Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Secretair Bürgermeister Ritt erst ädt: Ich bin derselben Ansicht, und zwar um deswillen, weil, wenn der Nachsatz ausge nommen werden sollte, mir es scheinen würde, als würde dadurch auch nur als möglich gedacht, daß bei der Reform der Verfassung von Veränderung der Glaubenslehren irgend die Rede sein könnte, und daß Regierung und Stände sich für ermächtigt hal ten könnten, irgend eine Aenderung in den Glaubenslehren vor- zunehmen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bemerke, daß die Regierung allerdings eine solche Möglichkeit nicht anerkennt und die Deputation eben so wenig. Aber die Regierung würde die sen Satz nicht ausgenommen haben, wenn nicht die Petenten auf diese Möglichkeit hingewiesen und einen darauf bezüglichen Wunsch ausgesprochen hätten, der wenigstens nach dem Wort laute so gedeutet werden konnte und mußte. Also blos als Ant wort auf diese Stelle der Deputation bezog sich die Erklärung der Regierung und der Antrag der Deputation. Es liegt also darin blos eine Verstärkung der Ansicht der Regierung, abernichts Neues. Graf Hohenthal-Püchau: Ganz aus denselben Grün den, die von den Herren Bürgermeistern Hübler und Ritterstädt gegen den Nachsatz angeführt worden sind, stimme auch ich dage gen. Was der Herr Minister in Bezug auf die Petenten gesagt hat, hat Manches für sich. Aber wenn diese die Diskussionen von gestern und heute, so wie namentlich die Erklärung des Herrn Ministers v. Könneritz, die derselbe in Folge der gestrigen Rede des Herrn v. Criegern abgab, desgleichen auch das, was der Herr Cuttminister bemerkt hat, lesen werden, so kann den Petenten nicht der leisesteZweifel beigehen, daß weder die Regierung, noch die Stände daran gedacht haben, irgend etwas an den Glaubens lehren unserer Kirche abändern zu wollen. v. Posern: Hat unsere Deputation diesenZusatz darum gewählt, weil sie voraussetzt, daß bei der künftigen Gesetzvorlage nicht dagegen gehandelt werden wird, so will ich allenfalls zuge stehen, es ist in dieser Hinsicht, der hohen Staatsregierung näm lich gegenüber, einSuperfluum, etwas Ueberflüssiges. Aber das kann man auchüwiedcr nicht annehmen, wenn man die Petitionen liest, die dem Berichte angehängt sind, wenn man auf den eigent lichen Inhalt einiger derjenigen Petitionen näher eingeht, welche an die hohe Staatsregierung gelangt und uns übergeben worden sind, worin von Aufhebung allen symbolischen Zwanges und von Entscheidung der einzelnen Kirchengemeinden über das Dogma selbst allerdings die Rede ist. Und wenn nun jetzt ein so großer Werth darauf gelegt wird, daßdieserNachsatz fallenmöchte, etwa nur, weil er einSuperfluum ist? oder nicht vielmehr — wenn auch nicht deutlich ausgesprochen—weil man mit dem Materiel len nicht einverstanden ist ? — denn man mache mir nicht glauben, daß man eines bloßen Superfluums wegen so viel Aufhebens machen würde — dann möchte ich eben deshalb darauf bestehen und anrathen, daß er bleibe. Ich werde daher für beide Theile «ab t>. stimmen. v. Criegern: Ich bin gänzlich damit einverstanden, daß der zweite Satz sub b. stehen bleibe. Um das Wort habe ich beson ders deshalb gebeten, weil es möglich ist, daß meine gestrige Aeu- ßerung anders aufgefaßt worden wäre, als ich sie gemeint, obwohl ich so eben mit großer Beruhigung vernommen habe, daß Se. Excellenz der Herr Minister des Cultus die von mir angedeutete Distinction in gewisser Beziehung ebenfalls für begründet ansah. Meine Ansicht geht dahin, daß im eigentlichen Dogma der evan gelisch-lutherischen Kirche in keinerWeise etwas geändert werden dürfe, und daß die Kirche selbst dies nicht könne, weil dieselbe, wenn sie es thäte, aufhörte, die evangelisch -lutherische Kirche zu sein, und eine neue Confession bilden würde. Daneben schien mir etwas ganz Anderes zu stehen, nämlich dieFrage, ob es mög lich wäre, noch concinner und kürzer das eigentliche Dogma der evangelisch-lutherischen Kirche aufzustellen, als es jetzt in den sym bolischen Büchern enthalten ist. Ich habe für angemessen er achtet, meine Ansicht in wenig Worten zu recapituliren, um mög lichem Mißverständnisse vorzubcugen. Uebrigens glaube ich, daß nach dem ganzen Zusammenhänge die fraglichen Worte nicht überflüssig sind, weil der Ausdruck: „Kirchenverfassung" eine dop pelte Bedeutung haben könnte und erst durch den letzten Satz 8ub K. völliges Verständniß darüber herbeigeführt wird, in wel chem Sinne derselbe hier zu verstehen sei. v. Polenz: Darüber ist kein Zweifel, daß das nächst zu erwartende Gesetz auf die Abänderung der Glaubenslehren nicht gerichtet sein kann, noch wird. Das hat die Staatsregierung und hat die Deputation gesagt. Aber, wie der Herr Staatsminister selbst anerkennt, daß es doch möglich ist, daß, wenn eine Versamm lung aus der Mitte der Religionsverwandten zusammenkäme, und sie gewisse Glaubenslehren anders erklärten, sie von deren Strenge abgingen und dieses oder jenes vielleicht nicht nothwen- dig erachteten, so sehe ich nicht ein, warum man den bestrittenen Satz beibehalten will, der wenigstens dahin gedeutet werden könnte, daß eine Abänderung der Lehren niemals möglich sei. Es kann nicht Schaden bringen, wenn er wegfällt. Aber ich nehme Anstoß daran und kann nicht der Ansicht beipflichten, daß bis an's Ende der Lage an den symbolischen Büchern etwas nicht geändert oder ausgelegt werden könne. Daher werde ich beimei- nergestrigen Meinung stehen bleiben und gegen den Satz stimmen. v. Heynitz: Indem die Deputation sich mit dem Decrete und dessen Beilage beschäftigte, konnte ihr nicht entgehen, daß schon nach dem Wortlaute der Beilage die vielfach bei der Staatsregierung eingegangenen Petitionen die eigentliche Grundveranlassung zu der Arbeit, die sie vorhatte, waren. Wenn aber das feststand, so war es natürlich, daß die Depu tation in ihrem Berichte ihre Auslassungen so stellte, daß darin eine Antwort gewissermaaßen auf die Petitionen enthalten war, ja ich glaube, es war Pflicht der Deputation, so zu verfahren. Da nun aber die Petitionen, wie auch von dem Herrn Minister anerkannt worden ist, nach dem einfachen Wortlaute auf Ver änderung in dem Bekenntnisse, in dem Dogma hingingen, so mußte sich die Deputation über diesen Punkt aussprechen, und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder