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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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stände zu machen. Andemtheils erfordert die vorgeschlagene Abänderung keine umfängliche Erörterung von Seiten der ge ehrten Deputation, und wenn sie von der Ständeversammlung und der Regierung genehmigt werden sollte, werden dadurch weder mühevolle legislatorische Arbeiten bedingt, noch wird eine Abänderung im Systeme des Criminalgesetzbuchs selbst herbeigeführt, sondern sie ist ganz einfach durch bloße Wieder aufhebung einer erst im Jahre 1840 in das Criminalgesetzbuch gebrachten Bestimmung zu bewirken. Ich erlaube mir, die Petition der geehrten Kammer zur Berücksichtigung zu em pfehlen. Präsident v. Carlo witz: Es ist dies eine rein ständische Petition und ist in dieser Beziehung also die dritte Deputation kompetent. Ich frage: ob dre Kammer sie der dritten De putation zuweisen will? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 310.) Die Gemeindevorstände und Localgerichte zu Erbisdorf und 9 andern Ortschaften erklären den Anschluß an die Petition der Gemeindebehörden der Stadt Freiberg in Betreff einer erzgebirgischen Eisenbahn zwischen Dresden, Freiberg, Chemnitz und Zwickau. Präsident v. Carlo witz: Zehn erzgebirgische Dorfge meinden schließen sich der bekannten Freiberger Petition an. Alle diese Eingaben, deren wir schon viele auf der Registrande gehabt haben, haben wir zuerst der zweiten Kammer zugewie sen. Ich frage: ob die Kammer diese Eingabe der zweiten Kammer zuweisen wolle? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 311.) Der Ordinarius Domherr 0. Günther über reicht im Auftrage des Verfassers zur Verkeilung und Aufnahme in die Bibliothek 44 Exemplare der Schrift: „Beleuchtung der für das Königreich Sachsen beantragten Reform der, Medici- nalverfassung" vom Hofrath Professor v. Jörg. Domherr v. Günther: Ich bitte um das Wort. Der würdige und hochverdiente Veteran der Wissenschaft und Kunst der Geburtshülfe, Herr Hofrath und Professor Jörg in Leipzig, hat mich beauftragt, diese Schrift dem verehrten Directorium zur Vertheilung an die hohe Kammer zu überreichen. Sie ent hält eine Beleuchtung der durch das Allerhöchste Decret vom 29. November 1845, die chirurgisch-medicinische Akademie betref fend, an die Stande gebrachten Beilage. Ich beziehe mich auf das, was ich neulich bei Ueberreichung der Schrift des Herrn Geheimen Medicinalraths v. Clarus gesagt habe, und bitte Sie, wenn das gedachte Höchste Decret vom 29. November 1845 zur Berathung kommen wird, auf den Inhalt dieser Schrift geneig tes! Rücksicht nehmen zu wollen. Präsident v. Carlowitz: Die Vertheilung ist erfolgt und ein Exemplar zur Bibliothek genommen worden. Damit ist den Wünschen des Herrn Einsenders bereits entsprochen. 6. (Nr. 312.) Petition Karl Traugott Heinze's und 185 Gen. zu Niedercunnewalde, die Beibehaltung der bisherigen Form der Vereidung und Verpflichtung der Geistlichen und Schullehrer betr. Präsident v. Carlowitz: Ist ebenfalls eine Petition, die zum Geschäftskreise unserer betreffenden außerordentlichen De putation gehört. Ich frage die Kammer: ob sie auch diese Pe tition der außerordentlichen Deputation zuweisen und also zunächst an den Herrn Referenten übergeben wolle? — v. P ölen z: Diese Petition kommt allerdings etwas spät. Sie ist mir, als ich in die Kammer gehen wollte, von dem Pastor in Cunnewalde zugesendet worden. Nicht allein, daß er ein sehr guter Prediger und treuer Seelsorger seit 25 Jahren in der Parochie ist, der ich angehöre, so wird er auch in derganzen Lausitz als ein sehr achtbarer Mann anerkannt. Unterstützen freilich kann ich das Petitum nicht, da ich mich gestern in anderm Sinne aussprach, habe es aber doch für meine Pflicht gehalten, dasselbe der geehrten Kammer zu übergeben, und der Herr Präsident wird also die Petition an die betreffende Deputation durch Kammer beschluß zu überweisen die Güte haben. Präsident v. Carlowitz: Ich wiederhole also diefFrage: ob man die Petition der außerordentlichen Deputation über die kirchlichen Fragen zuweisen wolle? — Wird einstimmig beschlossen. Präsident v. Carlowitz: Damit ist.'der Vortrag aus der Registrande beendigt. — Es hat für morgen, den 30. Januar, Herr v. Heynitz um Urlaub gebeten in Familienangelegenheiten. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Urlaub crthcilen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Wir werden nun aufdenGegen- stand übergehen, der sich aufunsererL agesordnung befindet, den fortgesetzten Vortrag desBerichts der außerordentlichenDepu- tatiott in der evangelisch-lutherischen Reformfrage. Ich habe gestern die allgemeine Berathung bis auf das Schlußwort des Referenten geschlossen und gebe dem Herrn Referenten nunmehr anheim, ob er sich des Schlußwortes bedienen will. Referent Vicepräsident v. Fri esen: Es ist gestern die all gemeine Berathung geschlossen und mir das Schlußwort zuer kannt worden. Ich hätte mich nun also über den ganzen Depu tationsbericht zu äußern, in so fern er Widersprüche gefunden, und das etwa Fehlende zu ergänzen, um die Kammer in den Stand zu setzen, zur Abstimmung zu schreiten. Da jedoch ge stern auch beschlossen worden ist, über die einzelnen Punkte noch die Berathung vorzubehalten und eintretcn zu lassen, so ist in mir der Wunsch entstanden, daß ich erst über jeden einzelnen Punkt das Schlußwort ergreifen könne, und zwar erstlich dann, wenn dieAbstimmung darauf wirklich erfolgt, so daß also mein Schluß wort der Abstimmung unmittelbar vorhergeht. Sonst würde ich in die Lage kommen, Mehreres zu sagen, was doch nurwieder eine Widerlegung fände und einer Erläuterung bedürfte. Ich
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