnißschriften, die sich schon damals ergänzten und erläuterten, nicht auch jetzt den Erläuterungen menschlicher Urtherle unterworfen sein? Aber es muß dies nur von der Kirche selbst geschehen, von einer Ver sammlung, die aus der Kirchengesellschast selbst hervorgegangen ist. Das sind übrigens nur Wünsche, die ich ausspreche, um ge- wisscrmaaßen meiner individuellen Ueberzeugung Genüge zu lei sten. Auch ich bin fest überzeugt, daß der Zustand, der von man cher Seite her geschildert worden, nicht so schrcckenerregcnd ist, als er im erste» Augenblick erscheint, und den deutschen so wohlge sinnten Regierungen wird es gewiß gelingen, durch Zuwartenund weise und zeitgemäße Concessionen den kirchlichen Frieden wieder herzuftellen, um so mehr, wenn sie inihrenBestrebungen von einem wahren christlichen Sinne, von dem Sinne der Duldung und Liebe ihrer Unterthanen unterstützt werden, wenn sie durch einen ächt apostolischen Sinn, wie derHerr Referent schon erwähnt hat, in diesem Bestreben unterstützt werden. v. Gross: Nach einer bereits stattgefundenen so ausführ lichen Besprechung über die unsererBerathung vorliegende Frage will ich mir nur wenige Worte erlauben, um meine Abstimmung zu motiviren. Es ist ein erfreuliches Zeichen für den noch nicht erstorbenen religiösen Sinn unserer Zeit, daß der vorliegende Gegenstand ein so reges Interesse hervorgerufen und eine unge wöhnlich lebhafte Berathung in unserer Kammer veranlaßt hat. Allein ich muß doch bekennen, daß die Discussion über mehrere Fragen sich verbreitet hat, zu welchen in dem ergangenen Decrete keine Veranlassung gegeben war, und welche überhaupt nicht Gegenstand ständischer Verhandlung sein können. Ich muß in dieserBeziehung den von mehrern Sprechern vor mir geäußerten Ansichten, und insbesondere denen desHerrnBürgermeistersWeh- ner ganz beitretm. Das vorliegende Decret spricht sich einfach dahin aus, daß auch Seiten der Staatsregierung das Bedürfniß einer Reform der bestehenden evangelisch-lutherischen Kirchen verfassung anerkannt werde, sie sichert eine Gesetzvorlage für die künftige Ständeversammlung zu und fordert die gegenwärtige auf, eine Deputation zu wählen, um diese künftige Gesetzvorlage in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage zu prüfen und zu begutachten. Daß in dieser Gesetzvorlage nicht konfessionelle Fragen und dogmatischsLehrsätze enthalten seinwerden, halte ich für unzweifelhaft, weil eine Ständeversammlung als eine rein politische Körperschaft nicht geeignet sein würde, solcheFragen in den Kreis ihrer Berathung zu ziehen und eine Entscheidung darüber zu fällen. Andererseits ist im Dccrete nur von der Kir chenverfassung, mithin nur von der äußern Gestaltung der Kirche im Verhältnisse zum Staate dieRede, und in der Beilage zu dem Dccrete ausdrücklich erklärt, daß die Mitwirkung der Stände versammlungwegenderdabei einschlagenden, dem äußern Rechts gebiete angehörenden Fragen verfassungsmäßig geboten erscheine. In dieserHinsicht werde ich demAntragederDeputation unters: S.695unbedingt beistimmen, obwohl ich dieUederzeugung habe, daß die Kirchlichkeit weder auf dem Lande, noch in den Städten so tiefgesunken ist, wie mehrere an die Ständcversammlung gelangte Petitionen behaupten wollen. Eben soistesmirnichtganz zweifel los, ob dadurch, daß eine äußere Kirchenverfassung hergestellt wird, durch welche den Gemeinden eine größere Theilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten eingeräumt werden soll, der Sinn für Kirchlichkeit sehr erweckt werden möchte, in so fern er nicht schon vorhanden ist. Auch finde ich die Erklärung der Depu tation ganz angemessen, daß sie sich eines Gutachtens darüber enthalten hat, ob künftig Presbyterien und Synoden einge führt werden sollen, weil durch Entscheidung hierüber einer künftigen Gesetzvorlage vorgegriffen werden würde. Allein die Anträge unter b. und 6. erscheinen mir in so fern bedenklich, als die unter l>. im ersten Satze ausgesprocheneVoraussetzung, „daß durch eine solche Reform das einheitliche Bestehen der evan gelisch-lutherischen Kirche nicht gefährdet werde", in der von der hohen Staatsregierung dem Dccrete gegebenen Beilage selbst enthalten ist, und deren Erwähnung mithin mindestens über flüssig erscheint. Der zweite Satz bezieht sich nur auf die Aufrechthaltung der Glaubenslehren, einen Gegenstand, der in den zu erwartenden Gesetzentwurf weder gehören, noch auch darin erwähnt werden dürfte, weshalb ich diesem Satze eben so wenig beitreten werde, als dem Satze unter <l.: „daß sie es aber vor Allem als nöthig und als die erforderliche Maaßregel ansehe, daß eine Trennung der evangelisch-lutherischen Kirche als Grundsatz anerkannt, und dem zufolge für sie eine oberste collegialische Behörde gebildet werde," weil auch darin der künftigen Gesetzvorlage, welche nothwendig auch diesen Ge genstand berühren wird, vorgegriffen zu werden scheint. Bürgermeister Gottschald: Ich gebe dem hohen Prä sidium anheim, ob es bei der vorgerückten Zeit noch möglich sein werde, heute zu Ende zu kommen, wenn ich das erbetene Wort noch erhalte. Denn ich erkläre im voraus, daß ich be absichtige, einen Antrag einzubringen. Es könnte sein, daß, wenn er den Beifall der Kammer fände, über diesen Antrag sich noch eine längere Debatte entspanne; ich stelle es daher dem Ermessen des Herrn Präsidenten anheim, ob ich mich nicht erst morgen noch äußern könnte. Präsident v. Carlowrtz: Herr Bürgermeister Gottschald ist der letzte unter den angemeldeten Sprechern. Es wäre demnach Aussicht vorhanden, heute die allgemeine Debatte schließen zu können; wollten wir das aber nicht thurs, so be-
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